Bezogen auf die Höchstgeschwindigkeit muss man das Getriebe nicht einbeziehen, hier irrt Hans. Die Höchstgeschwindigkeit bei der MT-07 meiner Frau ist mit 207 km/h eingetragen. Bei 15 Zähnen an Stelle von 16 beim Ritzel ergibt das dann bei derselben (maximalen) Umdrehungszahl: 15/16*207 = 194,1 km. Das ist um 12,9 km weniger. Die je Gang mögliche Maximalgeschwindigkeit wird in diesem Gang immer durch die Änderung der Übersetzung prozentual um denselben Wert verringert (bzw. bei Erhöhung der Anzahl vergrößert), hier immer um 100*(1-15/16)% = 6,25%. Da die Maximalgeschwindigkeit in niedrigeren Gängen geringer ist, der Prozentsatz aber fest, muss der Wert der Höchstgeschwindigkeit im niedrigeren Gang weniger stark als im höheren Gang gesenkt werden. Normale Prozentrechnung. Also ist die Höchstgeschwindigkeit in einem niedrigeren Gang z. B. nur 100 km/h, dann erreicht man künftig nur noch 15/16*100=93,8 km/h. Und die Abweichung ist mit 6,2 km/h natürlich kleiner als bei der Höchstgeschwindigkeit.
Wieso sollte man das Getriebe mit berücksichtigen müssen? Und natürlich ist es etwas anderes, ob man 2 Zähne am Ritzel oder 2 Zähne am Kettenrad ändert. Trotzdem bleibt die jeweilige Prozentrechnung richtig. Wenn man am Kettenrad von 60 auf 62 Zähne hochgeht, dann sinkt die Geschwindigkeit bei derselben Drehzahl auf 60/62 = 96,8%. Natürlich machen dort 2 Zähne erheblich weniger aus als am Ritzel.
Muss man für alles Formeln bemühen? Das ist doch normale Dreisatzrechnung. Und dafür braucht man auch kein Maschinenbaustudium.
Gruß
Klaus
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