Mal eine versicherungstechnische Frage

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Aufgrund der geschlossenen Zulassungsstellen in weiten teilen Deutschlands stellt sich mir eine Frage. Da mein Kollege seine nagelneue Kawa nicht zulassen kann, sie zur Hälfte angezahlt aber noch nicht übergeben ist. Unter welchem versicherungstechnischen Status steht sie da, falls sie entwendet wird.

    Beim Kawahändler wird es noch recht einfach werden. Ich denke es besteht über den Händler eine Geschäftsversicherungen, die Diebstähle absichert.

    Aber was ist jetzt, wenn ich mir eine Tracer hole und sie zu mir nach Hause hole. Die Hausratsversicherung wird es wohl kaum abdecken.

    Besteht eine Abdeckung mit Beantragung und Ausstellung einer Versicherungsdoppelkarte. Oder muss erst eine Zulassung erfolgen damit der Versicherungsschutz eintritt.

    Mein Brandenburger Kumpel will sich seine V-Strom unbedingt nach Hause holen, damit sie nachher nicht zur Insolvenzmasse gehört, wenn der Händler die Coronazeit nicht übersteht.

    Alles nachvollziehbar.

    Kennt sich hier einer versicherungstechnische so aus, dass er einen Lösungsansatz oder Alternative einbringen kann.

    Tja, diese Zeit bringt nie geahnte Problematiken auf.

    Gruß der Chris

  • Moin, warum machst du dir es nicht einfach und rufst bei der entsprechenden Versicherung an? So bekommst eine sichere Antwort :)

    Da haste natürlich Recht. Aber heute ist Samstag und da wird es schwer mit der Versicherung. Vielleicht ist ja ein Forums-Mitglied in der Vers.-Branche tätig und hatte ähnliche Gedankengänge.

    Es könnte auch recht interessant werden, welche Alternativen aufgezeigt werden.

    Mal sehen wie es sich hier entwickelt. Ist auch ein wenig der jetzigen Zeit geschuldet.

    Gruß der Chris

  • Für Österreich kann ich euch die Regelung mitteilen.

    Ohne Zulassung keine Versicherung (auch Kasko ist nicht möglich)!

    Laut Auskunft meiner Versicherung ist auch eine "Garagenversicherung" ohne Zulassung nicht möglich.

    Das war der Grund weshalb ich meine im November 2019 beim Händler eingetroffene Tenere erst Anfang März abgeholt habe, weil ich sie nicht unnötig 2019 zulassen wollte und schon gar nicht unversichert in der Garage eines Apartmenthauses parken wollte.

  • Ich stand vor dieser Frage als ich in 2009 mein letztes Wohnmobil gekauft habe, ich wollte es erst in Frühjahr 2010 zulassen. Eine entsprechende Versicherungsabdeckung hätte es gegeben, aber für verhältnismäßig viel Geld. Also habe ich es zähneknirschend noch in 2009 angemeldet, gleich mit Saisonkennzeichen 3-10.

    Im obengenannten Fall sind die Voraussetzungen zwar anders weil man das Fahrzeug aufgrung höherer Gewalt nicht zulassen kann, versicherungstechnisch dürfte es aber egal sein. Ich würde mit der Versicherung reden ob wegen der derzeitigen Verhältnisse eine Ausnahmeregelung möglich ist. Bei einem Motorrad sollte es etwas günstiger gehen als bei einem Wohnmobil, es kostet ja wesentlich weniger Geld.

    1064017_3.png

    Gruß aus Oberbayern :bier

    Franz

  • Das hängt von den AGB des Kawa Händler ab. Aber zu 99 % geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises über. Zu dem Zeitpunkt geht dann in der Regel auch die Haftung auf den (neuen) Eigentümer über. Bis dahin haftet der Händler. Dessen Versicherung haftet aber für den Schaden des Händlers, nicht für den Schaden Deines Freundes, d. H. Insolvenz ist da tatsächlich ein Problem. Ruhe Versicherung wird Dir irgend ein Versicherungsfuzzi zwar verkaufen, da wäre ich aber ganz vorsichtig und würde das von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen.

  • Aber was ist jetzt, wenn ich mir eine Tracer hole und sie zu mir nach Hause hole. Die Hausratsversicherung wird es wohl kaum abdecken.

    Die Hausrat müßte aber auch ziehen wenns denn in einer Garage am Haus steht

  • Mein Brandenburger Kumpel will sich seine V-Strom unbedingt nach Hause holen, damit sie nachher nicht zur Insolvenzmasse gehört, wenn der Händler die Coronazeit nicht übersteht.

    Alles nachvollziehbar.

    Ich hatte bei meinem Kauf die gleiche Sorge, ein Urlaub stand dann noch Anfang März an (hatte gerade noch so geklappt), davor noch schnell den Brief von Händler schicken lassen. Somit war das Motorrad dann für mich sicher. Geht der Händler pleite und man hat den Brief, dann gehört das Moped nicht zur Insolvenzmasse.

    Hat der Händler aber seine Versicherungsprämie nicht bezahlt und das Ding wird geklaut, guckt man auch in die Röhre. Restrisiko hat man fast immer.

    Habe meine noch auf den letzten Metern zugelassen bekommen.

    Unversichert in der Garage: Notfalls verriegeln und verrammeln und Räder ausbauen.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Die Hausrat müßte aber auch ziehen wenns denn in einer Garage am Haus steht

    Kommt darauf an, meistens müssen Leistungen zu einer Hausratversicherung hinzugebucht werden. Ich wohne zur Miete und nahm bei meiner die Option Glasschäden hinzu. Sogar fürs Fahrrad müsste man ein Extrakräuzchen machen, auch wenn es in einer verschlossenen Garage am Haus untergebracht ist.

  • Es ist doch Interessant wie es sich hier entwickelt hat.

    Eins ist auf jeden Fall klar. Die Versicherungen werden versuchen sich vor möglichen Leistungen zu drücken. Also die Hausratvers. schließe ich schon mal aus.

    Ich denke, dass Wahrscheinlichste wird sein, bei der Beantragung der eVB (Doppelkarte) es mit der Versicherung abzuklären und zu hoffen das es hierfür eine Option gibt.

    Gruß der Chris

  • In Berlin läuft nicht mal ein Notbetrieb. Terminbuchungen gestoppt.

    Na mal sehen wie es weiter geht. In Berlin hatten wir schon mal Wartezeiten von 4 Wochen und das sehe ich schon wieder kommen, wenn das KVA wieder öffnet.

    Gruß der Chris

  • Das hängt von den AGB des Kawa Händler ab. Aber zu 99 % geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises über. Zu dem Zeitpunkt geht dann in der Regel auch die Haftung auf den (neuen) Eigentümer über. Bis dahin haftet der Händler. Dessen Versicherung haftet aber für den Schaden des Händlers, nicht für den Schaden Deines Freundes, d. H. Insolvenz ist da tatsächlich ein Problem. Ruhe Versicherung wird Dir irgend ein Versicherungsfuzzi zwar verkaufen, da wäre ich aber ganz vorsichtig und würde das von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen.

    Ist leider falsch. Das Eigentum geht erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes über.

    Also Papiere und bezahlt reicht nicht. Damit hast Du zwar grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den Händler, wenn der aber insolvent ist....

    Bei uns ist es auch schwierig mit der Zulassungsstelle. Hier gibt es aber die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Kostet zwar 30 Euro, aber immerhin geht es so.

    Alle anderen Fragen würde ich mit der Versicherung klären. Und vor allem auf schriftlichen Zusicherungen bestehen. Sonst weiß nachher keiner was davon.

  • Ist leider falsch. Das Eigentum geht erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes über.

    Also Papiere und bezahlt reicht nicht. Damit hast Du zwar grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den Händler, wenn der aber insolvent ist....

    Bei uns ist es auch schwierig mit der Zulassungsstelle. Hier gibt es aber die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Kostet zwar 30 Euro, aber immerhin geht es so.

    Alle anderen Fragen würde ich mit der Versicherung klären. Und vor allem auf schriftlichen Zusicherungen bestehen. Sonst weiß nachher keiner was davon.

    Das ist auch falsch.

    Es kann kein Gegenstand einer Insolvenzmasse zugeordnet werden die dem Insolventen nicht gehört.

    Und wenn der Gegenstand nachweislich vom Kunden bezahlt und der Kfz.-Brief ausgehändigt wurde ist gehört er nicht zur Insolvenzmasse.

    1064017_3.png

    Gruß aus Oberbayern :bier

    Franz

  • Ist leider falsch. Das Eigentum geht erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes über.

    Also Papiere und bezahlt reicht nicht. Damit hast Du zwar grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den Händler, wenn der aber insolvent ist....

    Bei uns ist es auch schwierig mit der Zulassungsstelle. Hier gibt es aber die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Kostet zwar 30 Euro, aber immerhin geht es so.

    Alle anderen Fragen würde ich mit der Versicherung klären. Und vor allem auf schriftlichen Zusicherungen bestehen. Sonst weiß nachher keiner was davon.

    Du hast bedingt wohl recht, da §929 BGB vorsieht, dass der Eigentümer die Sache auch übergibt. In dem Fall, dass der Händler wohl im Besitz der Fahrzeugpapiere ist kann ein gutgläubiger Erwerb zugrunde gelegt werden, §932 BGB ist also in diesem Fall nicht anzuwenden. Interessanterweise hat aber der Erwerber mit dem Eigentümer vereinbart, dass das Motorrad bei ihm stehen bleibt, bis er die Maschine zulassen kann. Sie haben also ein Besitzkonstitut nach §930 BGB gemacht. Also kann nach § 47 InsO die Aussonderung seines Motorrades verlangen.

    Jetzt aber zurück auf Anfang: Er hat ja erst die Hälfte vom Kaufpreis bezahlt. Also ist davon auszugehen, dass er das Eigentum noch gar nicht erwerben konnte. In der Regel steht in den AGB`s nämlich: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Das steht immer deshalb drin, weil ein Händler sonst nie ein Fahrzeug weiter veräußern könnte, falls ein Käufer zwar angezahlt aber den vollständigen Kaufpreis nie bezahlt hat.

    Der Kawa-Käufer reiht sich im Falle einer Insolvenz die die Reihe der Gläubiger ein. In diesem Fall kann man dem Kawa-Käufer nur raten, den Kaufpreis vollständig zu bezahlen und (zwecks beweiskraft schriftlich) mit dem Händler ein Besitzkonstitut zu vereinbaren.

    Das löst aber noch nicht das Versicherungsproblem. Da ein Tip: Eher teure Versicherungen wie z.B. Allianz, Axa usw. haben durchaus eine "Sofortdeckung" mit dabei und geben Ihre "Extras" auch gerne preis, wenn man nachfragt. Billig-Tarife aus dem www haben das eher nicht. Dazu braucht es aber zwei Eigenschaften: 1. man muss Eigentümer der Sache sein und 2. die Versicherung muss über ihr Glück auch was wissen.

    Falls jetzt die Frage aufkommt bezüglich "ich hab die Karre finanziert": Da gibt es auch viel halbwissen, aber in den Verträgen ist zu 99,9 % eine Versicherungslast-Umkehr vereinbart. Sonst müsste ja jede Bank/Leasing das Fahrzeug selber versichern. Ja, es gibt da auch Ausnahmen, die haben in der Praxis aber keine wesentliche Relevanz und da wo es auftritt, weis die Bank/Leasing das sehr genau.

  • Na das sieht doch erstmal so aus, als hätte es Hand und Fuß. Danke Roland.

    Mal so zur Info. Es gibt wohl doch Wege in Berlin ein Fahrzeug zuzulassen. Jetzt vielleicht nicht für den normal Sterblichen, aber für Leute mit Verbindungen. Ich habe über die Seiten des KVA keine Möglichkeit gesehen, einen Termin zu buchen.

    Leider konnte ich mit dem Kollegen noch nicht sprechen. Laut Drittem ging es wohl über den Kawa-Händler und einem Zulassungsservice.

    Der Hinweis mit der Besitzüberschreibung ist gut.

    Leider konnte ich mein Versicherungsdealer nicht erreichen. Von daher muss ich den morgigen Tag abwarten.

    In diesem Sinne, bleibt gesund

  • Das ist auch falsch.

    Es kann kein Gegenstand einer Insolvenzmasse zugeordnet werden die dem Insolventen nicht gehört.

    Und wenn der Gegenstand nachweislich vom Kunden bezahlt und der Kfz.-Brief ausgehändigt wurde ist gehört er nicht zur Insolvenzmasse.

    Die Frage ist aber, wem der Gegenstand gehört.

    Tatsächlich wird wohl dem Vertrag besiegelt, wer was leistet (also ich gebe x Geld, Händler gibt Fahrzeug).

    Wenn ich in Vorkasse trete, werde ich aber nicht automatisch Eigentümer des Fahrzeuges, das geschieht erst, wenn ich das Fahrzeug tatsächlich in Besitz nehme.

    Natürlich habe ich einen Rechtsanspruch gegen den insolventen Unternehmer. Aber nicht nur ich....

    Roland hat es aber glaube ich ganz gut zusammengefaßt.

    Tatsächlich sind Fahrzeugpapiere immer gut. Die deuten nämlich darauf hin, daß der Händler das Fahrzeug auch bezahlt hat.

  • Tatsächlich sind Fahrzeugpapiere immer gut. Die deuten nämlich darauf hin, daß der Händler das Fahrzeug auch bezahlt hat.

    Nur hat der Fahrzeughändler in der Regel die Papiere gar nicht da. Diese fordert er erst an wenn das Fahrzeug an Kunden verkauft wurde.