Auspuff XSR700 ohne Blenden

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  • moin, ich habe mir die ovale Blende der MT07 besorgt und schwarz lackiert, gefällt mir besser und hat auch noch den Vorteil das damit der Hauptständer der MT 07 problemlos paßt.

    habe ein Bild in der Galerie

    Jaaa, die XSR vor 2021 hatte auch vorn noch ansehnliche Krümmer, die man nicht hinter seltsamen Blenden verstecken musste.

  • der TÜVer meinte dazu nur:

    wenn an einem KFZ ( auto oder motorrad ) das endrohr wegrostet und man dieses

    durch eine blende ersetzt .... brauch man nichts eintragen lassen

    für autos gibts immernoch diese Anschweißrohre

    dabei MUSS laut beipackzettel das originale rohr gekürzt werden

    Bei Verwendung von Auspuffblenden, die – ohne Veränderung des eigentlichen Rohrquerschnitts – einfach über das Endrohr geschoben und dort geklemmt oder verschraubt werden, besteht keine Prüfpflicht. Es sind keine Prüfzeugnisse oder Nachweise notwendig. Zu beachten ist lediglich, dass die Blende nicht zum Originalendrohr übersteht (Trompetenwirkung) und nicht die Fahrzeugumrisse überragt.

    Wird das Austauschendrohr jedoch mit dem Endtopf verschweißt und beeinflusst wesentlich die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs, dann ist eine Anbaubegutachtung unter Vorlage eines Prüfzeugnisses (Teilegutachten oder ABE) unumgänglich. Bei Teilegutachten als Nachweis ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben.

    Tuning Abgasanlage I DEKRA

  • Ich hatte da letztes Jahr schon mal in einem Thread einen Beitrag geleistet: Thema Hauptständer.

    Ich hatte mir den SW-Motech Hauptständer für meine XSR montieren lassen. Dazu geliefert wird eine alternative Auspuffblende, die anstelle der Originalblende installiert werden muss, da der Hauptständer beim Einklappen an der Originalblende anstößt.

    Erst bei der Durchsicht der Papiere ist mir (und der Werkstatt) aufgefallen, dass der Hauptständer für die XSR700 (RM11/12) keine ABE hat - und jetzt kommt's: Wegen der "Modifizierung der Auspuffanlage", d.h. im Klartext: wg. anderer Blende, erhält der Hauptständer keine ABE.

    Wegen Kosten habe ich keine Einzelabnahme versucht (wäre evtl durchgegangen - je nach Prüfer). Ich habe das Ding wieder abgebaut. Die Werkstatt (und SW-Motech) haben das Teil zurückgenommen.

  • So, ich verwerf das jetzt auch. Nach dem Tipp von Leo hab ich gestern die DEKRA angeschrieben und schon heute folgende Antwort bekommen:


    "Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen, dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw. Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechtsnormen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.

    Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden.

    Jede Änderung am genehmigen Schalldämpfer bringt dessen Teile- bzw. Typgenehmigung zum Erlöschen. Das gilt auch, wenn „nur“ Halterungen entfernt werden.

    Aber da kommt dann gleich noch das nächste Problem, das Entfernen der Hitzeschutzbleche, die Ebenfalls in der Typgenehmigung des Fahrzeugs enthalten sind und natürlich auch in die Schalldämmung mit einfließen. Also führt auch deren Entfernen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da sich das Geräuschverhalten verschlechtern könnte und durch die Hitze des Schalldämpfers oder des Krümmers Gefährdungen ergeben könnten. Selbst die Halterungen sind gefährlich.

    Ohne entsprechende, auf den jeweiligen Verwendungsbereich bezogene Prüfzeugnisse oder andere Zulässigkeitsnachweise (z. B. ein Teilegutachtens (TGA), eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeugteile oder auch eine ECE-Teilgenehmigung), muss die gewünschte Änderung am Fahrzeug im Einzelverfahren (Einzelabnahme) als eine Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis nach einer Technischen Änderung gemäß § 21 StVZO i.V.m. § 19 Abs. 2 StVZO geprüft und beurteilt werden.


    Ob eine solche jeweilige individuelle Änderung überhaupt abnahmefähig ist, welche Maßnahmen dazu ggf. noch notwendig sind bzw. ob es eine Chance auf ein positiv abgeschlossenes Gutachten gibt, hängt allerdings vom konkreten Einzelfall ab.

    Solche Abnahmen/Gutachten können nur durch speziell dafür qualifizierte Mitarbeitende eines Technischen Dienstes oder amtlich anerkannte Sachverständige einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) durchgeführt werden und können in der einen oder anderen Variante durch DEKRA bundesweit angeboten werden.

    Anschließend muss eine unverzügliche Berichtigung der Zulassungsbescheinigung(-en) bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde erfolgen.

    Allgemein können wir Ihnen für die geplante Änderungen bereits folgende Hinweise geben:


    Die notwendigen Prüfungen und Messungen des Stand- und Fahrgeräusches könnten sich je nach Art der Typgenehmigung des Fahrzeugs auf einige hundert bis ein paar tausend Euro belaufen. Bei Euro 5 kann das Fahrzeug vermutlich bereits nach den neusten Normen geprüft sein, die den höheren Aufwand erfordern…

    Wir empfehlen, vor der Änderung und für weitergehende Fragen, Rücksprache mit dem Prüfenden zu halten, der letztendlich die Abnahme durchführen wird.

    Im Rahmen von solchen Begutachtungen zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis liegen viele Entscheidungen und Forderungen im Rahmen von geltenden Verordnungen, Richtlinien bzw. Merkblättern im persönlichen Ermessensspielraum des jeweiligen Sachverständigen bzw. Begutachters (Einzelfallentscheidungen). Sollten dazu Vergleiche, Nachweise oder Prüfungen benötigt werden, sind diese durch den Sachverständigen/Begutachter selbst vorzunehmen, erstellen bzw. durchzuführen und individuell zu bewerten.

    Abnahmen, welche der Eine während dieser Begutachtungen vielleicht vornimmt wird ein Anderer u.U. strikt ablehnen. Es kommt auch auf die Ausstattung und technischen Prüfmöglichkeiten in der jeweiligen Prüfstelle an. Der Sachverständige muss einschätzen können, ob die Vorschriften zur Zeit des erstmaligen Inverkehrbringens des Fahrzeugs eingehalten werden, die allgemein gültigen Regeln der Technik befolgt wurden und über die Nutzungsdauer ein gefahrloser Einsatz des Fahrzeuges in vorgestelltem Zustand bzw. vorgestellter Ausrüstung zu erwarten ist.


     Da diese Dienstleistungen nur von relativ wenigen besonders qualifizierten Mitarbeitenden durchgeführt werden dürfen, wird es sicherlich nicht immer möglich sein, täglich an allen Prüfstellen solche Mitarbeitende zur Verfügung zu haben. Somit wird deren Koordinierung und ggf. Terminvergaben über die jeweiligen DEKRA Niederlassungen erfolgen.  


    Die für Sie nächstgelegene DEKRA Prüfstelle finden Sie schnell und einfach mit unserer Standortsuche unter https://deref-web.de/mail/client/Nv…uefstandorte%2F

    Kontaktdaten, eine Anfahrskizze bzw. Routenberechnung, Öffnungszeiten etc. sind über den o.g. Link verfügbar.

    Abschließend würden wir Ihnen nahelegen, sich einen Beratungstermin von Ihrer nächsten DEKRA Prüfstelle geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit alle vorhandenen Dokumente, Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe Ihres Bauvorhabens mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann."

    Weißte Bescheid - aber es ist schon beachtlich, heutzutage in so kurzer Zeit so eine ausführliche Antwort zu bekommen, alle Achtung!

  • Weißte Bescheid - aber es ist schon beachtlich, heutzutage in so kurzer Zeit so eine ausführliche Antwort zu bekommen, alle Achtung!

    Da hatte einer viel Zeit, oder das Schreiben war schon fertig, weil er schon häufiger solche Anfragen bekommen hat - nichtsdestotrotz fundiert und umfassend.

    Es bestätigt wiederum meine Entscheidung, das Ganze zurückzubauen und auf einen Hauptständer zu verzichten.