ABE in "Nicht-Deutschland"

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  • Vorab: Vielleicht gibt es zu diesem Thema schon einen passenden Thread, jedoch habe ich auf die Schnelle nichts über die Suchfunktion gefunden.


    Ich als österreichischer Motorradfahrer beschäftige mich nur am Rande mit dem Thema ABE. Jedoch bekommt man es, ob man will oder nicht, bei der Suche bei so manchen Anbauteilen vorgesetzt. Seit geraumer Zeit beschäftigt mich diesbezüglich ein Gedanke.

    Bei Anbauteilen für das Motorrad gibt es in Deutschland vier Möglichkeiten: Eintragungsfrei, E-Nummer, ABE oder Eintragungspflichtig (bitte keine Peitschenhiebe für falsche Angaben).

    In Österreich fällt der Punkt mit der ABE weg. Dadurch muss ich wenn ich z.B. einen Bremshebel auf meinem Motorrad austauschen will, diesen danach eintragen lassen.

    Soweit zur Theorie. Jetzt folgendes Beispiel: Ich wohne in Deutschland und schraub mir auf mein Moped einen schönen neuen Bremshebel mit ABE drauf. Alles gut soweit. Jetzt nehme ich meine Motorrad und bewege es nach Österreich, wo (wie zuvor gelernt) besagter Hebel einzutragen wäre.

    Gilt in diesem Fall dann die Rechtslage aus dem jeweiligen Zulassungsland, oder müsste man dann das Moped bei einer Kontrolle stehen lassen (weil unzulässige Bremsanlage)?

    Wenn man die Geschichte auf diesem Wege weiterspinnt, müsste ich mit meinem Motorrad, in jedem Land in das ich reise, den nationalen Bestimmungen entsprechen.

    Wenn dem nicht so wäre und man die Geschichte umdreht würde das heißen, dass ich angenommen ich komme aus einem Land in dem ich auch für ein Häufchen Rost eine Nummerntafel bekomme, dieses dann legal auf allen Straßen dieser Welt bewegen dürfte. Auch wenn mir potentiell vor der ersten Kurve die Bremsscheiben (oder alles andere) fliegen gehen könnten.

    Ich sehe das ganze Thema eher hypothetisch. Aber es würde mich doch interessieren ob es hier irgendwelche Regelungen/Gesetze gibt bzw. ob vielleicht sogar schon jemand Erfahrungen gemacht hat.

  • Du kannst mit Deiner "Wiener-MT07" zumindest ganz Europa bereisen, sofern sie der in Deinem Land gültigen Zulassungsordnung entspricht und auch dort zugelassen (und versichert) ist. Wenn Du beabsichtigst, Dich in einem anderen europäischen Land dauerhaft niederzulassen, muss Deine Maschine nach den dortigen Zulassungsverfahren unterzogen werden und eventuell in den Original Werkszustand umgebaut (gemäß CoC-Dokument) werden

  • Es hatte in einem anderem Forum mal ein in Schweden lebender Deutscher gefragt, was passiert wenn er mit seinem in Schweden zugelassen und dort legalen Mopped in Deutschland kontrolliert wird und dann hier illegale aber in Schweden legale Teile gefunden werden. Erkenntnis war dann dass die Zulassung aus dem Heimatland zählt.

    http://www.svr.nomos.de/?id=1496

  • Zitat

    Müssen Teile, für welche man eine ABE besitzt, in Österreich eingetragen werden?

    Ja, denn die sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird vom deutschen Kraftfahrbundesamt (KBA) vergeben und besitzt in Österreich keinerlei Gültigkeit. Wenngleich Teile mit einer ABE seitens der deutschen Gesetzgebung genehmigungsfrei sind, müssen die Änderungen aufgrund unseres nationalen KFG 1967 in Österreich eingetragen werden.

    Missverständlich ausgedrückt: Wenn ich mit meiner Tracer und V-Trek-Hebeln pp. mit ABE durchfahre, müssen die nicht aufgrund des nationalen KFG 1967 eingetragen sein, sondern nur, wenn ich meine Mühle in Österreich zulassen will.

  • Simpel gesagt: Solange das eigene Fahrzeug im EU-Heimatland den Bestimmungen entspricht kann man damit in der EU ohne Probleme herumfahren. Ist auch gut, ansonsten müssten ja zum Beispiel die Franzosen mit Oldtimer bei der Einreise nach Deutschland die gelben Scheinwerferlampen tauschen und ich fang gar nicht davon an, das kein einziges Fahrzeug aus dem Ausland TüV hat...

    Lieber schneller fahren, dann dauert's nich so lang....

  • So wie Dutchy schreibt ist es richtig. Deshalb fahren ja auch viele Rumänen mit Karren hier herum, die nicht umgrmeldet werden. Kein TÜV nötig, kein Erlöschen der Betriebserlaubnis möglich, Versicherung billiger, keine Steuern.

    Einzige Einschränkung: Das Fahrzeug muß zumindest 'grob' verkehrssicher sein.

  • So practically, for Austria it's not important if some part has ABE/TÜV certificate - it has to be registered the same way as some other part lacking both of the certificates?

  • So practically, for Austria it's not important if some part has ABE/TÜV certificate - it has to be registered the same way as some other part lacking both of the certificates?

    Indeed, if your bike is registered in Austria you'll have to fulfill the austrian requirements to legalize your modifications. I'll guess that the easiest way is to buy parts with an e-nummer (often called EG-ABE, at least in Germany) or at least something with a KBA-number so that your TÜV-like authority has something to work with.

    Lieber schneller fahren, dann dauert's nich so lang....