Auspuffblenden erlaubt ? ABE?

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  • Habe dazu mit 3 TÜV Leuten gesprochen.

    Da es für KFZ ja Auspuffblenden zu kaufen gibt die ohne ABE oder Papiere kommen. Die allerdings NUR eine optische alternative darstellen,

    Sind diese, soweit es mir zugetragen wurde , erlaubt..

    Die originale Blende von Yamaha hat ebenso keine Nummer.

    Es steht nichts !! Drauf. Und das ist ein original Yamaha Teil.

    Was NICHT geht wäre das anbohren des ESD ..

    ABER eine Verkürzung des letzten Endes (zb bei verrostung) ist (in Grenzen) erlaubt. ( In diesem Fall das anschrägen )

    Was auch nicht erlaubt ist wäre das anschweißen einer Blende.(wie beim Auto) .

    Hierzu bräuchte man eine ABE mit Materialgutachten da unterschiedliche Metalle miteinander verschweißt werden müssten und sowas selten lange hält.

    Da die MT 09 Blende aber an den original Befestigungspunkten des ESD verschraubt wird, hatte keiner bedenken.


    Das sind die Infos von 3verschiedenen TÜV Stellen wo ich gefragt hatte.

    Zur Not meinten alle 3 lässt man das eintragen und gut ist. Die 25€ tun nicht weh

    Da gibt's andere Beträge beim fahren ohne dB Killer o.ä.

    Ähnlich ist es ja bei anderem Lenker + Spiegel + andere Hebel.

    In jeder ABE dazu steht das der originale Lenker zu verwenden ist.

    Das liegt im schlimmsten Fall bei der Person die kontrolliert...

    Die wenigsten sagen was, wenn er aber was finde. Will - muss man zahlen

    Einmal editiert, zuletzt von saddevil (5. Januar 2021 um 09:48)