Motorrad Enteignung, Gericht nimmt Motorradfahrer die Yamaha weg.

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    Ich behaupte mal das 99% aller MT10 Fahrer die einigermaßen fahren können mal mindestens einmal so gefahren sind wie hier beschieben.

    ...

    - 226 bei erlaubten 100

    - 126 Sachen in der Ortschaft, also bei Limit 50

    - rechts überholen auf der BAB

    - zzgl. Kleinkram

    Und das alles auf einmal ...

    Ich wage zu bezweifeln, dass von 100% der MT-10 Fahrer, die einigermaßen fahren können, nur ein Prozent eine derartige Häufung von Extremüberschreitungen noch nie gemacht haben soll.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Aber wenn ich das richtig verstanden habe, wird doch das Fahrzeug als Tatwaffe eingezogen. Da ist es doch dann unerheblich, ob es ein billiges "Messer" war oder eine teure "Kalaschnikow". Aber generell wären klare Regelungen nötig, sonst hängt es von der persönlichen Einstellung der Richter zu Motorradfahrern ab.

    An einer Tatwaffe "Motorrad" habe ich noch nicht gedacht. Dachte eher, dass die Beschlagnahmung eine Art Strafe mit Abschreckungswirkung darstellt.

    Falls es juristisch begründet als Tatwaffe eingezogen wird, hast Du natürlich Recht.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Du bist sicher ein ECHTER Biker?

    Ganz klar nein. Damit verbinde ich immer Harleyfahrer. Ich möchte mein Bike der Bestimmung zu führen und das ist nicht der Wertstoffhof.

  • Sondern der Tod in der Leitplanke zusammen mit seinem Fahrer und einigen Unbeteiligten/Unschuldigen?

    Yo Andreas. Das etwas passieren kann, darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. In den 35Jahren Motorrad fahren habe ich schon einige tötliche Unfälle gesehen.

    Die meisten Auslöser waren Autofahrer, dicht gefolgt von Ölflecken (irgendwie auch Autofahrer). Was willst du mir über Unschuld erzählen?

  • Die meisten Auslöser waren Autofahrer, dicht gefolgt von Ölflecken (irgendwie auch Autofahrer).

    Schwarze Schafe gibt es auf allen Seiten, egal ob LKW-, Auto- oder Motorradfahrer. Hier geht es auch nicht um kleinere Sachen, wie 15 km/h über Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße, sondern um absolut unkontrolliertes Rasen, der Mann hätte niemals einen Menschen ausweichen, hat durch sein Verhalten andere extrem gefährdet.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Im Spiegel ist auch ein Artikel zu diesem Fall erschienen. Erfreulicherweise schafft es der Spiegel, trotz der auch dort nachlassenden Qualität, sachlich zu berichten.

    Interessant finde ich, dass Autofahrer tendenziell - obwohl die Rechtslage hier identisch ist - weniger von einer Enteignung betroffen sein dürften, als Motorradfahrer.

    https://www.spiegel.de/auto/aktuell/h…-a-1263097.html

    Hat aber erstmal nix mit der Frage zu tun, ob Auto oder Motorrad, sondern mit der Verhältnismäßigkeit der Einziehung.

    Ziel der Maßnahme ist grob gesagt: Dem Täter das Werkzeug wegnehmen (was ggf. als weitere Strafe wirken kann). Wenn dieses Wegnahme aber zu einem unverhältnismäßigen (zur begangenen Tat) Nachteil führen würde, wird auch nicht eingezogen. Mit der Familienkutsche wird üblicherweise ja auch die Familie kutschiert, die Kinder in die KiTa gebracht, der Weg zur Arbeit zurückgelegt, sie kann nicht mal schnell neu gekauft werden... kurz, es ist kein Spaßfahrzeug wie die MT10. Dem Motorradfahrer nimmst du dagegen nur ein Spaßgerät weg.

    Und weil vorhin ja jemand feste Regeln dafür festlegen wollte: Mehr als diesen Grundsatz brauchts doch nicht. Wenn der getunte BMW des arbeitslosen Singles von nebenan bei einem Straßenrennen mitmacht, wird der genauso eingezogen werden die das Motorrad im obigen Fall. Das hat nix mit der Anzahl der Räder zu tun.

    Es ist halt nur schwerer zu argumentieren, wieso ein Motorrad kein reiner Spaßgegenstand sein sollte - ist aber im Einzelfall sicher möglich.

  • Raser... wachset und vermehret euch und macht einen auf Helikopter-Eltern. Dann nimmt euch keiner das Auto weg, wenn ihr mal wieder zum Kindergarten rast, weil ihr wiederholt zu spät dran seit!?

    Nicht dein ernst oder?

  • Hat aber erstmal nix mit der Frage zu tun, ob Auto oder Motorrad, sondern mit der Verhältnismäßigkeit der Einziehung.

    ...

    Da hast du Recht.

    Das habe ich aber auch schon verstanden. Aber wie du selber schreibst, werden "Familienkutschen" i.d.R. dringender benötigt, als ein Motorrad, weswegen hier tendenziell eben weniger streng eingezogen werden dürfte.

    Und auch wenn sich der getunte 3er BMW theoretisch eher als die "Familienkutsche" zum Einzug eignen sollte, so ist auch hier dem Gericht eher als beim Motorrad glaubhaft zu machen, dass dieser, neben der Raserei, auch dem notwendigen Transport von Kind und Kegel dient.

    Und was ist mit dem getunten AMG Mercedes, der gar nicht den Hartz4 beziehenden Insassen, sondern irgend einem "Onkel" gehört?

    Einzugesermächtigung vorhanden?

    Nur mal interessehalber.


    Ich finde eine Regellung, die bei gleichem Tatvorwurf eine Tätergruppe härter als eine andere bestrafen kann, etwas zweifelhaft - wenn auch die dahinter stehende Logik nachvollziehbar ist.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

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    Einmal editiert, zuletzt von Wicked (21. April 2019 um 08:50)

  • Und was ist mit dem getunten AMG Mercedes, der gar nicht den Hartz4 beziehenden Insassen, sondern irgend einem "Onkel" gehört?

    Einzugesermächtigung vorhanden?

    Dann dürfte es darauf ankommen, wie sehr der "Onkel" auf das gefährt angewiesen ist. Es gilt zu beurteilen, welchen "Schaden" man mit der Enteignung anrichtet. Wird nur Hobby und Luxus beeinträchtigt oder entstehen weitere Nachteile.

    Zitat

    Ich finde eine Regellung, die bei gleichem Tatvorwurf eine Tätergruppe härter als eine andere bestrafen kann, etwas zweifelhaft - wenn auch die dahinter stehende Logik nachvollziehbar ist.

    Ich glaube man sollte diese Regelung nicht als Strafe verstehen, sondern als Beseitigung von leicht vermeidbaren Gefahrenquellen, die keinem nützlichen Zweck dienen. Ein verantwortungslos bewegtes reines Spaßmobil ist so eine. Eine getunte Familienkutsche mag auch eine Gefahrenquelle sein, lässt sich aber nur folgenlos beseitigen, wenn als Ersatz ein 75PS-Van bereitsteht.

  • Yo Andreas. Das etwas passieren kann, darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. In den 35Jahren Motorrad fahren habe ich schon einige tötliche Unfälle gesehen.

    Die meisten Auslöser waren Autofahrer, dicht gefolgt von Ölflecken (irgendwie auch Autofahrer). Was willst du mir über Unschuld erzählen?

    Die meisten Auslöser waren für mich nicht angepasste Geschwindigkeit und Motorradfahrer die mir auf meiner Spur mit nicht angepasster Geschwindigkeit entgegen kommen.

    Und sowas sinnvolles dazu: Guckt mal was im Paragrafen drin steht beachtet das fettgedruckte:

    (1) Wer im Straßenverkehr

    1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
    2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
    3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

    Da müssen VIER Sachen zusammenkommen. Wenn schon eins nicht da ist bist du kein "Raser" mehr.

  • wortex sei mir bitte nicht böse, aber die Diskussion hier führt zu nix. Es gibt Fahrer die können schnell fahren ohne sich und andere zu gefährden und es gibt Anfänger, Selbstüberschätzer die deutlich langsamer unterwegs sind und sich und andere gefährden. Wenn ich mir das im Sauerland und im Oberbergischen anschaue, dann sind die Autofahrer als "Gefährder" deutlich in der Überzahl. Das mag in Wuppertal und Umgebung anders sein. Vielleicht benötigt der ein oder andere mal ein regelmäßiges Kurventraining. Seit dem ich Zweirad fahre kommen die Städter (auch aus deiner Umgebung) um sich bei uns tot zu fahren. Dabei sind sie keinen Deut schneller unterwegs, eher im Gegenteil. Wer will denn von euch beurteilen ob der MT10 Fahrer unkontrolliert unterwegs war? Wer hat denn hier mal eine MT10 bewegt?

    230 auf der Autobahn ist nicht schnell, schon garnicht wenn der Streifenwagen daneben fahren kann und filmt. Lange Gerade am Ende der Ortschaft und das Ortschild steht ganz wo anders wo es stehen sollte. Die MT beschleunigt von 0-200 in ca. 8sec. 130 ist da auch nix. Eher ist es so 3sec am Kabel gezogen und da ist weit und breit kein Streifenwagen mehr zu sehen. Hier geht es einzig und allein gegen alle Motorradfahrer. Jetzt Hetze gegen andere zu betreiben ist nicht mein Ding und wenn der MT-Fahrer nicht gerade von Beruf Sohn ist, ist er sicher bestraft genug. Am Limit ist er jedenfalls nicht gewesen. Höchstens am persönlichen Limit. Das kann man auch nur mutmaßen. Ich hoffe das er sein Bike wieder bekommt.

  • Yo Andreas. Das etwas passieren kann, darüber brauchen wir uns nicht unterhalten. In den 35Jahren Motorrad fahren habe ich schon einige tötliche Unfälle gesehen.

    Die meisten Auslöser waren Autofahrer, dicht gefolgt von Ölflecken (irgendwie auch Autofahrer). Was willst du mir über Unschuld erzählen?

    Wie schön. Es sind doch immer die anderen die Schuld haben und natürlich immer die bösen Autofahrer.

  • Und die Bestimmung deiner Motorrads is, so wie du schreibst, sinnloses Rasen? Dann bist du zum führen eines Motorrads nicht geeignet. Eigentlich von keinem Fahrzeug.

    Wenn du Tempo und Beschleunigung magst, dann geh auf die Rennstrecke und gefährde nicht mich durch dein sinnloses Rasen auf öffentlichen Straßen.

    Sei vorsichtig wenn du Sachen zitierst und falsch wieder gibst! Wenn du das für dich hinein interpretieren möchtest, kannst du das machen, aber scheibe hier nicht so ein Sch..ß.

  • Ich behaupte mal das 99% aller MT10 Fahrer die einigermaßen fahren können mal mindestens einmal so gefahren sind wie hier beschieben.

    Da du offensichtlich genauso fährst sollte wohl auch dein Fahrzeug eingezogen werden und natürlich der Führerschein. Dann wären die Straßen um einiges sicherer.

  • Ja, die MT-10 ist schnell und auf einer weitgehend leeren AB das Limit deutlich zu überschreiten, dabei aber niemanden außer vielleicht sich zu gefährden, berechtigt aus meiner Sicht auch nicht zum Einzug der "Tatwaffe". (beim FS braucht sich aber keiner beschweren)

    Auch die anderen Sachen waren in der Realität vielleicht nicht so gefährdend, wie sich das in der Presse liest. Die 126 km/h in der Ortschaft hat er vielleicht kurz vor dem Ortsausgang erreicht, weil er zu früh das Gas aufgezogen hat.

    Überfahren durchgezogener Linien? Kleinkram!

    Kurzum, vielleicht !! war die Fahrt weniger dramatisch, wie sich dass in der Häufung alles liest.

    Vielleicht haben wir es hier aber auch mit einen Fahrer zu tun, der wie einst Alpi in HB, einen für andere Verkehrsteilnehmer höchst rücksichtslosen und gefährdenden Fahrstil pflegt - dann ist neben dem dauerhaften Einzug der Fahrerlaubnis auch der Einzug der Tatwaffe eine berechtigte Maßnahme.

    Ich persönlich halte nicht so viel von derartigen Gummigesetzen, die den Behörden mit einer relativ unpräzisen Definition von Rennen, die Möglichkeit geben, jedes mal, wenn jemand zu schnell unterwegs war, das als Rennfahren zu bezeichnen, und damit nach Gutdünken und persönlichen Vorlieben das Strafmaß festzusetzen.

    Wobei grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn Leute wie die "Kuhdammraser" als "Mörder" lange hinter Gitter wandern.

    Man sollte aber auch Augenmaß beibehalten und nicht jede Tempoüberschreitung als Rennen - im Zweifel gegen die Uhr - betrachten.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

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    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Ganz klar nein. Damit verbinde ich immer Harleyfahrer. Ich möchte mein Bike der Bestimmung zu führen und das ist nicht der Wertstoffhof.

    Ha. Haha. Hahaha.

    Junger Fahrer auf spochtlicher Maschine, wa?

    Wessen Benehmen, Selbstbeherrschung und Sozialkompetenz laut eigener Aussage von der Leistung eines Motorrads abhängig ist, sollte mal direkt den Lappen abgeben.

    Ich bin selbst schon deutlich stärkere Motorräder gefahren und fühlte mich nicht bevormundet durch die Leistung und den Durchzug. Konnte mich recht gut wehren.

    Aber schwache Menschen gibt's ja in allen Bereichen. Bei mir ist es die Disziplin bei der Dicke von Brot unter meiner Nutella.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Und dann der Brüller:

    Jetzt Hetze gegen andere zu betreiben ist nicht mein Ding

    Mit deiner "Argumentation"sweise würdest du dich hervorragend auf einem AFD-Stammstisch machen.

    :boingser:boingser:boingser

  • Vielleicht sollte dieser Fred mal langsam geschlossen werden.

    Die jüngste Häufung von unsachlichen Beiträgen - in welchen dem Adressaten wahlweise Peinlichkeit, unreifer Fahrstil oder Stammtischparolen der AfD unterstellt werden - scheint zu belegen, dass sinnvolle Argumente mittlerweile auszugehen scheinen.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

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