Eine typische deutsche Geschichte vom deutschen Vorschriftenmichel. Da heute ja die Geschäfte und Frisöre wieder in einer gewissen Größe pro Quadratmeter für lebende Wesen geöffnet hatten, dachte ich der Moment ist günstig um den langen Weg durch den Behördenappart der Berliner Mangelwirtschaft anzutreten. So begab ich mich zu einem mir bekannten gewerblichen Zulassungsdienst. Privatpersonen ist es ja nicht erlaubt oder anders gesagt, sie sind nicht berechtigt ein Onlinetermin zu buchen.
Nach kurzer Darlegung des Sachstandes zur Neuzulassung eines 17er Lagerfahrzeugs, zuckte er nur kurz mit den Augenbraunen, wohl in weiser Vorahnung der Komplexheit des Vorschriftendschungels mit Gültigkeitsfristen.
Bei Inaugenscheinnahme der notwendigen Papiere, also Zulassungsbescheinigung II und CoC, musste ich an die Worte des Händlers denken. Die nette Dame hatte zu mir gesagt, der Brief (ZB II) ist nicht mal ein Jahr alt und da brauche ich keinen neuen Tüv.
Nachdem er die Papiere studiert hatte, meinte er muss mal telefonieren. Es geht um Paragraph 5 FZV und seine Mimik sah nicht gut aus.
Nach seinem klärenden Telefongespräch sagte er, aufgrund des Ausstellungsdatum des CoC, war 11/17, wird die Zulassung recht unwahrscheinlich. Hierbei ist die Ausstellung länger als 18 Monate her und würde nicht mehr anerkannt werden. Es könnten ja neue Vorschriften in Kraft getreten sein, die die alte CoC nicht bestätigt.
Durch einen technischen Überwachungsverein müssten die Daten für die Modellausführung und CoC bestätigt werden. Das bewegt sich dann im Bereich des 5er FZV.
Wenn ich Glück habe wird nach Aktenlage entschieden, ansonsten muss das Fz. vorgeführt werden, zum Abgleich der FIN.
Also morgen bei der Dekra vorbei und hoffen. Die wollten sich nochmal schlau machen, ob oder nicht mit der Tracer.
Eine HU ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Somit bleibt die Geschichte spannend und wird sich vermutlich noch in die nächste Woche hineinziehen.
Gruß der Chris