Vorfahrtsregelung beim Abbiegen

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  • Hatte heute das Vergnügen gehabt,fast den Asphalt zu knutschen....folgende Situation....

    Fahre an einer roten Ampel ran, rechter Blinker raus und stehe ca. 50 cm von den rechts parkenden Autos entfernt da und warte das Grün wird.

    Wird gelb,grün, lasse Kupplung kommen und schaue instinktiv wie immer nochmal in den Spiegel beim anfahren bevor der Schulterblick kommt.

    Und...da schiebt sich son sch....? Hipster sich rechts an mir vorbei ....bin ja schon im rollen,also voll auf die Bremse und Hupalarm wie ein wilder...:wuetend:wuetend:wuetendLenker gerade gezogen und stehe...und Hupe weiter...Hipster wartet steht vor mir, schaut und ...kommt auch noch seine Uschi rechts vorbei....:wuetend:wuetend:wuetend

    Da haut der Typ raus " Was ich will...er darf an mir vorbeifahren...rechts...ob ich nen Problem habe...." :ditsch

    Alter...Ich sage zu ihm er muß hinter mir bleiben laut STVO...und er "ne ich muß warten wenn ich recht rum will und er darf recht an mir vorbei auch wenn ich schon angefahren bin und im Abbiegen bin......"

    Netter Autofahrer steigt aus und fragt mich ob er Zeuge machen soll, weil der Radfahrer mir bewußt in die Spur gefahren ist...:daumen-hoch

    Ich...Helm ab und sage zu den Hipster der mich immer weiter beschimpft das wir die Polizei rufen und der Mann aus den Auto alles gesehen hat....der Typ ...."Wichser, H...sohn usw.

    Kurz bevor ich den Typen mir vornehmen will...Schwupps...weg.....

    Was meint ihr dazu? wer hatte recht???

    Greetz

  • Du, weil Du ne MT hast.. im Ernst, verstehe die Situation nicht ganz. Ist es eine Kreuzung? Gibt es Abbiegespuren? Fahrradweg? Was macht das parkende Auto?

    Wenn Du VOR dem Radfahrer bist darf der Dich rechts NICHT überholen, egal ob Du abbiegst oder nicht. Aber nur wenn er mit Dir auf der Straße fährt, ist er rechts auf einem Radweg hat er Vorfahrt, wenn Du mit abbiegen dessen Weg kreuzt.

    Oder Schilder regeln das anders.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Fahrradfahrer dürfen unter besonderer Vorsicht und unter angepasster Geschwindigkeit (!) rechts an stehendem (!) Verkehr vorbeifahren, unter Beachtung eines passenden Abstands (mindestens 1-1,5m). Ob dies so gegeben war, kannst nur du uns sagen. (§ 5 Abs. 8 StVO)

    Weiterhin musst DU einem Radfahrer, der geradeaus fährt als gleichgerichtetem Längsverkehr Vorrang gewähren.

    Am Ende: Streitfall: wenn er an dir vorbeigefahren ist, während du standest hat er Recht, bist du gerollt, darf er nicht mehr an dir vorbeifahren.

    3 Mal editiert, zuletzt von seheMT (12. Mai 2020 um 14:40)

    • Offizieller Beitrag

    Was macht das parkende Auto?

    ähhhhhmmmm…. parken? :D

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

    Änderungen MT07:

    Kellermann Rhombus Extreme

    MotoGadget mo.view race Spiegel

    Philips XtremeVision

    schwarze ABM-Hebel

    Schwarzer Raximo Street Lenker + Griffe

    Wilbers Federbein 640 + progressive Gabelfedern

    kurzer Yamaha-KZH

    4x schwarze Gilles-Fußrasten

    SC Project Euro 4 mit Kat + DB-Killer

    Neue Sitzbänke schwarz/weiß

    Carbonteile: Fersenschutz, Kühlerabdeckung,...

    Kühlerschutzgitter

    SP-Connect Handyhalterung

    (Puig-Windschild, SW-Motech Tankrucksäcke, SW-Motech Hecktaschen)

    :abhauen

  • Erstmal hoffe ich das keinem was passiert ist. Warum muss man dann so ein Fass aufmachen :denkrunterschlucken und weiter geht's.

    Laut Gesetz geht's doch immer von oben nach unten und selbst wenn man im Recht ist, wird man wohl eine Teilschuld bekommen. Der Rest wurde oben schon beschrieben. Jeder kann mal Fehler machen und dann ist der andere froh das einer mitgedacht hat.

    Mods:

    Mofessor

    Gabelbalg

    Tacho über Scheinwerfer

    Blaze Halter Fußstütze hinten

    Evotech Tail Tidy mit kombi KZL / Rückstrahler

    Org. XSR Handguards

    Usb SAE Doppelsteckdose

    Lenkererhöhung 25mm

  • Also... ein "echter Biker" hätte ...


    :ditsch:rocker:ablachen

    ... richtig doll gehupt, geschimpft, noch mehr gehupt, dann gebremst, geschmipft, gehupt und sich irrational über das Maß hinaus aufgespielt.

    Kann ich hunderte Videos von zeigen.

    Alles auf Youtube.

    Alles harte, echte Kerle.

    Edit: hab was vergessen.

    Er hätte auch mal so richtig mit dem Gas gezeigt wer hier der lauteste ist.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

    Einmal editiert, zuletzt von Malte (12. Mai 2020 um 15:14)

  • Erstmal hoffe ich das keinem was passiert ist. Warum muss man dann so ein Fass aufmachen :denkrunterschlucken und weiter geht's.

    Laut Gesetz geht's doch immer von oben nach unten und selbst wenn man im Recht ist, wird man wohl eine Teilschuld bekommen. Der Rest wurde oben schon beschrieben. Jeder kann mal Fehler machen und dann ist der andere froh das einer mitgedacht hat.

    Da hast Du prinzipiell schon Recht. Aber wenn man was lernen will und sein Verhalten ggf. anpassen finde ich es schon interessant oder wichtig, was nun richtig ist. Nicht um auf sein Recht zu bestehen, sondern daß man sich grundsätzlich richtig verhält.

    Mir haben schon viele die Vorfahrt genommen, manche wissen es noch nicht mal, weil sie dabei ins smartphone geschaut haben, aber dann denke ich auch, cool bleiben, ist ja nichts passiert und fahre weiter. Naja, meistens halt.....

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • B52: für so eine Aussage braucht man zwingend eine Abbildung. Im allgemeinen haben die die gerade aus wollen natürlich vorfahrt. Aber das sollte einem Führerscheinbesitzer doch bewusst sein.

    Mods:

    Mofessor

    Gabelbalg

    Tacho über Scheinwerfer

    Blaze Halter Fußstütze hinten

    Evotech Tail Tidy mit kombi KZL / Rückstrahler

    Org. XSR Handguards

    Usb SAE Doppelsteckdose

    Lenkererhöhung 25mm

    Einmal editiert, zuletzt von Manne71 (12. Mai 2020 um 19:09)

  • Folgende Situation:

    10 Autos (oder Motorräder) stehen hintereinander an einer Kreuzung. Alle wollen rechts abbiegen. Ampel wird grün. In diesem Moment fährt rechts neben den Autos (oder Motorrädern ,-)) ein Fahrrad vorbei, welches gerade aus will.

    Ich glaube so ähnlich war die Ausgangssituation gemeint.

    Hätte das Fahrrad keine Vorfahrt, müsste es also stehenbleiben, bis alle Autos (oder Motorräder :-)) rechts abgebogen sind.

    Ich denke, der Fahrradfahrer hatte tatsächlich Vorfahrt.

    Juristen hier?????

    Seit ich hier bin brauche ich meinen Müll nicht mehr rausbringen. Ich poste ihn einfach :lachen

  • Folgende Situation:

    10 Autos (oder Motorräder) stehen hintereinander an einer Kreuzung. Alle wollen rechts abbiegen. Ampel wird grün. In diesem Moment fährt rechts neben den Autos (oder Motorrädern ,-)) ein Fahrrad vorbei, welches gerade aus will.

    Beim Abbiegen muss auf den Längsverkehr geachtet werden. Ja, hier müssten alle Abbiegenden warten.

  • Wheeland 12. Mai 2020 um 15:52

    Hat den Titel des Themas von „Rechts abbiegen an einer Ampel bei Grün und dann kommt auf normaler Straße ohne Radweg ein Fahrradfahrer rechts vorbei...wer hat recht“ zu „Vorfahrtsregelung beim Abbiegen“ geändert.
  • mMn ist es komplett geregelt.

    https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html

    Zitat

    (3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.


  • Letztendlich dürfte es darauf hinauslaufen, dass der Fahrradfahrer höchstens eine Teilschuld bekommen würde, die davon abhängt, ob und wieviele Regeln er gebrochen hat, als er dort gefahren ist, wo er es tat. Eine komplette Schuldfreiheit des Threaderstellers halte ich äußerst für unwahrscheinlich.

  • "Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; [...]

    Hauptverursacher wäre Yamha gewesen, mögliche Teilschuld des Radfahrers halte ich eher für unwahrscheinlich.

  • Als ich noch in Berlin gelebt habe, passierte mir auch mal sowas.

    Aber ich war der Fahrradfahrer und der Typ hat einfach nicht gecheckt, dass da auch nen Radweg auf der Straße eingezeichnet war.

    Und das Motorrad war keine MT-07 sondern ein Golf GTI.

    Umgebaut mit Käfig drin und BBS Bling Bling.

    Komplett leer die Karre und viel zu laut.

    Bestimmt die Karre von einem Kfz-Azubi.

    Und passend auch in Kräterschnaps-Orange.

    In der Kurve schnell fahren kann jeder. Aber auf der Geraden - da braucht man Leistung!

  • Mein Mitgefühl, aber deiner Beschreibung nach ein tolles Auto :brauen

  • Ja, der Radfahrer war im Recht. Wäre die MT ein fetter LKW gewesen, wäre es wahrscheinlich nicht mehr zu einem regen Meinungsaustausch gekommen und wir hätten darüber in den Nachrichten gehört oder in der Tageszeitung gelesen. Die Überschrift hätte heißen können.

    "Fahrradfahrer beim Abbiegen übersehen, Tot"

    Ich bin selbst auch Fahrradfahrer, wenn auch meistens abseits der Straßen. Allerdings besitze ich soviel Intelligenz zu wissen, dass man auf einen Fahrrad zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehört und schon alleine deshalb nicht unbedingt immer auf sein Recht pochen sollte.

    Ähnlich ist das ja mit dem Moped. Wir müssen doch auch ständig an die Fehler und Aussetzer der anderen denken.

  • wenn ich das richtig verstehe hat ein Fahrradfahrer tatsächlich Sonderrechte in der Art, daß er Rechtsabbieger bzw. andere rechts überholen darf, auch wenn er diesselbe Fahrbahn benützt und damit in meinen Augen ein "gleichberechtigter" Verkehrsteilnehmer ist. Und zwar insofern, daß wenn ich z.B. ein Pferd führe die gleichen Rechte und Pflichten habe wie alle andere. Dazu gehört in der Dunkelheit eine angemesse Beleuchtung.

    Klar, Rechtsabbieger müssen Fußgänger und ggf. Radfahrer auf einem Radweg erst durchlassen. Aber dann teilen sie nicht die gleiche Fahrbahn.

    Für mich ist das zuerst ein rechts überholen des Radfahreres und das darf er m.M. nach nicht. Keine Frage, ich schaue in solchen Situationen eher 3mal und machen immer sehr langsam und lasse ggf. JEDEN vorbei. Aber das war ja nicht die Frage.

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!