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  • Kleine Hecktasche auf dem Beifahrersitz? Hab' ich eigentlich bei kleinen Spritztouren immer drauf für ABEs, Apotheke, Miniwerkzeugsatz, Warnweste. Bei großen Touren Tankrucksack.

    Erste Modifikationen: CLS-Kettenöler, Oxford-Heizgriffe, V-Trec kurze einstellbare Brems- und Kupplungshebel, Sturzpads von Metisse, MRA- X-creen Spoileraufsatz, Hinterradabdeckungsverlängerung (schönes Wort :yeehaa ),

    Gilles Tooling Fussrastenanlage FXR-Y03-B (eingetragen)....Wilbers Federbein 640 und Gabelfedersatz Zero Friction.....

  • Ist halt leider so, dass die Dokumente zu Tieferlegung und für die Wilbers-Federung richtig dick und groß sind (A5-Format). Leider muss man die Dokumente in Deutschland in Papierform dabei haben, weil elektronische Dokumente nicht akzeptiert werden. Insofern hat man nach der Eintragung Ruhe. Aber das bleibt jedem selbst überlassen.

    Gruß

    Klaus

  • Man kann die ABE's von Wilbers aber als PDF herunterladen. Ich habs so gemacht, dass ich mir nur die 'relevanten' Seiten ausgedruckt und eingepackt hab. Beim Originaldokument sind locker 20 Seiten von Marken und Modellen dabei, die halt keinen interessieren. Einzig die Seite, wo die MT draufsteht, ist wichtig. Ausgedruckt, mit nem Leuchtstift markiert und gut ist.

    Alles unter 300 Kilometer ist Brötchen holen. :toeff

  • Wenn auf derselben Seite auch die KB-Nummer steht (habe ich nicht geprüft), dann geht das, sonst muss es das zusammengeheftete Dokument sein.

    Gruß

    Klaus

    Hat den TÜV bei mir nicht interessiert. Hatte mehrere Sachen, wo ich die Papiere nur digital hatte und dann ausgedruckt habe.

    Kann man ja zur Not auch selbst zusammentackern.

  • Was TÜV oder Dekra machen ist uninteressant für die Straße, wenn man die Plakette danach hat. Auf der Straße zählt alleine das, was ein Ordnungshüter erwarten kann und verlangt. Es ist leider in Deutschland vorgeschrieben, dass eine ABE in Papierform mitgeführt und vorzulegen ist. Bei der MT meiner Frau hat die Dekra noch nie Dokumente sehen wollen, trotz Tieferlegung. Wenn ein Polizist bei einer Kontrolle darauf besteht (das ist sein Recht), dann ist eine Beschwerde sinnlos. Ausdrucken geht, aber es kann sein, dass er das Dokument komplett und nicht nur in Auszügen sehen möchte.

    Gruß

    Klaus

  • Der ganze ABE Kram sollte auf einem fest verbauten Chip am Mopped gespeichert sein. Das wär doch was, oder?

    (hatten wir, glaub ich, schon mal hier irgendwo)... :denk

  • Was TÜV oder Dekra machen ist uninteressant für die Straße, wenn man die Plakette danach hat. Auf der Straße zählt alleine das, was ein Ordnungshüter erwarten kann und verlangt. Es ist leider in Deutschland vorgeschrieben, dass eine ABE in Papierform mitgeführt und vorzulegen ist. Bei der MT meiner Frau hat die Dekra noch nie Dokumente sehen wollen, trotz Tieferlegung. Wenn ein Polizist bei einer Kontrolle darauf besteht (das ist sein Recht), dann ist eine Beschwerde sinnlos. Ausdrucken geht, aber es kann sein, dass er das Dokument komplett und nicht nur in Auszügen sehen möchte.

    Gruß

    Klaus

    Ist aber sehr unwahrscheinlich, dass da ein Beamter drauf besteht, wenn man dem nicht zuvor schon komisch gekommen ist.

    Und ansonsten ist es auch nur ein vergessener Fahrzeugschein - 10€. Grund für die Annahme, dass das überhaupt nicht erlaubt ist und damit eine Stilllegung gerechtfertigt ist, würde ich dann für sehr konstruiert vom Polizisten halten.

  • Ich habe lieber nichts von Wahrscheinlichkeit geschrieben. Wenn es um Sicherheit geht und man sich auffällig verhalten hat (z. B. zu schnell war und rausgeholt wurde), kann man nie sagen, was passiert. Ein Bremshebel mit KB-Nummer muss ja nicht zum Mopped passen (wurde hier zu den neuen Modell und V-Trec-Hebeln auch schon geschrieben), ohne Nachweis könnte ein Ordnungshüter auf die Idee kommen, die Weiterfahrt aus Sicherheitsgründen zu untersagen. Die neuen V-Trec-Hebel an der MT-07 meiner Frau haben eine andere KB-Nummer als die alten (wir wollten nur die Farbe wechseln). Bei einer Kombination von Tieferlegung mit anderer Federung könnte der Ordnungshüter auf die Idee kommen, dass das nicht zusammen passt. Ob er das macht, liegt in seinem Ermessen. Er kann und darf aus Sicherheitsgründen die Weiterfahrt untersagen, wenn man die Nachweise nicht erbringen kann. Es gab mal eine Sendung, da war ein Auspuff mit BE-Nummer montiert, der allerdings nicht für dieses Motorrad gedacht und auffällig laut war. Nach der Standgeräuschmessung wurde die Weiterfahrt untersagt - trotz BE-Nummer. Man sollte nie vergessen, dass es neben der gültigen TÜV-Plakette trotzdem noch diese Nachweispflicht gibt.

    Gruß

    Klaus