Darum geht es ja. Das Fahrzeug gehört Yamaha. Der Händler fordert die Papiere an, die Yamaha-Bank verschickt die Papiere und zieht gleichzeitig den Kaufbetrag beim Händler ein.
Die Tatsache, daß der Händler die Papiere hat, ist also ein deutliches Indiz dafür, daß er das Fahrzeug selbst gekauft hat und damit Eigentümer ist. Natürlich ist auch das nicht absolut sicher. Trotzdem kann er insolvent werden und sein Eigentum in die Insolvenzmasse mit eingehen.
Die einzig wirklich sichere Variante ist die gleichzeitige Übergabe von Kaufgegenstand (einschließlich Dokumenten) gegen Bargeld. In diesem Fall kann im Grunde nicht viel schief gehen.