Angstnippel

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  • Klaus, das was Du schreibst ist Spekulation. Spekulation heißt, man weiß es nicht. Wenn man was nicht weiß, sollte man nicht so überzeugt schreiben. Klär doch erst mal für Dich, ob man eine ABE für einen Hauptständer an der MT07 braucht. Wenn Du das weißt, meldest Du Dich einfach wieder und schreibst mit Wissen und Kompetenz.

    Hallo Hans, diese Anmerkung verstehe ich nicht. Ich habe in einem Konditionalsatz klar verständlich geschrieben:

    "Wenn es für den Hauptständer eine ABE braucht, dann ist das Bestandteil der ABE." Das war meine Annahme, und auf dieser Annahme kann ich schlussfolgern, wie ich lustig bin. Aber für dich zur Klärung: in der ABE für den Hauptständer von Motea (vielleicht braucht man gar keine ABE für die MT, das ist aber jetzt nicht wichtig, die MT ist darin aufgeführt), steht das drin, was immer bei solchen Fällen drin steht: "Mittelständer für Krad, best. aus: Ständer-Unterteil ,.... sowie Montageteile, fahrzeugsspezifisch konfektioniert". Wenn die verlängerten Nippel dabei sind, gehören sie zu den Montageteilen und fallen unter die ABE, es wird fahrzeugsspezifisch konfektioniert. Lässt man sie weg, ist die Montage nicht analog zur ABE.

    Seit wann ist es Spekulation, auf eine Annahme hin eine Schlussfolgerung zu liefern? Meine Hypothese war, dass eine ABE gebraucht wird. Ich habe mich rechtlich nicht abgesichert, ob das für einen Hauptständer tatsächlich so ist. In der Motea-ABE steht weiter (auch das ist üblich): "Sie dürfen an allen Kraftradtypen angebaut werden, welche mit nationaler Typgenehmigung ABE gemäß §20 StVZO bzw. europäischer Genehmigung nach 92/61/EWG, 2002/24/EG oder VO (EU), Nr. 168/2013 in den Verkehr gekommen sind." Mit der europäischen Genehmigung ist zuerst einmal das Originalfahrzeug gemeint. Denn die Genehmigung ist nicht zusammen mit ABE-Anbauteilen, sondern ohne diese erteilt worden. Ob man das so eng lesen oder interpretieren muss, überlasse ich einem Juristen. Aber nach Anbau von ABE-Teilen ist es nicht mehr das Fahrzeug, das über eine EU-Konformitätsbescheinigung und Homologisation in den Verkehr gekommen ist. Diese ist nur nicht erloschen, wenn man die ABE-Teile dran baut, das ist begrifflich ein Unterschied.

    Wäre mein Post besser gewesen, wenn ich überall Konjunktiv (also hätte, könnte, würde) geschrieben hätte? Inhaltlich wohl kaum.

    Gruß

    Klaus

  • Bei mir wurden die Nippel vor Kurventraining auf der Strasse entfernt. Danach habe noch die Zentralständer von Motech eingebaut. Hat die TÜV nicht interessiert.

    Das ist ja auch vollkommen wurscht, ob es den TÜV interessiert. Die Nippel wären ja ruckzuck wieder angeschraubt. Dir sollte nur bewusst sein, dass du mit dem Anbau des Haupt- oder Zentralständers Schräglagenfreiheit einbüßt. Wenn du so tief fliegst, dass die Nippel kratzen würden, könnte es dir passieren das der Ständer aufsetzt, du ausgehebelt wirst und dann den Abgang machst.

    Das ist dann weniger wurscht. Nippel oder Auspuff schleifen lassen mag lustig sein, aber vom Ständer ausgehebelt werden nicht.

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Passiert was? Wenn kein Hauptständer, nur der Serien Seitenständer dran ist, und die Angstnippel fehlen, Dirk?

    (dachte früher immer, Angstnippel seien die Gummistippen, aussen auf dem Reifenrand)

  • Passiert was? Wenn kein Hauptständer, nur der Serien Seitenständer dran ist, und die Angstnippel fehlen, Dirk?

    Das Motorrad kippt um wenn du den Ständer einklappst und es los lässt.

    (dachte früher immer, Angstnippel seien die Gummistippen, aussen auf dem Reifenrand)

    Ja das stimmt :freak

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • Seit wann ist es Spekulation, auf eine Annahme hin eine Schlussfolgerung zu liefern?

    Schon immer. Wenn du etwas annimmst, spekulierst du bereits, die darauf folgende Schlussfolgerung muss also ebenfalls eine Spekulation sein. Aber das nur nebenbei.

    Das mit den Angstnippeln an der Seite der Reifen ist auch mir geläufig. Wie die Dinger genannt werden, die an der Fußraste sind, kann ich gerade nicht sagen, ein Kumpel hatte immer eine handvoll Hutmuttern dabei, weil er mit der CBX ständig die Fußrasten kratzen lassen hat (hier stört kein Ständer oder sonstwas die Schräglage, nur die Fußraste). Bei diesem Motorrad ist das wirklich nicht mehr als eine Hutmutter und die sind bei entsprechender Fahrweise halt schnell abgebraucht.

    Achim

  • Schon immer. Wenn du etwas annimmst, spekulierst du bereits, die darauf folgende Schlussfolgerung muss also ebenfalls eine Spekulation sein. Aber das nur nebenbei.

    Da unterscheiden wir uns grundsätzlich. Das Aufstellen einer These mit einer daraus abgeleiteten Schlussfolgerung macht die Schlussfolgerung selbst nicht zu einer Spekulation, sofern sie keine Logikfehler enthält. Dies ist eine logische Verknüpfung. Wenn 10=2 wäre und 2+2=4 ist, dann ist 10+2=4. Letzteres ist logisch und richtig und dann keine Spekulation, leider ist die Annahme komplett falsch. Der Gesamtzusammenhang als solcher (Hpyothese oder Annahme) plus Schlussfolgerung fällt natürlich ohne die Hypothese wie ein Kartenhaus zusammen. Wer behauptet, dass eine Schlussfolgerung basierend auf einer falschen Annahme eine Spekulation sei, hat das Prinzip der Logik nicht wirklich verstanden. Natürlich ist logisch erhaltene Schlussfolgerung falsch, wenn die spekulative Annahme falsch ist. Auch das nur nebenbei. Ist hier offtopic.

    Gruß

    Klaus

  • Bei mir wurden die Nippel vor Kurventraining auf der Strasse entfernt. Danach habe noch die Zentralständer von Motech eingebaut. Hat die TÜV nicht interessiert.

    Es sollte bekannt sein, dass ein TÜV-Stempel nicht wirklich viel wert ist. Der TÜV bescheinigt einen Zustand bei der Abnahme, der kann kurze Zeit später durch Veränderungen oder Verschleiß bereits nicht mehr vorhanden sein. Für die Einhaltung der Vorgaben ist immer der Fahrer verantwortlich. Wenn der TÜV-Prüfer etwas übersieht, was dann dann später von einem Polizisten (zu recht) bemängelt wird, ist ausschließlich der Fahrer verantwortlich, bei der TÜV-Abnahme hat man Glück gehabt, der TÜV haftet nicht für deinen "Folgeschaden", wenn das Motorrad per Polizeianordnung nicht mehr bewegt werden dürfte. Vielleicht bekommst du deine Gebühren zurück, wenn du dem TÜV den Fehler nachweisen kannst. Gerade bei Anbauteilen wird man kaum den Nachweis erbringen können, dass das Teil zum Zeitpunkt des TÜVs angebaut war, denn im TÜV-Bericht steht nichts dazu. Wären diese eingetragen, dann sähe das anders aus. So dürfte im konkreten Fall nicht wirklich nachweisbar sein, dass der Hauptständer bei der TÜV-Vorstellung montiert war.

    Gruß

    Klaus