Drosselung durch TÜV austragen lassen

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  • Hallo Leute,

    war heute beim TÜV mit meiner 2014 MT07 und wollte die Drosselung austragen lassen.

    Prüfer meinte er kann das nur, wenn er die alten Daten aus den Fahrzeugschein hat z.B. db, Höchstgeschwindigkeit also alles was geändert wurde bei der Drosselung. Kann mir einer von euch ein Foto senden vom Fahrzeugschein ohne Persönliche Daten

    Thanks Maik

  • Sehr flexibel der Prüfer :megalachen

    du könntest in deinen Unterlagen mal schauen ob da ein CoC Papier bei ist (Certification of Conformity),

    da sollten die alten Daten drin stehen.

    Aber der Prüfer muss die Daten doch vorliegen haben in seinem schlauen Prüfprogramm oder zumindest sollte er sie ausfindig machen können über seine KBA-Typdaten, HSN und TSN.

    Der muss sich mal etwas Mühe geben.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • Oje, mich betrifft das auch nächstes Jahr.

    Ich hätte meine Drossel einfach ausgebaut, Versicherung angerufen und gut, oder sehe ich das falsch? Es wird doch lediglich der SerienZustand wieder her gestellt.

    Einen Lenkerumbau oder ein Windschild, welches eingetragen ist, kann ich doch jederzeit auch wieder abschrauben oder etwa nicht???

    Bitte nicht steinigen falls ich falsch liege.

  • Nein muß ausgetragen werden, mancher TÜV Prüfer verlangt sogar ein Werkstattprotokoll vom Ausbau womit ein ordnungsgemäßer Ausbau bestätigt wird :0plan.

    Normales Vorgehen wäre, Werkstatt ausbauen lassen, dann TÜV und dann zur Zulassungsstelle.

    :bier :rocker :D :freak

    Einmal editiert, zuletzt von Markus237 (22. Juli 2019 um 11:19)

  • Zumindest muss der TÜV das ganze abnehmen. Die letzte Maschine die ich entdrosselt habe, war eine Honda NTV von 50 auf 57 PS. Das ging noch per Ansaugstutzen, wo drauf stande welche Leistung die Stutzen grade freigeben.

    Der TÜVler muss das bestätigen und dann gehts ab zur Zulassungsstelle.