zulassungspflichtiges Zubehör / Anbauteile

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  • Meist sind das E-Nummern. IdR kann man da nicht sehr viel falsch machen, muss auch keine Papiere mitführen.

    Hab ich ABE geschrieben? Verd.... meinte E-Nummern.

  • Wheeland 7. Mai 2020 um 13:45

    Hat den Titel des Themas von „E-Nummer oder KBA nötig...“ zu „zulassungspflichtiges Zubehör / Anbauteile“ geändert.
  • E-Nummer (ist grundsätzlich modellunspezifisch zugelassen)

    Da stimmt so nicht.

    Beispiel:

    In der EG-Typgemehmigung einer Auspuffanlage ist der Verwendungsbereich angegeben.

    EURO3 Auspuff mit E-Nummer ist für MT07 zugelassen, für XSR nicht obwohl sie dran passt.

    Da macht es teilweise sogar einen Unterschied, ob es eine gedrosselte Variante ist oder nicht.

    Mann kann also nicht alles was über ein E-Prüfzeichen verfügt hirnlos ans Krad schrauben ;)

  • Aber alles bis auf Auspuffanlagen, oder? :D

  • Weiss jemand wofür man ABE benötigt und wozu nicht? Ich habe einfach Lust mein Bike etwas zu individualisieren.

    Lenkradspiegel - nein! Aber ECE-Prüfzeichen wäre sinnvoll, da es für Beschaffenheit der Spiegel Vorschriften gibt.

    https://www.motorradonline.de/ratgeber/geset…el-am-motorrad/

    Windschild (Hier kenne ich die Antwort schon, ja ABE notwendig) - Oder Teilegutachten. Muss dann vom TÜV eingetragen werden.

    Lenkradgriffe - Für die Griffe brauchst du keine ABE o.ä. Allerdings rutschfest befestigen.

  • Nö.

    Es gibt z.B. Blinkerkategorien für vorne und hinten:

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…329(01)&from=DE

    Ach du schei...e: ich hab mir da nen 4er Satz LED-BLinker bestellt, mit Enummer. Die sehen alle gleich aus. Jetzt muss doch noch drauf achten, welche ich vorne und hinten montieren muss?
    Was bitte ist an vorder Blinkern anders als an den hinteren - die haben doch echt nicht mehr Alle.....

  • Ach du schei...e: ich hab mir da nen 4er Satz LED-BLinker bestellt, mit Enummer. Die sehen alle gleich aus. Jetzt muss doch noch drauf achten, welche ich vorne und hinten montieren muss?
    Was bitte ist an vorder Blinkern anders als an den hinteren - die haben doch echt nicht mehr Alle.....

    Es gibt Blinker kombiniert mit Rücklicht oder/und Bremslicht. Klar das die nur nach hinten dürfen.

    Auch gibt es Blinker mit weißem Positionslicht, die dürfen dann nur nach vorne.

    An der Kennzahl 1a, 1b oder 11 (vorne) oder 2a, 2b oder 12 (hinten) auf den "Glas" sind diese erkennbar.

    Darüberhinaus gibt es auch noch Blinker für links und rechts. Das ist dann aber eher der asymmetrischen Bauform geschuldet.

    Die meisten Blinker sind vorne und hinten verwendbar.

  • Man kann fast alles an das Motorrad bauen.

    Wichtig ist nur das mit dem TÜV zu klären.

    Bin derzeit in der selben Situation.

    Meine TÜV Stelle legt das so aus: alles was sicherheitsrelevante und Abgastechnische Bauteile sind, Bremse, Kupplung, Spiegel, Blinker, Auspuff, Luftfilter etc. Sollte E-Nummer oder ABE haben.

    Dekokokram wie ein Seitenblech Höcker oder Crashpads kann man auch schon mal selbst machen bzw China.

    Er hatte mir auch geraten wenn man zuviel Kram verbaut ohne Nummer oder dergleichen, dass man vorbei kommen sollte und das unter Umständen eintragen lässt. Hier kommt es aber auch auf den Prüfer an.

    TÜV ist eine ganz andere Instanz als die Polizei. Letztere müssen draußen ein bisschen schwarz weiß denken: Zugelassenes Bauteil? Nein? Ärger! Wie dieser Ärger aussieht liegt dann wiederum im Ermessen des jeweiligen Beamten in Bezug auf das Bauteil.

    Spiegel ohne Zulassung in Deutschland erlischt die Betriebserlaubnis. Bei einer modifizierten Windschutzscheibe oder selbst gebaut kann man mit einem Rüffel davon kommen.

    Die Versicherung, wie von dir gefragt, ist da nochmal anders. Sagen wir du baust ein Unfall, dann wird ja nach der Ursache gefragt:

    Wenn dir ein Reh auf die Strasse gesprungen ist, werden sie vermutlich nicht nach deinem Rückspiegel fragen. Eine Versicherung kann das in der Regel nicht bewerten ob eine Modifikation erlaubt war. Ist der Unfall geschehen WEIL du eine nicht zugelassene Modifikation durchgeführt hast, dann ist doof für dich. Aber das muss ja auch erst festgestellt werden. Es gilt ja schließlich die Unschuldsvermutung.

  • Es gibt Blinker kombiniert mit Rücklicht oder/und Bremslicht. Klar das die nur nach hinten dürfen.

    Auch gibt es Blinker mit weißem Positionslicht, die dürfen dann nur nach vorne.

    An der Kennzahl 1a, 1b oder 11 (vorne) oder 2a, 2b oder 12 (hinten) auf den "Glas" sind diese erkennbar.

    Darüberhinaus gibt es auch noch Blinker für links und rechts. Das ist dann aber eher der asymmetrischen Bauform geschuldet.

    Die meisten Blinker sind vorne und hinten verwendbar.

    Ah, ok, also ich hab nur ganz simple 4 identische Blinker, das sollte dann kein Problem sein.

  • Ich nimm einfach mal den beitrag

    Es gibt Blinker kombiniert mit Rücklicht oder/und Bremslicht. Klar das die nur nach hinten dürfen.

    Auch gibt es Blinker mit weißem Positionslicht, die dürfen dann nur nach vorne.

    An der Kennzahl 1a, 1b oder 11 (vorne) oder 2a, 2b oder 12 (hinten) auf den "Glas" sind diese erkennbar.

    Darüberhinaus gibt es auch noch Blinker für links und rechts. Das ist dann aber eher der asymmetrischen Bauform geschuldet.

    Die meisten Blinker sind vorne und hinten verwendbar.