Angstnippel

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  • Ohne Nippel erlischt die Betriebserlaubnis...

    das macht doch überhaupt keinen Sinn wenn zugelassene Zubehörrasten gar keine Nippel haben...

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

    Änderungen MT07:

    Kellermann Rhombus Extreme

    MotoGadget mo.view race Spiegel

    Philips XtremeVision

    schwarze ABM-Hebel

    Schwarzer Raximo Street Lenker + Griffe

    Wilbers Federbein 640 + progressive Gabelfedern

    kurzer Yamaha-KZH

    4x schwarze Gilles-Fußrasten

    SC Project Euro 4 mit Kat + DB-Killer

    Neue Sitzbänke schwarz/weiß

    Carbonteile: Fersenschutz, Kühlerabdeckung,...

    Kühlerschutzgitter

    SP-Connect Handyhalterung

    (Puig-Windschild, SW-Motech Tankrucksäcke, SW-Motech Hecktaschen)

    :abhauen

    Einmal editiert, zuletzt von Aron52 (30. September 2021 um 15:12)

  • So habse ab.

    Ist normales M8 aber Schlüsselweite 7 !

    Kein Linksgewinde. Schraubensicherung war auch drauf. Gesamtlänge Original ca. 47mm

    16309152068381353401522633186605.jpg

    Wenn du jetzt kurze Zylinderschrauben reinschraubst, schonst du bei zukünftigem Aufsetzen auch die Raste.

    Linksrum wird jetzt so oder so möglicherweise der Seitenständer vor der Raste aufsetzen.

    Im Sinne der maximalen Schräglage für Notfälle sollte also dessen Anschlag angehoben werden.

    Ich denke übrigens nicht, dass es viele Motorradfahrer gibt, die im Ernstfall in der Lage sind

    reflexartig ihre Maschine auf ihre maximale Schräglage zu bringen und sich dann aber am Aufsetzen der Angstnippel erschrecken.

    Genauer: Ich denke dass es diese Fahrer gar nicht gibt.

    Und natürlich fährt auch jeder jederzeit mit der Fußposition für maximale Schräglage, für den Fall das plötzlich jemand Hütchen auf die Straße stellt. ;)

  • Sachen gibt's :freak

    Erste Modifikationen: CLS-Kettenöler, Oxford-Heizgriffe, V-Trec kurze einstellbare Brems- und Kupplungshebel, Sturzpads von Metisse, MRA- X-creen Spoileraufsatz, Hinterradabdeckungsverlängerung (schönes Wort :yeehaa ),

    Gilles Tooling Fussrastenanlage FXR-Y03-B (eingetragen)....Wilbers Federbein 640 und Gabelfedersatz Zero Friction.....

  • @HF1983

    Meinste den Anschlag vom Seitenständer anheben, und wie könnte das bewerkstelligt werden ?

    Wer hat das schon mal gemacht.

    Ach, das linke Innengewinde unter der Fussraste ist halb zerstört. Muss mal sehen, ob's einen Ersatz gibt.

    20mm rausschauen lassen? Aber Inbusschraube sieht nicht schön aus.

    Solte auch ne Abflachung dran, zum entfernen, falls der Innensechskent abgeschrubbert wird.

  • Boah, wo haste das denn so schnell her.?

    :daumen-hoch

    Ist das legal?

    Für'n TÜV, oder Polimanzei ?

    Da kein Fahrzeugbestandteil in seiner Funktion beeinträchtig wird, wird wohl kein Offizieller etwas dagegen haben.

    EDIT:

    Und bemerken muss der das ja auch erstmal...

    Die XSR hat damals leider nicht bis zum TÜV überlebt.

  • Ich denke, dass sich die Fa. SW Motec etwas dabei gedacht hat, diese laaangen Nippel vorzuschreiben, um den Hauptständer zu legalisieren. Ob das hinterher jemand interessiert, weiß ich nicht, aber vorstellen kann ich es mir. Das ist ja Materialaufwand zusätzlich, der (falls vermeidbar) gern vermieden würde. Und wenn etwas kostendes vermieden werden kann, wird es das auch bei einer Firma, die Gewinn zu erzielen beabsichtigt.

    Achim

  • Die Original Yamaha Nippel unter den Fussrasren waren von mir die ganze Zeit das Thema. Nen Hauptständer hab ich nicht von Motech.

  • Bei dem Motea-Hauptständer und den Fußrasten zeigt sich die Problematik der ABE und unter Umständen auch der Bedarf für Eintragungen. Da der Hauptständer die Bodenfreiheit in Schräglage negativ beeinflusst, hat Motea diese längeren Nippel eingeführt. Irgendwo steht sicherlich, dass diese zu montieren sind (Haftungsausschluss). Wenn es für den Hauptständer eine ABE braucht, dann ist das Bestandteil der ABE. Ohne die Nippel wäre dann die ABE nicht gültig. Baut man nun andere Fußrasten ein, für die eine ABE ohne Nippel existiert, dann ist diese Kombination nicht zulässig. Motea kann also nur den Einbau am Originalzustand freigeben. Ich nehme auch an, dass der Hauptständer in Verbindung mit einer Tieferlegung nicht zulässig ist. Also dürfte deswegen auch in einer ABE der klare Hinweis auf Anbau nur am Original-Motorrad oder das Verbot der Tieferlegung stehen. Vielleicht steht sogar irgendwo, dass die maximale Zuladung sinkt. Sich einfach auf die 3 Buchstaben ABE zu verlassen ist sträflich. Man muss leider das komplette Dokument lesen (und verstehen), wenn man wissen möchte, ob man konform gehandelt hat.

    Gruß

    Klaus

  • Klaus, das was Du schreibst ist Spekulation. Spekulation heißt, man weiß es nicht. Wenn man was nicht weiß, sollte man nicht so überzeugt schreiben. Klär doch erst mal für Dich, ob man eine ABE für einen Hauptständer an der MT07 braucht. Wenn Du das weißt, meldest Du Dich einfach wieder und schreibst mit Wissen und Kompetenz.

  • Klaus, das was Du schreibst ist Spekulation. Spekulation heißt, man weiß es nicht. Wenn man was nicht weiß, sollte man nicht so überzeugt schreiben. Klär doch erst mal für Dich, ob man eine ABE für einen Hauptständer an der MT07 braucht. Wenn Du das weißt, meldest Du Dich einfach wieder und schreibst mit Wissen und Kompetenz.

    Link

    Mit ABE für legalen Betrieb auf öffentlichen Straßen
    Hinweis: Nicht für tiefergelegte Modelle geeignet

    Also für mich klingt das eindeutig. Aber das KBA bin ich nicht. Eindeutig ist jedoch, dass schon einige Kollegen hier im Forum über Haupt- oder sogar den Seitenständer ausgehebelt wurden und geflogen sind. Deswegen würde ich bei Verwendung eines Hauptständers dringend von weiteren Modifikation bezüglich der Schräglagenfreiheit und deren Indikatoren abraten. :freak

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

    Einmal editiert, zuletzt von DirkV (8. September 2021 um 20:25) aus folgendem Grund: Rechtschreibkorrektur