Ich werde nächstes Jahr meine Drossel aus meiner MT 07 ausbauen, damit ich sie endlich offen fahren kann.
Ich habe mir letztes Jahr die Drossel selbst bestellt und auch selbst eingebaut. Die Drossel ist dafür gedacht, dass sie selbst eingebaut werden kann und die beiliegende Einbauanleitung reicht auch für die Eintragung bei der Zulassungsstelle aus.
Beim Austragen muss man ja normalerweise eine Bescheinigung vom TÜV vorlegen, die bestätigt, dass das Teil ausgebaut worden ist. Muss ich mir diese dann auch einholen obwohl ich die Drossel auch genauso einfach wieder selbst ausbauen kann?
Danke für eure Einschätzungen!