Gabel mit Federbasisverstellern

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  • nur zum Verständnis: wenn ich z.B. LED Blinker angebaut habe und dann ne Stahlflexleitung mit ABE anbaue hätte ich schon ein Problem und müßte den Rotz eintragen lassen?

    Streng genommen, Ja ist es so. Meistens ( 95%der Fälle) bezieht sich eine ABE oder auch ein E-Prüfzeichen immer auf das Serienfahrzeugen. Deswegen gibt es ja auch die Abnahme nach Paragraph 19 und 21, je nachdem was für einem zutrifft.

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    :bier :rocker :D :freak

  • Nein.

    In der Regel haben die Blinker eine EG-Typgenehmigung und keine ABE.

    Auch dies ist eine Bauliche Veränderung und nicht mehr Serie. Unser Glück ist, das Polizei und TÜV/Dekra das nicht so engstirnig sehen und es locker handhaben.

    :bier :rocker :D :freak

  • Über TüV erfahrungen gibett so viele Storys,da sollte man ein eigenes Thema machen........

    Aber dann nicht "hab ich gehört,gelesen,denk ich mir......sondern Echte eigene Erfahrungen!

  • Blinker sind hier wohl ein schlechtes Beispiel, da diese Freigaben für ihre prinzipielle Verwendung als Blinker für vorne und hinten bekommen.

    Für vorne wird noch in unterschiedliche Mindestabstände zum Scheinwerfer unterschieden.

    Zusätzlich gibt es Regeln wo am Fahrzeug sie eingebaut werden und welchen Sichtbarkeitsanforderungen sie genügen müssen.

    Eine Freigabe für ein bestimmtes Fahrzeugmodell findet hier gar nicht statt.

    EDIT:

    Das gilt meines Wissens nach für sämtliche Beleuchtungseinrichtungen am Motorrad.

  • Irgendwie scheint das alles schwer zu verstehen, aber leider ist es so. Es gibt in diversen Foren immer wieder dieselben Diskussionen über Sinn und Unsinn der Vorgaben und möglicher Probleme. Siehe hier z. B.

    https://www.gs-forum.eu/threads/abe-we…e-nicht.169888/

    Wenn sich jede ABE auf ein Serienfahrzeug vor Einbau des betreffenden Teiles (ohne Ausnahmen) bezieht, dann liegt der Serienzustand beim Einbau des zweiten Teils mit analog formulierter ABE nicht mehr vor. Daher ist man rechtlich verpfichtet, das eintragen zu lassen, wenn man in Deutschland keine Schwierigkeiten haben möchte. Es ist dabei egal, ob sich die Teile gegenseitig nicht beeinflussen können. Bei Kontrollen kann man bei genauer Prüfung des Moppeds bzw. der ABEsen in Papierform zur Zahlung eines Bußgeldes verpflichtet werden. Glücklicherweise kommt das extrem selten vor. Wird man wegen auffälligem Fahren zur Kontrolle angehalten und wird dann alles akribisch geprüft, dann kann das schon mit einer Überraschung enden. Die MT-07 meiner Frau wurde mal zu Trainingszwecken in einer Kontrolle einer sehr eingehenden Prüfung unterzogen (Anlernen eines Neulings), meine GS wurde ignoriert, die MT war da relativ neu auf dem Markt und hatte nur eine Tieferlegung, da gerät man schon ins Grübeln, was alles in solch einem Fall angeschaut wird.

    Gruß

    Klaus