Drossel ausbauen - TÜV-Abnahme

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  • Ich werde nächstes Jahr meine Drossel aus meiner MT 07 ausbauen, damit ich sie endlich offen fahren kann.

    Ich habe mir letztes Jahr die Drossel selbst bestellt und auch selbst eingebaut. Die Drossel ist dafür gedacht, dass sie selbst eingebaut werden kann und die beiliegende Einbauanleitung reicht auch für die Eintragung bei der Zulassungsstelle aus.

    Beim Austragen muss man ja normalerweise eine Bescheinigung vom TÜV vorlegen, die bestätigt, dass das Teil ausgebaut worden ist. Muss ich mir diese dann auch einholen obwohl ich die Drossel auch genauso einfach wieder selbst ausbauen kann?

    Danke für eure Einschätzungen! :klatschen

  • Markus 24. November 2020 um 09:29

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • die beiliegende Einbauanleitung reicht auch für die Eintragung bei der Zulassungsstelle aus

    kann ich mir zwar nicht vorstellen aber wenn es geklappt hat ist doch gut.

    Dann würde ich es für die Entdrosselung auch mal probieren.

    Mich würden mal die Papiere interessieren die bei der Drossel dabei waren

    und natürlich die Eintragung im Fahrzeugschein.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • die beiliegende Einbauanleitung reicht auch für die Eintragung bei der Zulassungsstelle aus.

    Eine Änderung der Motorleistung egal ob Drosselung oder Entdrosselung muss immer von einer technischen Überwachungsstelle geprüft werden. Mit dem Bericht gehst du dann zur Zulassungsstelle und erhältst die geänderten Papiere.

    Eine Zulassungsstelle trägt keine technischen Äderungen ein, sie stellt nur die Papiere nach Vorlage des Prüfberichts aus.

  • Ich muss mich doch nochmal berichtigen. Ihr habt recht! Ich habe das oben falsch geschildert weil ich es anders in Erinnerung hatte. Die Drossel wurde beim TÜV nach einer Probefahrt abgenommen. Die Einbauanleitung hat jedoch eine Bescheinigung über den Einbau von einer Werkstatt ersetzt.

    Im Gutachten steht auch, dass es für eine Rückrüstung gültig ist.

    Ich werde dann einfach die Drossel entfernen und zum gleichen TÜV fahren bei dem auch die Drossel abgenommen wurde und das ganze dann anschließend eintragen.

    Die Kabel die laut Einbauanleitung durchtrennt werden sollten habe ich aber nicht durchtrennt, da sonst der Aufwand für das Entdrosseln größer ist.

    Ich weiß dass die Drossel an die Fahrgestellnummer gebunden ist. Das würde ja bedeuten, dass für einen Nachbesitzer die Drossel wieder eingebaut werden könnte oder?

  • Ja klar, Du (bzw. nachfolgender Halter) kannst das Fahrzeug so oft entdrosseln und drosseln wir Du willst. Halt jedesmal ein- oder austragen lassen.

    Grüße

    Thommy