Aufgrund der geschlossenen Zulassungsstellen in weiten teilen Deutschlands stellt sich mir eine Frage. Da mein Kollege seine nagelneue Kawa nicht zulassen kann, sie zur Hälfte angezahlt aber noch nicht übergeben ist. Unter welchem versicherungstechnischen Status steht sie da, falls sie entwendet wird.
Beim Kawahändler wird es noch recht einfach werden. Ich denke es besteht über den Händler eine Geschäftsversicherungen, die Diebstähle absichert.
Aber was ist jetzt, wenn ich mir eine Tracer hole und sie zu mir nach Hause hole. Die Hausratsversicherung wird es wohl kaum abdecken.
Besteht eine Abdeckung mit Beantragung und Ausstellung einer Versicherungsdoppelkarte. Oder muss erst eine Zulassung erfolgen damit der Versicherungsschutz eintritt.
Mein Brandenburger Kumpel will sich seine V-Strom unbedingt nach Hause holen, damit sie nachher nicht zur Insolvenzmasse gehört, wenn der Händler die Coronazeit nicht übersteht.
Alles nachvollziehbar.
Kennt sich hier einer versicherungstechnische so aus, dass er einen Lösungsansatz oder Alternative einbringen kann.
Tja, diese Zeit bringt nie geahnte Problematiken auf.
Gruß der Chris