Schnauze voll!!!

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  • Da gibts überhaupt keine Unklarheiten. Ein richtiger Heimarbeitsplatz hat die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie ein Arbeitsplatz im Betrieb. Denn der Heimarbeitsplatz ist ja der Ersatz für den Arbeitsplatz im Betrieb.

    Das was jetzt in vielen Fällen passiert ist das, was man mobiles Arbeiten nennt. Das hat dann eben aus besagter Arbeitsstättenverordnung heraus die Einschränkung, dass man den überwiegenden Teil der Arbeit im Betrieb (50% + X) erbringen muß und ein Arbeitsplatz im Betrieb vorgehalten werden muß.. Da guckt nur im Moment wegen Corona zum Glück keiner so genau auf die Verteilung von im Betrieb/nicht im Betrieb hin.....

    Und hoffentlich bleibt das auch so. Da so um mindestens 75% der aktuell genutzten Arbeitsplätze daheim nicht der Arbeitsstätenverordnung entsprechen, müssten die Arbeitnehmer wieder zurück in den Betrieb. also da mal eher den Ball flach halten.

    FunFact: Ein richtiger Heimarbeitsplatz muß vom Arbeitgeber zweimal im Jahr begangen werden, um sicherzustellen, dass da alles ok ist. Mein Chef hat eine Führungsspanne von um 20 Mitarbeitern, müsste er uns alle in der Pandemie besuchen, dann hätte er, wenn er zwei Mitarbeiter an einem Tag schafft (illusorisch, wir sitzen im Bundesgebiet verteilt) mindestens 20 Tage => ein Monat nix anders zu tun, als durch die Gegend zu fahren. Da wir in Deutschland so um 120.000 Mitarbeiter haben.... Ich glaub die Führungskräfte bei uns haben im Moment genug anders zu tun....

    Ganz so einfach ist die Thematik wie Du sie beschreibst absolut nicht. Alle Personen die im Haushalt leben, müssen den Zugang eines Kontrolleurs zustimmen. Die Wohnung/Haus ist besonders geschützt durch den Gesetzgeber, so einfach kann der Arbeitgeber keinen Sicherheitsbeauftragten das homeoffice kontrollieren, bzw Zugang verlangen. Ohne richterlichen Beschluß brauchst Du niemanden in Deine 4 Wände zu lassen (Ausgenommen Notfälle, Gefahr in Verzug..)

    Dann geht es weiter mit den Kosten, Beleuchtung entspricht nicht den Vorschriften (Lumen, Blendung etc.), der Schreibtisch ist nciht breit genug. Wer zahlt und wer ändert den häuslichen Arbeitsplatz ab? Wieviel qm der Wohnung/Haus muss für ein Büro zur Verfügung stehen?

    Das Thema ist sehr spannend und voller Konflikte. Bei mir hat seit 20 Jahre Homeoffice noch nie jemand "kontrolliert", das aus gutem Grund. Letztendlich ist die Arbeitsplatzverordnung bei Heimarbeitsplätzen reine Theorie und absolut nicht praxisgerecht.

    Es ist doch egal ob nun im Sommer jemand auf seiner Terrasse oder im Kellerbüro seinen Job macht, wichtig ist, dass die Leistung stimmt und die Person sich wohlfühlt.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Also, das gilt ja alles nur für den "echten Heimarbeitsplatz", der muß ja sowieso vom AG eingerichtet werden, da der AN ja keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb hat. Kosten trägt somit der AG.

    Ich kann mal bei uns nachhören, wie das vertraglich bei den "echten Heimarbeitern" geregelt ist. soweit ich mich erinnern kann ist das regelmässige Begehen der Arbeitsstätte auch Voraussetzung, damit ein solcher Vertrag überhaupt zustandekommt.

    Deshalb gibts bei uns ja eine Betriebsvereinbarung "mobiles Arbeiten", die genau so ausgestaltet ist, dass unser Arbeitsplatz im Betrieb ist und wir unter 50% mobil innerhalb Deutschlands arbeiten dürfen.

    Aber auch da gilt wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter.Aktuell guckt bei uns auch keiner genau hin, im Gegenteil, wir sollen ja von zuhause arbeiten.

    Was eine interessante Frage ist, wenn einer unserer MAs in Belgien wohnt und von Zuhause arbeiten will, dann arbeitet erfür ein deutsches Unternehmen im EU-Ausland und benötigt deshalb das A1-Formular. Wenn er das nicht hat, dann ists Schwarzarbeit in Belgien. Ich glaube, für den Fall gibts einfach noch keine Regeln, gabs ja bisher auch nicht so oft.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • Elwood1911 Hier (Universität) gelten die strengen Regeln selbst, wenn man nur einen Tag alle 2 Wochen zuhause arbeiten will. Hab einige Kollegen, deren Genehmigung vorläufig ist, weil irgendwas am Home-Office nicht 100% richtig ist. Nur wegen Corona wird das aktuell nicht so ernst genommen.

  • Also, das gilt ja alles nur für den "echten Heimarbeitsplatz", der muß ja sowieso vom AG eingerichtet werden, da der AN ja keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb hat. Kosten trägt somit der AG.

    Ich kann mal bei uns nachhören, wie das vertraglich bei den "echten Heimarbeitern" geregelt ist. soweit ich mich erinnern kann ist das regelmässige Begehen der Arbeitsstätte auch Voraussetzung, damit ein solcher Vertrag überhaupt zustandekommt.

    Deshalb gibts bei uns ja eine Betriebsvereinbarung "mobiles Arbeiten", die genau so ausgestaltet ist, dass unser Arbeitsplatz im Betrieb ist und wir unter 50% mobil innerhalb Deutschlands arbeiten dürfen.

    Wenn Du einen Firmenwagen fährst, dann kann so eine 50% Regelung nach hinten los gehen, dann musst Du neben der 1 % geldwerten Vorteil Versteuerung, auch noch jeden km für die Fahrten ins Büro versteuern. Bei mir fallen normalerweise so 70 % Geschäftsreisen an, den Rest arbeite ich von Zuhause. Momentan sind die Geschäftsreisen wegen der Pandemie aus ca. 30 % gefallen. Da geht jetzt mehr über MS Team Video Konferenzen.

    Der Arbeitgeber hat natürlich eine Fürsorgepflicht in Sachen Arbeitsschutz (alle 6 Monate Führerscheinkontrolle, Arbeits natürlich auch). Aber wenn der nun privat bis auf EDV Ausrüstung und Kleinkram, dann kann er auch nicht verordnungskonforme Büromöbel verlangen.


    Denk mal nur an die vielen Außendienstler / Handelvertreter, die haben nicht voll ausgestattete Büroräumlichkeiten bei sich zu Hause.

    Die Pandemie beschleunigt die Digitalisierung, immer mehr Menschen werden von Zuhause aus arbeiten, es funktioniert ja sehr gut.

    Ferner gibt es Kontrollsoftware, wo die Bildschirmarbeit genaustens erfasst und statistisch ausgewertet wird ( VPN Zeiten, Aktivitäten im System usw. nebst Telefonkontakte und Zeiten). Da kann sich im Hintergrund eine Menge abspielen. Natürlich sind solche System strittig aber halt technisch möglich.

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Stellt die Firma einen Büroarbeitsplatz (an dem die gängigen Bestimmungen einzuhalten sind) und ordnet sie an, dass dieser nicht aufgesucht werden darf, sondern dass von zu Hause aus gearbeitet werden muss, dann muss sie auch für einen ordnungsgemäßen Zustand der Arbeitsmittel zu Hause sorgen. Dazu zählt nicht, dass man im Büro an einem 26-Zoll-Monitor arbeitet und zu Hause dann am Küchentisch der Laptop mit 10-Zoll-Display ausreichen soll. Der Vorgesetzte ist in der Verpflichtung, eine Lösung zu finden. EDV-Geräte kann man durchaus in solch einem Fall mit nach Hause geben. Das gilt auch für Drehstühle.

    Spricht die Firma nur die Empehlung aus, das man wenn möglich von zu Hause aus arbeiten soll (weil mobiles Arbeiten Bestandteil der Tätigkeit sein kann), dann muss man selbst für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Arbeitsmittel sorgen, dann ist ein Arbeitszimmer auch nicht von der Steuer absetzbar. Bildschirm etc. muss man selbst kaufen (denn man wählt ja auch selbst das mobile Arbeiten), kann aber zumindest so etwas dann von der Steuer absetzen.

    Was viele vergessen: beim mobilen Arbeiten und im Home Office gelten stets die gesetzlichen Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz. Auch wenn die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeit dann verschwimmen, so gibt es weiterhin eine Ruhezeit von 11 Stunden, das Verbot der Sonntagsarbeit und ein Verbot zur Überschreitung von 10 Stunden Arbeitszeit sowie der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden an 6 Werktagen über ca. ein halbes Jahr. Der Arbeitgeber sollte sicherstellen, dass der Arbeitnehmer sich darüber bewusst ist, wie das eingehalten werden kann. Könnte der Vorgesetzte z. B. aus der Versendezeit einer E-Mail sehen, dass am Sonntag gearbeitet wurde oder dass zwischen der letzten E-Mail am Vortag und der ersten des Folgetages nur 9 Stunden liegen, dann sollte er ein klärendes Gespräch (aus seinem eigenen Interesse heraus) führen. Wenn man das nicht tut und eine Behörde eine Wiederholung der Akzeptanz solcher Verstöße bei einem Vorgesetzten feststellt, wird es für diesen richtig teuer (Ordnungswidrigkeit). Die Chance, dass das auffällt, mag zwar klein sein, ich würde es aber lieber nicht darauf ankommen lassen.

    Größere Firmen haben oftmals erlassen, dass betroffene Mitarbeiter selbst in einer Tabelle die Anfangs- und Endzeiten der täglichen Arbeiten aufschreiben, damit das im Zweifelsfall herangezogen werden kann. Formal ist damit die Verpflichtung, die Arbeitszeit zu erfassen, erfüllt. Natürlich kann man auch hier die Aufzeichnungen selbst "tunen" ("ist ja nur Gängelei"), allerdings könnte das dem Arbeitnehmer dann zur Last gelegt werden, denn er muss sich auch an die gesetzlichen Vorgaben halten. Wie stets kommt es hier auf klare Absprachen zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter an. Man mag die Vorgabe des ArbZGes ablehnen, es gilt für AN und AG.

    Ordnet der Arbeitgeber Heimarbeit zur Zeit der Pandemie an, dann muss er dafür Sorge tragen, dass die Büroeinrichtung passt. Er muss z. B. dem Arbeitnehmer einen Bildschirm stellen usw.. Eine Ortsbegehung kann er nach meinem Kenntnisstand nicht einfordern. Sehr wohl kann er sich aber vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen, dass der Heimarbeitsplatz alle Vorgaben erfüllt. Bestätigt der Mitarbeiter, dass alles erfüllt ist, stellt dann aber einen kleinen Tisch und eine Stuhl auf eine Holzplatte auf der Badewanne, um dort in Ruhe zu arbeiten, dann ist der AG raus, eine betriebliche Unfallversicherung greift nicht mehr.

    Die Gesetze zwingen beide Seiten, konsequent zu sein, wenn man sich nicht angreifbar machen möchte. Wenn der Vorgesetzte den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, dann kann er mit dem Betriebsrat vereinbaren, dass doch vor Ort kontrolliert wird. Der Betriebsrat ist rechtlich nämlich ebenfalls in der Verpflichtung, die Einhaltung der Vorgaben zu prüfen. Macht er das nicht, kann er ebenfalls wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden. Auch das wird meistens verdrängt.

    Gruß

    Klaus

  • KlausB

    gut erläutert!! Eine Ortsbegehung sehe ich aber trotzdem als problematisch an. So einfach braucht man keinen Fremden in seine Wohnung / Haus zulassen. Dafür müßte es schon einen triftigen Grund geben (z.B. Unfall). Aber selbst dann wird es schwierig, wenn z.B. die Ehefrau mit einer Begehung Fremder nicht mit einverstanden ist. In der Praxis wird eine Kontrolle ohne Grund kaum vorkommen.

    Bei uns im Konzern, zumindest in meinem Bereich, habe ich so etwas noch nicht gehört.

    Die Unverletzlichkeit der Wohnung / Haus ist ganz besonders gesetzlich geschützt:

    https://www.bpb.de/izpb/254396/unverletzlichkeit-der-wohnung

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Da das tatsächliche Betreten auch mit vorliegender Vereinbarung die Zustimmung aller volljährigen Bewohner erfordert, kann eine Kontrolle im Einzelfall trotzdem verweigert werden. Das folgt aus der bedeutsamen Stellung des Art. 13 GG. Allerdings bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, bei einer Verweigerung trotz vorheriger vertraglicher Vereinbarung arbeitsrechtliche Konsequenzen festzulegen. Beispielsweise könnte er vereinbaren, bei einer Verweigerung des Zutritts den Beschäftigten anzuweisen, wieder im Büro zu arbeiten

    Der Heimarbeitsplatz kann beim Verweigern des Zutritts demnach gestrichen werden.

  • Das Unternehmen muß erst dann einen Arbeitsplatz zuhause einrichten, wenn der Mitarbeiter keinen Arbeitsplatz mehr im Betrieb hat. Genau das ist ja der Grund, warum die Unternehmen "mobiles Arbeiten" in den Betriebsvereinbarungen drin stehen haben und eben nicht Heimarbeit. Da der Mitarbeiter (zumindest bei uns) selber entscheidet, wie er sich das Thema mobiles Arbeiten im Hinblick auf die Anwesenheit im Betrieb ausgestaltet, ist das auch vollkommen ok. Es darf grundsätzlich jeder Arbeitnehmer jeden Tag zur Arbeit in den Betrieb kommen, dort hat jeder einen Arbeitsplatz. Heisst umgekehrt, zuhause am Esstisch sitzen ist selbstgewähltes Schicksal.

    Ich gehe mal davon aus, dass mein "Schreibtisch" zuhause nicht alle Forderungen eines Heimarbeitsplatzes erfüllt und ich auch keine Möglichkeit habe, dieses in meiner Wohnung einzurichten. Von daher sollte man nicht allzu laut rufen, dass die Firma einen Arbeitsplatz zuhause einrichten muß, denn dann muß der der Arbeitsstättenverordnung entsprechen und ein Grossteil der heute zuhause Arbeitenden müsste wieder ins Büro.

    Das kann eigentlich niemand wirklich wollen, und schon garnicht unter Corona-Bedingungen. Ich finds allerdings gut, dass im Moment da keine gernau hinguckt, ob nicht trotz Vereinbarung "mobiles Arbeiten" dann doch faktisch "Heimarbeit" besteht.

    Was die Ausstattung meines Arbeitsplatzes angeht, was soll ich da jammern, bei uns ist Laptop und Mobiltelefon einfach Standard, viele Kollegen haben nicht mal mehr eine Festnetznummer (wenn Festnetz, dann über Laptop). Dann kommt da noch eine Maus dazu, eine Kladde, Kugelschreiber und ein Trolley, ums Zeugs transportieren zu können. Der Bequemlichkeit halber hab ich einen alten Monitor aus dem Keller geholt und eine alte Tastatur angeschlossen, passt alles.

    Ich dürfte sogar einen Monitor mit heimnehmen, müsste nur angezeigt werden.

    Ich habe für mich da in Summe durchaus Vorteile, obwohl ich nur 10 km vom Betrieb weg wohne hab ich in 2020 dann so um 170 bis 200 Stunden an/Abfahrt und um 1700 km gespart. Das kompensiert dann die Aufwände und /oder Nachteile, die ich zuhause durch mobiles Arbeiten habe.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • Ich habe für mich da in Summe durchaus Vorteile, obwohl ich nur 10 km vom Betrieb weg wohne hab ich in 2020 dann so um 170 bis 200 Stunden an/Abfahrt und um 1700 km gespart. Das kompensiert dann die Aufwände und /oder Nachteile, die ich zuhause durch mobiles Arbeiten habe.

    Genau so sieht's aus. Eigentlich müsste ich vom Betrieb Monitore, Tastaturen und sonstwas fordern, was ich teilweise sogar bekomme. Aber der Gewinn an Freizeit sieht bei mir 3h/d aus, weil der Weg zum Dienst nicht anfällt. Da sehe ich gern über den einen oder anderen Faktor hinweg, der "eigentlich" im HO nicht geht. Win-win würde ich behaupten, zur Zeit sieht niemand genau hin und wer's kann, nutzt die Gunst der Stunde. Ich jedenfalls tue das.

  • Fordern kann man viel, ob die Forderung aber berechtigt ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Wenn der Arbeitgeber mobiles Arbeiten im Home Office tatsächlich anweist, ist die Forderung zur Bereitstellung der richtigen Ausstattung mehr als nur berechtigt. Wenn mobiles Arbeiten durch Überlassung eines Laptops zugelassen und wegen der Pandemie nur empfohlen ist, dann kann man zwar fordern, man hat aber definitiv kein Recht, diese Geräte zu erhalten. Natürlich kann das in einer Betriebsvereinbarung separat geregelt sein. Auch eine starke Empfehlung zum Arbeiten von zu Hause ändert an der Rechtslage nichts. Passt die Ausstattung zu Hause nicht, kann man weiterhin unter Beachtung z. B. von verordneter Maskenpflicht und Abstandshaltung oder versetzter Arbeitszeit etc. in das voll ausgestattete Büro kommen. Wie bereits ausgeführt ist man in diesem Fall selbst für die Ausstattung zu Hause zu 100% verantwortlich. Formal kann man den Arbeitgeber also bitten, fordern hat keine Grundlage.

    Bei den politischen Diskussionen um das Recht auf Heimarbeit wird es spannend, wer dann für die Ausstattung zu Hause verantwortlich ist. Wenn es ein Recht auf Heimarbeit geben sollte und dieses von dem/der Mitarbeiter/in (dann berechtigt) eingefordert wird, dann müsste der Arbeitgeber formal die Ausstattung als Arbeitsmittel stellen, sofern das nicht anders gesetzlich geregelt ist. Das würde dann eine Verdopplung der Ausstattung für den Arbeitgeber bedeuten.

    Mal sehen ....

    Gruß

    Klaus

  • Also, bitte unterscheiden zwischen mobilem Arbeiten mit Arbeitsplatz im Betrieb und Heimarbeit ohne Arbeitsplatz im Betrieb, das fühlt sich ähnlich an, ist aber was vollkommen anderes.

    Ein Heimarbeitsplatz wird entsprechend der Arbeitsstättenverordnung vom Betrieb eingerichtet. Da hat der Arbeitgeber dann die Hoheit, wo der Schreibtisch steht und welche Lampe auf den Schreibtisch kommt. Der kann sogar zu der Erkenntnis kommen, dass der vom Arbeitnehmer gewünschte Raum nicht geeignet ist, um einen ordentlichen Arbeitsplatz gemäß der Bestimmungen einzurichten.

    Bei mobilem Arbeiten hingegen hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitsplatz ausserhalb des Betriebes nix zu tun, denn der Arbeitnhmer kann ja jederzeit im Betrieb an einem ordentlich eingerichteten Arbeitsplatz arbeiten.

    Dass während Corona die Grenze zwischen Heimarbeitsplatz und mobilem Arbeiten leicht verwischt sind, heisst nicht, dass es jetzt alles identisch ist.

    Ich hoffe mal, dass da auch keiner allzugenau hinguckt, ob es noch mobles Arbeiten oder schon Heimarbeit ist, denn dann müssten jede Menge Leute, die jtzt von daheim arbeiten wieder mindestens 50+X% in die Betriebe, das wäre voll kontraproduktiv.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • Wir hatten es hier vor einigen Tagen mit der Impfbereitschaft.

    Neue Zahlen dazu aus dem Politbarometer

    "Inzwischen sagen 67 Prozent (Ende Nov.: 51 Prozent), dass sie sich gegen das Corona-Virus impfen lassen wollen, zehn Prozent wollen das nicht (Nov. II: 20 Prozent) und 22 Prozent (Nov. II: 29 Prozent) sind sich noch nicht sicher."

    Also im Grunde genau, die Entwicklung wie erwartet: nachdem jetzt doch nicht reihenweise ferngesteuerte Chipzombies oder Leute mit 2 Köpfen herumlaufen, und auch nur sehr wenige tot umgefallen sind* steigt das Zutrauen, dass das möglicherweise doch ein ganz dufte Sache sein könnte.

    *) es gab ja ein paar Todesfälle von frisch geimpften. Ich bin mal gespannt, ob das mehr, gleich viel oder sogar weniger sind, als statistisch zu erwarten. Da aktuell noch vor allem extrem Hochbetagte geimpft werden, ist das statistische Risiko, dass diese am Impftag oder kurz darauf unabhängig von der Impfung sterben, nicht gerade klein. Das wird man natürlich erst nach ein paar Monaten seriös betrachten können. inzwischen wird schön jeder Einzelfall hochgejubelt...:weia

    The road of excess leads to the palace of wisdom. (William Blake: Proverbs of Hell)

  • Oberbürgermeister von Zittau erzählt über seine Sicht der Krise. Besonders hervorheben möchte ich diesen Absatz:

    Zenker: Wenn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein Virus auftritt – das kann auch nur das Norovirus sein –, kann für Pflegerinnen und Pfleger die Zwei-Wege-Quarantäne ausgesprochen werden. Sie dürfen dann nur noch arbeiten und danach nach Hause gehen. Und wieder arbeiten und wieder nach Hause gehen. Nicht einkaufen, nicht Eis essen, nicht nix. Schlafen und wieder arbeiten. Wahnsinn, oder? So läuft das, wenn es sein muss, in den Heimen und im Krankenhaus. Ich glaube, viele Menschen, die gerade von Diktatur rumbrüllen, wissen das gar nicht. Die haben keine Vorstellung, was diejenigen mitmachen und erdulden, die uns gerade den Arsch retten.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…hael-kretschmer

  • Find ich gut.

    Oberbürgermeister von Zittau erzählt über seine Sicht der Krise. Besonders hervorheben möchte ich diesen Absatz:

    Zenker: Wenn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein Virus auftritt – das kann auch nur das Norovirus sein –, kann für Pflegerinnen und Pfleger die Zwei-Wege-Quarantäne ausgesprochen werden. Sie dürfen dann nur noch arbeiten und danach nach Hause gehen. Und wieder arbeiten und wieder nach Hause gehen. Nicht einkaufen, nicht Eis essen, nicht nix. Schlafen und wieder arbeiten. Wahnsinn, oder? So läuft das, wenn es sein muss, in den Heimen und im Krankenhaus. Ich glaube, viele Menschen, die gerade von Diktatur rumbrüllen, wissen das gar nicht. Die haben keine Vorstellung, was diejenigen mitmachen und erdulden, die uns gerade den Arsch retten.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…hael-kretschmer

  • Das ist ein verdammt hartes Brot!! Bei diesen Jobs muss viel Idealismus vorhanden sein, sonst könnten die Pflegekräfte so etwas gar nicht aushalten.

    Momentan leiden viele Arbeitnehmer, man denke nur an die Fernfahrer die auf den Autobahnen ums weiterkommen kämpfen, damit unsere Supermärkte Lebensmittel haben.

    Selbst die vielen Kurzarbeiter, Unternehmer die um ihre Existenz bangen müssen, sind in diesen Zeiten gebeutelt.

    Aber nach jedem Tief kommt auch ein Hoch! Hauptsache man ist und bleibt gesund!

    BMW R1200R LC, 2017-2019 Tracer700, vorher Kawasaki ER-6n

  • Oberbürgermeister von Zittau erzählt über seine Sicht der Krise.

    https://www.zeit.de/politik/deutsc…hael-kretschmer

    Hab mir dann doch das ganze Interview durchgelesen. Scheint echt kein verkehrter Typ zu sein der Bürgermeister, auch schön wie deutlich er die Worte findet um zu beschreiben das die ganze Diskussion die Inhaltsebene schon lange hinter sich gelassen hat.

    Lieber schneller fahren, dann dauert's nich so lang....

  • Und für leere Regale im Supermarkt braucht's noch nicht einmal einen Virus oder ein Bakterium. Siehe heute die Berichterstattung über die Lage in Bielefeld (das es ja nicht mal geben soll). Kaum fällt ein wenig Schnee (OK, bei manchem wenig, bei anderen mehr), schon brechen die JITEX-Konzepte zusammen. Faszinierend.

    Achim

  • Das ist ein verdammt hartes Brot!! Bei diesen Jobs muss viel Idealismus vorhanden sein, sonst könnten die Pflegekräfte so etwas gar nicht aushalten.

    Momentan leiden viele Arbeitnehmer, man denke nur an die Fernfahrer die auf den Autobahnen ums weiterkommen kämpfen, damit unsere Supermärkte Lebensmittel haben.

    Selbst die vielen Kurzarbeiter, Unternehmer die um ihre Existenz bangen müssen, sind in diesen Zeiten gebeutelt.

    Aber nach jedem Tief kommt auch ein Hoch! Hauptsache man ist und bleibt gesund!

    und die Kurzarbeit machen müssen (gab's auch schon vor Corona)

    müssen jetzt auch noch das Allmosen versteuern.

    Fast Jeder zieht Unterstützung aus dem Staat, doch die, die noch Arbeit haben und gesund sind, werden wieder geschruppt.

    Mann hätte mit 30 ne Hartz4 Karriere anfangen sollen....

  • Woher kommt eine solche plakative Behauptung, dass "fast jeder Unterstützung aus dem Staat" bekommt? Das würde ich doch sehr bezweifeln. Die Steuerlast dürfte bei den meisten irgendwo im Bereich von 20% des Bruttoeinkommens liegen (der Spitzensteuersatz ist natürlich höher). Bei jedem Kauf wird vom Endverbraucher 19% Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer erhoben (bei Lebensmitteln nur 7%) , so dass der Staat von uns allen letztlich doch Geld bekommt. Jeder kann die Rechnung aufmachen, was er damit tatsächlich an den Staat abführt. Das ist auch erforderlich, damit der Staat für uns eine Menge Tätigkeiten übernehmen kann, z. B. damit du mit deinem Mopped über die Straßen fahren kannst oder über einen Karriere unter Hartz4 philosophieren kannst.

    Eine Karriere mit Hartz4 ist garantiert nicht lustig. Wer alleine ist, hat gerade mal genug zum Überleben, schau dir die Sätze doch mal an, aber für Moppedfahren würde es nicht mehr reichen. Bezogen auf Kurzarbeitergeld erst mal schlau machen, bevor man so etwas schreibt. Das sind definitiv keine Almosen vom Staat, der Staat bezuschusst über die Auszahlung von Kurzarbeitergeld letztlich die Arbeitnehmer, damit die Arbeitgeber sich dieser Mitarbeiter/innen in diesen Krisenzeiten nicht durch Kündigung und Sozialpläne entledigen und damit später wieder normal beschäftigen können. Die Sozialversicherungen laufen normal weiter. Damit wird aber ein Einkommen bezahlt (unabhängig von wem), also fallen Steuern an. So ist das in einem Gemeinwesen. Wer nicht bereit ist, die Gemeinschaft zumindest finanziell durch Steuern zu unterstützen, sollte auf eine einsame Insel auswandern und auf sich selbst gestellt sein. Kurzarbeitergeld als Almosen zu bezeichnen ist schon ein starkes Stück.

    Ich habe noch normale Arbeit und bin in diesen Zeiten froh darüber, in einer Firma arbeiten zu können, die wenig Einbußen hatte. Ich bin froh darüber, dass der Staat meine vielen Steuern auch für Kurzarbeitergeld nutzt, so dass mein Freund bei einer viel kleineren Firma weiterhin einen gültigen Arbeitsvertrag hat und die Firma noch nicht Konkurs anmelden musste.

    Erst mal Gehirn einschalten, bevor man solche haltlosen Dinge schreibt. Und Almosen hat mit mit "All" nichts zu tun.

    Gruß

    Klaus