Mein Gruß und Dank geht raus an alle Kracher

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  • Elwood1911 grundsätzlich gebe ich Dir Recht, aber wenn jemand Öl auf die Straße kippt dann macht er das, weil ihm die Mopeds auf den Seier gehen, da eine "Tötungsabsicht" zu erkennen fällt mir schwer (ohne die Tat in irgendeiner rechtfertigen zu wollen!) Solche Leute dann auf Staatskosten in den Zelle zu stopfen und das 15 Jahre lang, ob das hilft?

    Wie wäre es, wenn solche Leute einfach mal 1000km als Sozia mitfahren müßten und zwar bei denen, die nicht nur die Nippel schleifen??? Die wären saniert, das sag ich Dir....

    Slebstverständlich kriegt der Fahrer die Reisekosten erstattet...und er muß den BT23 irgendwas nehmen, wegen den dezenten Rutscher in den Kurven...

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Wer am letzten Wochenende im Bergischen Land unterwegs war, hatte gleich mehrfach die Chance, in eine der speziell für Motorradfahrer anberaumte Grosskontrollen zu geraten. Dabei wurden nach meinem Eindruck speziell die Moppeds mit Nachrüst-Abgasanlagen von geschulten Polizisten angeschaut, Unsere Truppe (MT07, XSR700, Superduke und 790er Duke) wurden in beiden Fällen allesamt zwar angehalten, aber gleich durchgewunken, vermutlich, weil wir offensichtlich mir vollkommen serienmäßigen Moppeds unterwegs waren. Wir haben natürlich trotzdem gleich mal angehalten, da war ja gut was los auf den Parkplätzen.

    Mehrheitlich standen in den von der Rennleitung abtrassierten Bereichen Harleys, Einzylinder, aber auch einige Vierzylinder, allesamt nicht serienmäßig, sondern mehr oder weniger heftig umgebaut, zum Teil mit kaum als solchen erkennbaren Endschalldämpfern. Es gab augenscheinlich viel Diskussionsstoff mit den zahlreichen, betont freundlich auftretenden Uniformierten, dass zog sich für einige Kandidaten ganz schön hin.

    Wir sind angesichts des Traumwetter schon bald weiter gefahren, waren uns aber mit vielen anderen Umstehenden einig, dass wir solche Aktionen gerne regelmäßiger sehen möchten. Das ist jedenfalls der bessere Weg, die eigentlichen Verursacher der Lärmexzesse an die Kandarre zu nehmen, statt einfach die schönsten Strecken zu sperren oder gar an Wochenenden flächendeckende Fahrverbote auszusprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Also erstmal ein kleiner Jura Exkurs...

    § 211 StGB, Abs. 2:

    "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen [TBM Nr. 1],
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken [TBM Nr. 2],
    einen Menschen tötet [TBM Nr. 3]."

    (TBM = Tatbestandsmerkmal)

    "Ölverteiler":

    -Niedrige Beweggründe (z.B. Neid, Hass) sehe ich bei einem "Ölverteiler" definitiv. Evtl. sogar Mordlust.

    -heimtückisch oder gemeingefährliche Mittel: brauchen wir denke ich nicht drüber diskutieren.

    -einen Menschen tötet: Kann passieren. evtl. "nur" versuchter Mord, wenn der Unfall nicht tödlich endet.

    "Raser":

    -gemeingefährliche Mittel: Auto als Waffe - okay.

    -einen Menschen tötet: okay.

    -aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen: habe ich bisher bei KEINEM Raser erkennen können

    Es steht außer Frage dass jemand der Absichtlich in eine Menschenmenge rast, als Mörder einzustufen ist. Aber bei den "bekannten Raser-Vorfällen" kann ich absolut nicht erkennen, wo TBM Nr. 1 erfüllt sein soll.

    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Straßenverkehrsgefährdung in besonders schlimmer Form ist bei beiden Fällen sowieso gegeben. Es wird aber in den allermeisten Fällen nur das "schlimmste" Vergehen geahndet.


    Das mit dem Öl ist natürlich (falls absichtlich hingeschüttet) eine Sauerei. Aber es zeigt auch mal wieder, dass kaum jemand so vorsichtig fährt, wie es die StVO vorschreibt. Eigentlich (!) müsste man immer so fahren, dass man auch bei Ölflecken in der Kurve nicht abfliegt. Man muss immer mit allem rechnen. Da kann ein Laster Sand verloren haben, da kann ein Ast runtergefallen sein, oder sonstwas.

    jein. Ich muss z.B. auf der Autobahn nicht mit einem Stück Holz auf der Fahrbahn rechnen. genauso wenig mit einem Stehenden Fahrzeug.

    Auch auf der Landstraße muss ich nicht mit einem Ölfleck rechnen. Ich muss innerhalb der Sichtweite anhalten können, an gefährlichen Stellen innerhalb der halben Sichtweite. Aber ich muss nicht mit einer derart groben Verschmutzung der Straße rechnen.

    Übrigens bräuchte man sonst ja auch generell keine Schilder aufstellen oder? ;)


    Schuld ist zunächst mal der, der abfliegt und den genannten Passanten abräumt, denn er er hat die möglichen Gefahren ignoriert. Ein Urteil wird möglicherweise milder ausfallen, wenn sich nachweisen lässt, dass da jemand manipuliert hat. Aber der Täter ist erstmal der Fahrer.

    1. Glaube du vermischt meine zwei getrennt genannten Vorfälle... aber auch das könnte theoretisch passieren.

    2. Schuld an einem Öl-Unfall wäre in diesem Fall (kesselberg) definitiv der Ölverteiler! Es standen ja auch noch keine Schilder oder dergleichen als ich hoch gefahren bin.

    3. Mit solch einer Fahrbahn-Verunreinigung (ich meine nicht z.b. regen oder sowas) kann und muss man nicht rechnen, wenn nicht davor gewarnt wurde. Damit ist auch der Fahrer dann KEIN Täter.


    Aber wie sagte mein Fahrlehrer: wenn Sie jemanden umbringen wollen, dann überfahren sie ihn mit dem Auto. Das ist meistens nur fahrlässige Tötung...

    Du hast es auf jeden fall verstanden was ich sagen will... nicht.

    er hat die möglichen Gefahren ignoriert.

    Mögliche Gefahren? Kannst du das genauer beschreiben, Quellen anbringen oder eine Definition von "mögliche Gefahren im Straßenverkehr mit denen man rechnen muss"?

    eine mögliche Gefahr wäre ja auch dass ein Flugzeug abstürzt und genau auf meinen Kopf fällt... dann könnten wir ja alle gar nicht meehr am Straßenverkehr teilnehmen wenn wir mit dieser Gefahr rechnen müssten. Und wenn jemand eine unsichtbare Schnur über die Fahrbahn zieht, ach mensch, da ist doch der Fahrer schuld!! Der muss doch damit rechnen, das ist ne mögliche Gefahr!!!

    sorry, echt. einfach nur unverständlich. das öl ist zudem während dem fahren nicht z.b. von wasser zu unterscheiden, erst wenns zuckt und rutscht. und da bin ich schon fast wieder aufrecht gefahren als das Vorderrad zuckte. so eine Situation mit öl hattest du bestimmt noch nicht, so wie du dich anhörst...


    Als auf "Sichtfahrer", der immer mit was blödem in der Kurve rechnet: eine gewisse Haftung der Reifen ist immer notwendig. Wenn man plötzlich auf Öl kommt ist die Haftung u.U. schlagartig weg und tschüß.

    Wenn man ständig mit sowas rechnen muß, kann man praktisch nicht mehr vernünftig fahren, weder Auto noch Motorrad.

    Genauso gut könnte man den einen Vorwurf machen, die bei einem Erdbeben in das plötzlich auftretende Loch reinfahren....

    exakt.

    Mord ist Öl verteilen keines, es liegt keine Tötungsabsicht vor.

    sicher?:denk:denk und bei einem raser dann aber schon oder wie soll ich das verstehen??!!:denk:weia

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

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  • Wenn man ständig mit sowas rechnen muß, kann man praktisch nicht mehr vernünftig fahren, weder Auto noch Motorrad.

    Ja, das ist klar.

    Ein bisschen Risiko ist halt dabei.

    Leider seh ich schon oft Leute so fahren, dass jede Abweichung von absolut idealen Bedingungen zu Unfällen führen muss. Und das ist dann aus meiner Sicht auf öffentlichen Straßen nicht angebracht.

    Natürlich muss ich nicht in jeder Kurve mit Öl rechnen. Aber mit Bitumen, Dreck, zermatschten Eichhörnchen oder Radlergruppen eigentlich schon.

    Mach ich aber auch nicht immer.

    The road of excess leads to the palace of wisdom. (William Blake: Proverbs of Hell)

  • Das Fahrbahnölen ist Vorsatz, der Sturz eine Folge daraus, Verletzungen und Tod können eintreten. Von daher trifft Totschlag das schon recht gut, wenn jemand stirbt.

    Beim Totschlag ist eine Tötungsabsicht nicht erforderlich, das ist da eher "Ergebnisorientiert". Die Juristen haben das ganz gut beschrieben (allerdings bin ich kein Jurist, und wir kennen das ja :" Normal schon, aber...".

    Zitat aus https://www.juraforum.de/lexikon/totschlag

    "Es existiert im deutschen Recht kein fahrlässiger Totschlag. Wird auf Totschlag erkannt, ist immer ein zumindest bedingter Vorsatz Tatbestand, also auch für den Fall, dass der Täter den Tod des Opfers als eine Möglichkeit erkennt und daraufhin zumindest billigend in Kauf nimmt."

    Das wäre beim Fahrbahn ölen also durchaus der Fall.

    Weiter steht da auch noch

    "Der § 213 StGB kennt mildernde Umstände. Er nennt sie 'tatmildernde Aspekte'. So wird ein mildernder Umstand beispielsweise die Begehung einer Tat im Affekt sein. Definiert wird im Gesetz lediglich der 'kraftvolle Erregungszustand Zorn'. Wenn ein Täter vor der Tat vom Opfer misshandelt oder so in Zorn versetzt wurde, dass er 'hingerissen' war, den Peiniger zu töten, besteht die Möglichkeit einer milderen Strafe."

    Inwieweit das bei einem lärmgeplagten Anwohner zutrifft ist offen, denn er hat sich ja nicht gegen eine bestimmte Person gewendet, sondern eine allgemeine Gefahrensituation verursacht, es ist halt alles nicht so leicht.....

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • ob ein Ölverteiler sicher KEINE Mordabsicht hat, weiß ich nicht, aber ich denke kaum. Er nimmt vieles bbilligend in Kauf, einen Unfall, Verletzungen, vielleicht auch daß jemand stirbt, aber sein Motiv ist m.M. nach in erster Linie "denen eins auszuwischen" damit die nicht mehr fahren. Die denken weniger über die Folgen nach (was es nicht besser macht, klar)

    Wenn jemand mit 170 durch die Innenstadt brettert, dem unterstelle ich schon einiges mehr, aber allein zum Leute umbringen macht das auch niemand, oder?

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  • Wer am letzten Wochenende im Bergischen Land unterwegs war, hatte gleich mehrfach die Chance, in eine der speziell für Motorradfahrer anberaumte Grosskontrollen zu geraten. Dabei wurden nach meinem Eindruck speziell die Moppeds mit Nachrüst-Abgasanlagen von geschulten Polizisten angeschaut, Unsere Truppe (MT07, XSR700, Superduke und 790er Duke) wurden in beiden Fällen allesamt zwar angehalten, aber gleich durchgewunken, vermutlich, weil wir offensichtlich mir vollkommen serienmäßigen Moppeds unterwegs waren. Wir haben natürlich trotzdem gleich mal angehalten, da war ja gut was los auf den Parkplätzen.

    Mehrheitlich standen in den von der Rennleitung abtrassierten Bereichen Harleys, Einzylinder, aber auch einige Vierzylinder, allesamt nicht serienmäßig, sondern mehr oder weniger heftig umgebaut, zum Teil mit kaum als solchen erkennbaren Endschalldämpfern. Es gab augenscheinlich viel Diskussionsstoff mit den zahlreichen, betont freundlich auftretenden Uniformierten, dass zog sich für einige Kandidaten ganz schön hin.

    Wir sind angesichts des Traumwetter schon bald weiter gefahren, waren uns aber mit vielen anderen Umstehenden einig, dass wir solche Aktionen gerne regelmäßiger sehen möchten. Das ist jedenfalls der bessere Weg, die eigentlichen Verursacher der Lärmexzesse an die Kandarre zu nehmen, statt einfach die schönsten Strecken zu sperren oder gar an Wochenenden flächendeckende Fahrverbote auszusprechen.

    Ach deshalb war im Sauerland sowenig Polizei. Ich finde es gut dass die wirklich danach schauen und mich hätte mal interessiert, was die zu meinem ESD sagen, der ja nun alles hat. Den Tüv hat es auf jeden Fall überhaupt nicht interessiert.

    • Offizieller Beitrag

    danke für die quellen, ich finde beides - mord und totschlag - für einen Ölverteiler gerechtfertig. je nach dem wie er im Einzelfall drauf ist.


    Wenn jemand mit 170 durch die Innenstadt brettert, dem unterstelle ich schon einiges mehr

    bitte was? Dem unterstellst du mehr als jemandem, der Öl in die engen Kurven kippt?!

    aber allein zum Leute umbringen macht das auch niemand, oder?

    eben. Keiner der "bekannten" Angeklagten war mit der Absicht jemanden zu töten unterwegs. KEINER!

    billigend in kauf genommen: ja, ganz klar.

    jemand der öl auf die Straßen kippt, bei dem liegt der "Mordgedanke" schon recht nahe wie ich finde. da ist es mindestens billigend in kauf genommen, je nach Sichtweise des "Verteilers". Klar, da könnte ein Verteidiger diesen "Zorngedanken" anbringen, aber das ist dann eben Sache der Anwälte und Richter.


    Bei den bekannten Raser-Verfahren ist eine Verurteilung wegen Mord aber wirklich unverhältnismäßig. Das waren m.E. keine Mörder.

    Mal sehen wie das ausgeht.

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    • Offizieller Beitrag

    Ach deshalb war im Sauerland sowenig Polizei. Ich finde es gut dass die wirklich danach schauen und mich hätte mal interessiert, was die zu meinem ESD sagen, der ja nun alles hat. Den Tüv hat es auf jeden Fall überhaupt nicht interessiert.

    ich würde tatsächlich auch gerne mal auf herz und nieren kontrolliert werden. einfach um zu wissen ob bei mir alles passt.

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  • ja dem Stadtraser unterstelle ich mehr, weil er direkter an der "Tat" beteiligt ist oder dran ist.

    Öl auf die Straße zu kippen an sich an harmloser Akt, die Folgen sind ggf. weit (zeiltich, räumlich) weit weg.

    Der Raser ist voll dabei, wenn er rast und ich denke, die Auswirkungen seines Tuns hat er ständig vor Augen.

    Aber egal, beides ist bullshit und wie man das wertet und bestraft, dafür gibt es Profis.

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  • In beiden Fällen sind die Mordmerkmale nur mit interlektuellen Hakenschlägen in diese Taten hineinzuinterpretieren:

    Wieder mal aus https://www.juraforum.de/lexikon/totsch…d-und-totschlag zitiert:

    Unterschied Mord und Totschlag

    Der Begriff des Totschlages ist zudem weiter zu differenzieren. Es wird sich ganz grundsätzlich nicht um Totschlag, sondern vielmehr um Mord handeln, wenn eines der Mordmerkmale gemäß des § 211 Abs. 2 StGB zu erkennen ist. Da sind die Begehung der Tat mit Mitteln, die als gemeingefährlich eingestuft werden, also eine Bombe, auch Brandstiftung, wenn andere Personen gefährdet sind; aus niedrigen Beweggründen begangen worden ist, also Mordlust, sexuelle Motive, Habgier oder aus Heimtücke oder eine besondere Grausamkeit vorliegt

    So, nun meine Einschätzung der einzelnen Merkmale:

    gemeingefährlich: Das ist wohl eher beim Fahrbanölen der Fall, denn da können mehrere, von einander unabhängige Unfälle passieren, beim Rasen ist i.d.R. nach einem Unfall Schluss.

    Niedere Beweggründe: Sehe ich beim Rasen nicht, denn der Rase bekommt sein Wohlgefühl beim schnell fahren, nicht beim töten. Beim Fahrbahn ölen bin ich unschlüssig, der Zweck soll ja sein, die Motorräder leise, weniger schnell etc. zu machen, Freude am Verletzen oder Töten ist da auch kein Antrieb.

    Heimtücke: Sehe ich bei Öl auf der Fahrbahn schon, beim Rasen eher nicht

    besondere Grausamkeit: Ich denke mal nicht, beides hat ja nicht die Dimension von körperlicher oder psychischer Folter oder Vergewaltigung.

    Für den Mord reicht mir die Erfüllung der Mordmerkmale einfach nicht in dem Maß aus, die man für Mord braucht. Mit Totschlag wäre man als Staatsanwalt immer auf der sicheren Seite, und ob jemand wegen Totschlag oder Mord 15 Jahre sitzt, ist mir echt egal. Ich fänd 10 Jahre wengen Totschlag auch wesentlich besser als ein verschlepptes Verfahren wegen Mord, bei dem dann nachher nix rauskommt.

    Juristen werden das auch noch ganz anders sehen als ich....

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  • .....ich finde beides - mord und totschlag - für einen Ölverteiler gerechtfertig. je nach dem wie er im Einzelfall drauf ist.....

    Könnte auch als Notwehr durchgehen😉

    Diejenigen, die Öl in die Kurven schütten haben meist ein jahrelanges Martyrium hinter sich. Die ganzen Jahre in denen die Appelle auf Rücksicht und Lärmschutz nix gebracht haben, im Gegenteil, die Masse der Motorräder hat sich vergrößert und die Lautstärken auch.

    Daran kann man wieder sehen, zu was ein Mensch (Anwohner) fähig ist, wenn seine Wünsche rigoros ignoriert werden.

    Zudem darf man nicht davon ausgehen das jeder Ölverschütter weiß, was er damit anrichten kann. Viele haben überhaupt keine Ahnung, wie gefährlich das sein kann.

    Die Emotionen bei den Anwohnern kochen genauso hoch, wie jetzt bei den Motorradfahrern. Bei den Anwohnern aber schon wesentlich länger und niemandem hat´s interessiert.

    Zum besseren Verständnis: nein, ich finde Ölverschütter furchtbar....kann aber die Hilflosigkeit, die dahintersteckt, nachvollziehen.

  • ja dem Stadtraser unterstelle ich mehr, weil er direkter an der "Tat" beteiligt ist oder dran ist.

    Öl auf die Straße zu kippen an sich an harmloser Akt, ..

    Zunächst mal finde ich es gut wenn "Raser", die aus Posing oder Vergleichszwecken die Innenstadt zu Rennstrecken umfunktionieren, hart bestraft werden - besonders wenn dabei Unbeteiligte zu Schaden kommen.

    Wenn da dann Tote zu beklagen sein sollten, ist auch ein Strafmaß wie bei Mord aus meiner Warte angemessen.

    Aber: Ich unterstelle keinem "Raser" die Absicht Leuten schaden zu wollen.


    Dies kann man generell aber Leuten unterstellen, die Öl auf die Straße kippen oder dünne Dräte in Kopfhöhe auf MTB Trails spannen.

    Inwieweit der Verursacher die Folgen seines Tuns "dicht dran" miterlebt oder - weil längst aus dem Staub gemacht - ignorieren kann, ist dabei wohl nachrangig.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Was bin ich froh, dass bei uns geschulte Juristen über solche Dinge zu Gericht sitzen, Staatsanwälte, Richter und Verteidiger, allesamt (meist) Fachleute, gleiches gilt für Schöffen, die meist keine juristische Ausbildung haben, sich jedoch im Laufe der Jahre erhebliches Fachwissen verschaffen.

    Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Richtern und Staatsanwälten von gewählt und abgewählt werden können....

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  • jahrelanges Martyrium

    Geht's auch mal ne Nummer kleiner?

    Ich weiß, Opfer sein ist gerade total in, aber wenn immer alles maximal schlimm ist, gibt es keine Differenzierungen mehr, und das ist vor allem für die Opfer von wirklich schlimmen Sachen dumm.

    Wenn ein Betroffener von Straßenlärm ein "jahrelanges Martyrium" durchmacht, was durchlebt dann ein Mensch, der jahrelang von seinem Ehepartner misshandelt wird? Ja, ein "jahrelanges Martyrium". Oder ein von politisch andersdenkenden zum Krüppel geprügelter? Ein Syrer in Assads Knästen?

    Merkst du was?

    Wenn das so weitergeht, kann ich wahrscheinlich die Tatsache, dass ich wegen singender Vögel und streitender Katzen nicht mit offenem Fenster schlafen kann, auch als "jahrelanges Martyrium" verkaufen.

    Was man an deinem Beispiel gut sieht: wird das Leiden verbal in biblische Höhen geschraubt, erscheinen auf einmal verwerfliche Mittel nicht mehr absurd und geistesgestört, sondern logisch und gerechtfertigt.

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    • Offizieller Beitrag

    Könnte auch als Notwehr durchgehen😉

    ich hoffe das meinst du nicht ernst... falls doch: Ein Notstand rechtfertigt Notwehr. Ein Notstand liegt aber nur vor, wenn direkt Leib und Leben in Gefahr sind. Dass der Ölverteiler einem Notstand ausgesetzt ist halte ich für sehr, sehr weit hergeholt und völlig falsch interpretiert.

    ich stehe voll hinter dir dass man die Ursachen bekämpfen muss (= Lärm), aber ich lese da so ein wenig "Rechtfertigung" raus. Sorry wenn du das so nicht meintest, aber das sowas geht gar nicht (öl verteilen). Egal welche "Gründe" es hat. Absolutes No Go und da lasse ich nicht mit mir diskutieren.

    Das ist in meinen Augen Selbstjustiz. Wenn jemand ein Problem mit dem Lärm hat, dann kann man das auch ganz demokratisch, friedlich und ohne solche Aktionen machen. Zumal der Kesselberg ja sowieso schon entlastet wurde was Motorradfahrer angeht.


    Wenn da dann Tote zu beklagen sein sollten, ist auch ein Strafmaß wie bei Mord aus meiner Warte angemessen.


    Aber: Ich unterstelle keinem "Raser" die Absicht Leuten schaden zu wollen.

    ??? Weißt du wie der Rechtsstaat funktioniert? Wenn die TBM nicht erfüllt sind, kann jemand deswegen auch nicht verurteilt werden(!).

    Einfach gesagt: Wenn keine Absicht vorliegt, kein Urteil wegen Mord. ganz einfach.


    Dies kann man generell aber Leuten unterstellen, die Öl auf die Straße kippen oder dünne Dräte in Kopfhöhe auf MTB Trails spannen.

    exakt.

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  • Bei dem durch einen Ölanschlag verunglückten und verstorbenen Familienvater im Allgäu ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdeliktes.
    Das wird ziemlich sicher eine Mordanklage, so das Aas jemals gefunden wird.

  • [...]

    Zudem darf man nicht davon ausgehen das jeder Ölverschütter weiß, was er damit anrichten kann. Viele haben überhaupt keine Ahnung, wie gefährlich das sein kann.

    [...]

    Dafür müsste sich die Täterin oder der Täter aber schon für unzurechnungsfähig erklären lassen.

    Jemand der die Straße wegen Belästigung durch Motorradfahrer einölt weiß sehr wohl, was das bewirken kann.

    An dieser Stelle ist "billigendes in Kauf nehmen" wohl das mindeste Tatmerkmal.

    Das wäre in diesem Fall nur deshalb kein Mord oder Totschlag, da nicht zwangsweise jemand in dem Öl ausrutscht und

    selbst wenn, daran dann auch nicht zwangsweise stirbt.

    An dieser Stelle wird auch nicht zwangsweise Verzweiflung deutlich.

    Auch ein verdrehtes Rechtsgefühl kann sich so äußern.

    Denn soweit ich das verstehe ist Verursachen von vermeidbarem Lärm eine Ordnungswidrigkeit!

    Ordnungswidrigkeiten werden hierzulande nicht mit Körperstrafen oder dem Tod bestraft.

    Auch wenn du eigentlich nur für Verständnis für die Lärmgeplagten werben möchtest

    finde ich die vorgebrachte Relativierung unangebracht.