Mal eine versicherungstechnische Frage

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  • Darum geht es ja. Das Fahrzeug gehört Yamaha. Der Händler fordert die Papiere an, die Yamaha-Bank verschickt die Papiere und zieht gleichzeitig den Kaufbetrag beim Händler ein.

    Die Tatsache, daß der Händler die Papiere hat, ist also ein deutliches Indiz dafür, daß er das Fahrzeug selbst gekauft hat und damit Eigentümer ist. Natürlich ist auch das nicht absolut sicher. Trotzdem kann er insolvent werden und sein Eigentum in die Insolvenzmasse mit eingehen.

    Die einzig wirklich sichere Variante ist die gleichzeitige Übergabe von Kaufgegenstand (einschließlich Dokumenten) gegen Bargeld. In diesem Fall kann im Grunde nicht viel schief gehen.

  • Nur hat der Fahrzeughändler in der Regel die Papiere gar nicht da. Diese fordert er erst an wenn das Fahrzeug an Kunden verkauft wurde.

    So?

    Als ich im letzten Jahr meine Tracer gekauft habe rief der Händler einer Mitarbeiterin zu: Du, bring mal schnell den Brief dann kann ihn der Franz gleich mitnehmen zum Zulassen. 1 Minute später hatte ich ihn in der Hand

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    Gruß aus Oberbayern :bier

    Franz

  • Nur hat der Fahrzeughändler in der Regel die Papiere gar nicht da. Diese fordert er erst an wenn das Fahrzeug an Kunden verkauft wurde.

    Das stimmt. Ich kenne es ebenfalls so (sowohl Yamaha, als auch Triumph), dass im Falle des Verkaufs eine Nachricht an den Hersteller geht, der dann den Brief nachsendet (dauert jeweils so 2-3 Tage - bei Neufahrzeugen natürlich).

  • Und das heißt im Umkehrschluss, wenn der Händler die Papiere hat, ist er höchstwahrscheinlich auch Eigentümer.

  • ich hab meine Papiere der Tracer, meine ich, vom Händler bekommen. Aber: ich hatte im Oktober für März geordert.

  • Nach Rücksprache mit meinem Vers.-Dealer ist die Welt nicht viel klarer geworden. Mehr oder Weniger hat es sich herauskristallisiert, dass es eine Einzelfallentscheidung der Vers.-Zentrale ist. Abhängig vom Versicherungsnehmer. Also laufende Verträge und deren Anzahl, dazu eingereichte Schadensansprüche und Unterbringung des Kfz. Also eine Risikoabwägung durch einen Sachbearbeiter.

    Aufgrund der derzeitigen Lage sind wohl doch eine Menge Sondereglungen möglich.

    Also erstmal auch nur eine Option.

    Gruß der Chris

    PS: In dieser Hinsicht habe ich aber erfahren, dass Zulassungen über Anmeldedienste mit längerer Wartzeit möglich sind. Also das gilt für Bärlin.