Ixil Hyperlow mit e-Nummer - kein TÜV?

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  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ich habe momentan folgendes Problem:

    Meine MT07 musste zum TÜV und ich habe aktuell die Ixil Hyperlow EURO4 Abgasanlage verbaut. Allerdings habe ich keinen TÜV bekommen, mit den folgenden Mängeln vom TÜV Prüfer:

    * 8.1.1b: Schalldämpferanlage Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    * D8.2.1.2b: Nachweis des Abgasverhaltens (Otto) fehlt

    Auf dem Endschalldämpfe befindet sich jedoch folgende E-Prüfnummer:

    e9 4597 5 9

    e9 04622H Ref. 9362

    Aktuell finde ich auch meine Unterlagen zur Abgasanlage nicht mehr und frage mich die ganze Zeit:

    Gibt es für die Ixil Hyperlow Anlage eine ABE oder ein Gutachten, welches ich zum TÜV mitbringen muss oder reicht theoretisch die E-Prüfnummer auf der Abgasanlage?

    Ich habe den Händler angerufen und Ihm den Sachverhalt geschildert, er schien auch ganz verwundert, da es ja eben diese E-Prüfnummer gibt.

    Wie war das bei euch mit dem TÜV mit einer anderen Abgasanlage? Ging das ohne Probleme? Hattet ihr ein Dokument dabei, welches mir wohl fehlt?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn ich finde nicht mal meine original Abgasanlage wieder um die dementsprechend im Notfall einfach wieder zu montieren :denk

    Gruß,

    RaTToX

  • Ist das erste mal, dass ich davon höre, dass ein TÜV Prüfer mit diesen Begründungen die Plakette verweigert hat.

    Kannst du nicht den TÜV woanders - ggf. bei deinem Händler - machen lassen?


    PS

    Für meinen Akra hat sich der Mann vom TÜV nicht interessiert.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • Ich selbst war auch überrascht und in einigen Whatsapp-Gruppen entbrannten schon Diskussionen darüber. Aber vermutlich ist das mit den Prüfern wie bei den Zulassungsbehörden; Jeder macht sein eigenes Ding. Bei der Prüfung bin ich auch nicht da gewesen, hatte mein Motorrad dort abgegeben und der Werkstattleiter meinte zu mir das er der Prüfer wohl ein Problem mit dem Krümmer (?) hatte (Andere Abgaswerte?). Ganz schlau bin ich da auch nicht daraus geworden, ihm habe ich das auch mit der Prüfnummer am Endtopf gesagt.

    Die Empfehlung habe ich auch schon bekommen, einfach mal woanders hinzufahren. Ich denke das werde ich auch die Tage probieren.

    Das einzige Dokument was ich von Ixil zu dem Auspuff gefunden habe ist dieser spanische Zettel:

    http://ixil.com/en/index.php?c…d_attachment=22

    Keine Ahnung ob es was bringt, aber bei den nächsten Terminen werde ich den Zettel mit abgegen, mit dem Vermerk dass es sich hierbei um ein offizielles Dokument vom Hersteller handelt und die gleiche E-Prüfnummer auch auf dem Pott abgebildet ist.

  • Andere Prüfstelle heißt noch mal voll bezahlen. Und das, weil ein Prüfer nicht in der Lage ist eine E-Nummer zu identifizieren?

    Nein, wenn ich mich im Recht sehen würde, würde ich direkt beim TÜV anrufen (nicht bei der Prüfstelle) oder die per E-Mail anschreiben und den Fall schildern.

    Ich würde eine kostenlose Überprüfung erwarten.

    Und nein, außer der E-Nummer brauchst du normalerweise nichts.

  • Erstmal Danke für eure Antworten :)

    Nein, wenn ich mich im Recht sehen würde, würde ich direkt beim TÜV anrufen (nicht bei der Prüfstelle) oder die per E-Mail anschreiben und den Fall schildern.

    Ich habe auf der Seite von tuev-sued.de gerade eben eine Anfrage über das Kontaktformular ausgefüllt. Wenn ich Zeit finde versuche ich morgen dort auch noch mal anzurufen.

    Die doppelten Kosten will ich ja gerne vermeiden. Ich gehe nur direkt vom schlimmsten aus und denke, dass der Prüfer am Ende keine Einsicht zeigen wird und meint er wüsste was richtig ist.

    Wicked, Thirk :

    Habt ihr zu euren Abgasanlagen denn irgendwelche zusätzlichen Dokumente bekommen oder stand dort als Info auch "Zulassung: E-Prüfnummer" ? Sowohl dies und "Zulassung: ABE" habe ich heute irgendwo im Netz (in Onlineshops) gelesen ?(

  • Eine E-Nummer allein reicht nicht aus, die Abgasanlage muss auch für den Gebrauch am jeweiligen Mopped homologiert sein. Das wird üblicherweise über eine ABE nachgewiesen, die im Regelfall all diejenigen Fahrzeugtypen auflistet, für die die jeweilige ABE samt E-Nummer gültig ist. Ansonsten könnte man ja jedes an irgendeinem Mopped erlaubte Bauteil auch an irgendein anderes Mopped schrauben.

    Du musst Dir also die zugehörige ABE besorgen und damit noch mal zu Prüfer. Allerdings möchte ich hinzufügen, dass ich schon seit vielen Jahren nicht mehr zum TÜV fahre. Die Graukittel dort tendieren nämlich grundsätzlich dazu, sich in a) Dinge einzumischen, die sie gar nichts angehen und b) päpstlicher als der Papst selbst zu sein. Ich habe mit den anderen Prüforganisationen, allen voran dem GTU, wesentlich bessere Erfahrungen gemacht. Die arbeiten natürlich auch völlig korrekt, aber halt nicht überkorrekt und halten sich vor allem aus allem raus, was nicht direkt auf ihrem Zettel steht.

  • RaTToX : anrufen bringt nichts, Du kommst nur an eine Hotline die keine Ahnung haben. Du hast den geschrieben und jetzt warte mal 1-3 Tage. Die leiten das an den Chef der Prüfstelle weiter und der schaut es sich an. Und der entscheidet. Und der muß auch vor der Zentrale stramm stehen und will, daß Du wieder kommst. Normalerweise kriegst Du eine kostenlose Nachprüfung. Warte die Antwort ab! (Ich gehe davon aus, daß eben alles ok ist...). Wenn die Zentrale mit im Spiel ist gibt es keine "heute hat der Prüfer halt schlechte Laune". Die schauen dann genau.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Nachtrag:

    Als ich beim letzten Besuch beim GTÜ meine ABE für den ESD nicht dabei hatte, hat der Prüfer dort halt selbst eben in irgendeiner Datenbank nachgeschaut, ob die E-Nummer zu meinem Mopped passt. Und mir danach die Plakette geklebt und natürlich angemerkt, dass ich die ABE immer mitzuführen hätte. So kann's natürlich auch gehen, nur halt beim TÜV (meist) nicht ...

  • und natürlich angemerkt, dass ich die ABE immer mitzuführen hätte.

    Dies ist falsch, die e-nummer ist vollkommen ausreichend. Nur weil sowohl polizei wie auch TÜV zu blöd sind auch nach mehr als 10 Jahren in einer Datenbank nach zu schauen, ändert sich gültiges EU Recht nicht.

    Ein Großteil aller Zubehör Anlagen wird übrigens auch ohne ABE ausgeliefert. Das ist auch nur in Deutschland immer wieder ein Punkt, obwohl es die gleiche Regelung in allen EU Ländern ist..

    Lieber schneller fahren, dann dauert's nich so lang....

  • die letzten Jahre bin dazu übergegangen, mein Moped beim Händler für die HU hinzustellen.

    Kostet auch nicht mehr, als würde ich selber vorführen. Ich hatte da nie Probleme.

    Im Regelfall kennen sich die Prüfer und Händler untereinander gut und das kann unter umständen helfen.

  • solange die mir die Plakette drauf kleben dürfen die mich belehren und erzählen soviel sie wollen. Links rein rechts raus.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Habt ihr zu euren Abgasanlagen denn irgendwelche zusätzlichen Dokumente bekommen oder stand dort als Info auch "Zulassung: E-Prüfnummer" ? Sowohl dies und "Zulassung: ABE" habe ich heute irgendwo im Netz (in Onlineshops) gelesen ?(

    Ja, bei der Akra ist was dabei, ich kann dir im Moment aber echt nicht sagen was das genau war, müsste ich raussuchen. Eine ABE in jedem Fall nicht. Meines Wissens ist die E-Nummer ausreichend.

  • Ja, bei der Akra ist was dabei, ich kann dir im Moment aber echt nicht sagen was das genau war, müsste ich raussuchen. Eine ABE in jedem Fall nicht. Meines Wissens ist die E-Nummer ausreichend.

    Wie oben von mir angemerkt, ja, ist ausreichend. StVZO Paragraph 49, 2a Auspuffanlagen Kraftraeder.

    2a) Auspuffanlagen für Krafträder sowie Austauschauspuffanlagen und Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit für Krafträder dürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung nur verwendet werden oder zur Verwendung feilgeboten oder veräußert werden, wenn sie

    3. mit dem Markenzeichen „e“ und dem Kennzeichen des Landes, das die Bauartgenehmigung erteilt hat gemäß Kapitel 9 Anhang III Nummer 2.3.2.2 der Richtlinie 97/24/EG

    gekennzeichnet sind

    (punkt 1. und 2. behandeln andere Kennzeichungen wie die EWG Betriebserlaubnis, diese drei punkte sind deutlich mit dem Wort "oder" voneinander abgegrenzt, so das der Gesetzestext wie hier dargestellt gelesen werden kann).

    Lieber schneller fahren, dann dauert's nich so lang....

  • Nabend,

    du schreibst was von Euro 4 Anlage,

    in dem PDF steht aber MT 07 RM 04 drin, das passt doch schon mal nicht oder täusche ich mich da?

    Die RM04 ist doch Euro 3. Dann hättest du ja ne Euro 4 Anlage an einer Euro 3 Maschine, was rein rechtlich wohl nicht korrekt ist.

    Du kannst jetzt mit dem Mängelbericht zu einer x-beliebigen Prüforganisation fahren und da eine Nachkontrolle machen lassen,

    inklusive Abgasuntersuchung.

    Du kannst aber auch zu irgendeinem Motorradhändler fahren, da die Abgasuntersuchung machen lassen und den Nachweis der Abgas zur Prüforganisation mitnehmen und da nur ne Nachkontrolle machen lassen.

    Auf jeden Fall brauchst du nicht nochmal eine neue Hauptuntersuchung machen lassen sondern nur eine Nachkontrolle inkl. Abgasuntersuchung, dürfte so ca 30 € kosten.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • ...

    Wicked, Thirk :

    Habt ihr zu euren Abgasanlagen denn irgendwelche zusätzlichen Dokumente bekommen ...

    Zum Akra (E3) gab es diese Dokumente dazu:

    https://d1sfhav1wboke3.cloudfront.net/ImageServer/Ap…efc0e1bf1c0.pdf

    https://d1sfhav1wboke3.cloudfront.net/ImageServer/Ap…2f43d860f38.pdf

    Kann mich aber nicht erinnern, diese dem TÜVler (oder war es bei der DEKRA?) vorgelegt zu haben.

    Dazu kommt noch, dass die E-Kennung beim Akra an der Unterseite des Schalldämpfers angebracht ist. Eine wahrlich suboptimale Position, jedenfalls, wenn man sie lesen will.

    Hat wie gesagt, den Prüfer nicht die Bohne interessiert - so jedenfalls mein Eindruck.

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    Charles Baron de Montesquieu

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    - Wilbers vorn und hinten

  • Ich war mit einem Euro4 Ixil Hyperlow an einer Euro4 Tracer bei der Dekra in NRW und habe damit problemlos TÜV bekommen. Und ich hatte keinen ABE Zettel dabei.

  • So, nachdem ich dem TÜV per Kontaktformular geschrieben habe gab es relativ schnell auch eine ausführliche Antwort zu meinem Sachverhalt.(Den uninteressanten Teil habe ich mal entfernt)

    Zitat von TÜV

    Sie legen jetzt einen Link zur Internetseite des Herstellers vor. In der Tat ist hier ein Dokument hinterlegt. Dieses beschreibt die zulässige Verwendung an Krafträdern Yamaha MT-07, Typ RM04, Typgenehmigung des Kraftrades *660* (verkürzte Darstellung).

    Gemäß dem mir vorliegenden Prüfbericht ist Ihr Kraftrad eine Yamaha MT-07, TYP RM17, Typgenehmigung des Kraftrades e13*168/2013*0040*00.

    Es handelt sich damit, trotz identischer Verkaufsbezeichnung, technisch und rechtlich um zwei unterschiedliche Fahrzeugtypen.

    Nach meinen Recherchen ist die Anlage für die Euro 3 Variante des Kraftrades geeignet, diese Version hat einen Fahrgeräuschwert von 79 dB.

    Sie fahren allerdings die Euro 4 Variante mit einem Fahrgeräuschwert von 72 dB. Die Nachweise über das Abgas- und Geräuschverhalten Ihres Kraftrades in Verbindung mit der o.g. Zubehöranlage fehlen. Ich bitte daher um Verständnis, dass unser Prüfingenieur hier zu keinem anderen Ergebnis kommen konnte und durfte.

    Kurz: Das Dokument was ich gefunden habe gilt nur für die EURO3 Variante, nicht jedoch für die EURO4.

    Daraufhin habe ich mich mit dem Händler in Verbindung gesetzt, bei dem ich damals den Auspuff bestellt habe. Seiner Ansicht nach würde eine e-Nummer so reichen, nur konnte der TÜV-Prüfer vermutlich keinen Datenbankeintrag zu dieser finden. Der Händler hat mir auf die weitergeleitete Antwort vom TÜV nun ein PDF zukommen lassen, in welcher der korrekte Typ und die korrekte Typnummer stehen.

    Ich habe mich mit diesem Dokument noch mal beim TÜV gemeldet um im Vorfeld abzuklären ob ich damit ohne Bedenken zum nächsten Termin gehen kann.Für noch einen Reinfall habe ich keine nerven :huh:

    DerLeo Wenn du mir eine zukommen lassen würdest wäre ich dir sehr Dankbar!

  • RaTToX

    Und in diesem Dokument ist die RM17 aufgelistet?


    PS

    Dass der TÜV njet sagt, wenn du ein Dokument nur für die RM04 vorlegst, ist keine Überraschung.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

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    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • RaTToX

    Und in diesem Dokument ist die RM17 aufgelistet?


    PS

    Dass der TÜV njet sagt, wenn du ein Dokument nur für die RM04 vorlegst, ist keine Überraschung.

    Genau, in diesem ist die RM17 aufgelistet, gilt auch darüber hinaus für z.B. die XSR 700.

    Interessanter Weise schrieb der TÜV, dass eine e-Nummer für RM04 in der Datenbank des KBA gefunden wurde, die für die RM17 jedoch nicht, weswegen es zur einer Ablehnung kam. Der TÜV bestätigte mir per Email, dass das Dokument, welches ich zuletzt versendet habe, die Gültigkeit meiner Abgasanlage unterschreibe. Gleichzeitig ging diese Email ebenfalls an den Prüfer, der mein Motorrad kontrollierte.

    Zitat von TÜV

    "Dieses von Ihnen vorgelegte Dokument beschreibt den zulässigen Verbau an Ihrem Fahrzeugtyp. Das sollte für eine Nachuntersuchung ausreichen.

    ...

    Das zusätzlich auf der Abgasanlage angebrachte Prüfzeichen e9*04622H hatte ich ebenfalls gesucht, leider ist dies in der mir zur Verfügung stehenden Datenbank des KBA nicht gelistet, sonst hätte die Angelegenheit schneller geklärt werden können. Bitte beachten Sie, dass trotz vorhandener europäischer Typgenehmigung der Abgasanlage die zulässigen Geräuschgrenzwerte nicht überschritten werden dürfen.

    Das Motorrad steht jetzt gerade wieder bei der Werkstatt. Ich informiere euch, sobald es Neuigkeiten gibt.