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  • Btw.: wenn man über eine Ampel fährt die grün ist, aber aber noch auf oder sogar vor der Kreuzung stehen bleibt und die Kreuzung erst dann überquert wenn die Ampel hinter einem schon rot ist, zählt das so, als ob man über Rot gefahren.

    Da würde ich widersprechen

    https://www.rechtsanwalt-rothholz.berlin/verkehrsrecht/…zueglervorrang/

    Zitat

    Ein Rotlichtverstoß der Beklagten war vorliegend nicht feststellbar, da diese bei Grünlicht in die Kreuzung eingefahren ist.

  • Stimmt, du hast recht, es gilt nicht wie ein Rotlichtverstoß.

    Trotzdem darf ein "Kreuzungsräumer" (so werden die scheinbar genannt) nicht darauf bestehen weiterfahren zu dürfen: siehe hier.

    Müsste ich nicht dann völlig frei von schuld sein?

    Wieso? Du bist in einer unklaren Verkehrssituation nicht nur an einem Fahrzeug vorbeigefahren sondern auch über eine Kreuzung. Ich bin kein Jurist und kenne auch nicht alle Details (deines Unfalls) aber ich hatte mehrere ausführliche Gespräche mit mehreren Anwälten wegen eines Unfalls. Ich hab jetzt keine Lust großartig Details zu nennen (gibt auch irgendwo n Thread dazu) aber die Essenz war, dass man eine Teilschuld trägt wenn man Fährt obwohl die Sicht eingeschränkt ist, jemand sich unerwartet verhält, eine Absicht ankündigt (normalerweise durch blinken) oder ähnliches tut, sodass man seine eigene Sicherheit und die von dritten nicht "garantieren" kann. So wie ich es sehe bist du links abgebogen während dir die Sicht nach rechts versperrt war.

    :boingser:boingser:boingser

  • Würde sagen, dass dein Unfallgegner den Unfall verursacht hat, du ihn aber mit noch vorsichtigerer Fahrweise hättest verhindern können.

    Moralisch ist die Schuld für mich komplett beim Unfallgegner, da ihm klar gewesen sein musste, dass er zu der Zeit rot hatte. Das kann mal passieren, wenn jemand vor einem unerwartet Quatsch veranstaltet. Dann steht man da auf der Kreuzung und muss schauen, wie man da weg kommt. Zur Not bleibt man halt stehen und lässt sich ne Minute lang anhupen. Als stehender Auto hat man aber recht selten Schuld an einem Unfall, falls doch etwas passieren sollte.

    Gefährlich wird es letztlich immer, wenn man irgendwo hin fährt, wo man nicht sehen kann, was da ist. Das habt ihr beide getan. Nur einer halt auch unter dem Wissen, dass der Querverkehr grün hat.

    Lässt sich aber auch nicht immer vermeiden, wenn man mal ganz ehrlich ist. Wenn man jede blinde Kurve so fährt, dass man innerhalb dessen, was man sehen kann, stehen bleiben kann, dann muss man einige Strecken quasi schieben. Ebenso werden die wenigsten vor einer Kuppe auf nahezu 0 runter bremsen. Es hilft ein bisschen, wenn man die Strecke kennt oder auf dem Navi den Verlauf sehen kann. Dann weiß man wenigstens, wo es lang geht. Aber Dreck oder ein anderer Verkehrsteilnehmer könnten da eben trotzdem noch sein. Denke, dass sich da keiner von frei sprechen kann.

  • Was mich halt an der Sache stört und vorallem weil es eine Fahrschule war:

    1. Warum wartet der Golf nicht vor der Ampel, wenn der LKW samt Sattelzug die komplette Abbiegespur einnimmt.

    2. Nachdem erkannt wurde das der LKW ein Wendemanöver durchführt und dadurch noch mehr Zeit vergangen ist, der Golf nicht stehen bleibt.

    3. Der Golf losfährt, ohne erhöhte Vorsicht/Aufmerksamkeit gegenüber dem querverkehr. Die wollten zügig vor den von rechts kommenden querverkehr einfahren ohne zu sehen was von links kommt.

    Aus meiner Sicht hatte ich grün, noch dazu gewartet bis der LKW weggefahren ist, aber halt noch nicht vollständig die Kreuzung geräumt hat und bin an die Mitte herangefahren. So spät, hab ich einfach nicht mehr mit querverkehr gerechnet. Oder guckt ihr bei jeder grünen Kreuzung ob von rechts einer über rot fährt?

    Was ich sagen will, die machen mehrere Fehler hintereinander und trotzdem krieg ich vielleicht(edit) Teilschuld?

    Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser - ich weiss.

    Einmal editiert, zuletzt von Yulaw (11. November 2020 um 11:07)

  • Wer sagt denn dass du Teilschuld bekommst? Wir haben das aufgrund unserer Ansichten vermutet. Was du wirklich bekommst klärt entweder die Bussgeldstelle oder der Anwalt/das Gericht.

  • in der Regel wird aber immer auf Teilschuld gegangen, bei Streitigkeiten sucht das Gericht zu 99% einen Kompromiß, weil sich wie in diesem Fall es nicht zu 100% klären laßt und letztendlich jeder irgendwie die Rücksicht/Weitsicht/Umsicht etwas vermissen ließ - sonst hätte es ja nicht gekracht. Man muß immer mit was Unvorhersehbaren rechnen....

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Dass es eine Fahrschule war könnte dir eventuell sogar helfen. Fahrlehrer müssen sich, zumindest in einer Fahrstunde, schon nochmal deutlich besser verhalten bzw. es wird von ihnen erwartet. Die bilden ja den Nachwuchs aus, müssen also ganz genau wissen, was erlaubt ist und was nicht, weil sie es ja laufend predigen.

    War es denn ein Fahrschüler am Steuer und der Fahrlehrer daneben? Dann hätte der das Einfahren in die Kreuzung verhindern müssen (dafür sind die Pedale rechts da) oder spätestens auf der Kreuzung ohne Sicht das Losfahren verhindern müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich denke das meiste wurde jetzt schon gesagt. Fakt ist aber, dass man in eine Kreuzung auch bei Grün nur einfahren darf, wenn sie frei ist. Bedeutet: Der Golf hätte (wie wenn Stau wäre) gar nicht über die Linie fahren dürfen, solange der LKW noch die Fahrbahn blockiert. Soblad der LKW weg ist, ist die Frage ob es dann noch grün oder schon gelb/rot war.

    Du hingegen bist (so wie ich das verstanden habe) bei Grün gefahren, deine "Spur" war frei, d.h. du durftest in die Kreuzung einfahren. Evtl. kann dir aber eine (geringe) Teilschuld berechnet werden, weil die Verkehrssituation nicht klar war.

    Es kann natürlich auch sein, dass die Fahrschule bei grün in die Kreuzung eingefahren ist, kurz nachdem der LKW von deren Spur weg war. Dann hat sich die weiterfahrt verzögert (z.B. abgewürgt weil der Fahrlehrer hektisch geworden ist... "na komm mach Mädel, gleich ist rot" oder "schnell, fahr, sonst kommt der querverkehr", dann hat die Fahrschülerin Panik bekommen und den Motor abgewürgt) und anschließend wollten die die Kreuzung möglichst schnell verlassen, d.h. sie haben nicht mehr auf den anderen Verkehr geachtet.

    Das ist eine mögliche Lösung, die ich mir gut vorstellen könnte. Wer in DIESEM Fall wieviel Schuld hätte... keine Ahnung. Könnte sein dass du keine Schuld hast (weil du grün hattest, das müsste aber jemand bezeugen/beweisen), könnte aber auch 50/50 sein weil beide in eine nicht 100% freie Kreuzung eingefahren sind, ohne sicher zu sein dass sie niemanden gefährden.

    Rechtsschutz wäre jetzt sehr gut, wer weiß was der Fahrschule so alles einfällt. Bei meinem (ehem.) Fahrlehrer wäre ich sicher, dass er die komplette Schuld auf sich nimmt...

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

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