Leuchtmittel im Scheinwerfer austauschen

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  • Hallo alle zusammen!

    Ich habe jetzt bestimmt zwei Stunden lang Forumsbeiträge über den Umbau des Scheinwerfers und Einsetzen anderer Leuchtmittel gelesen, darin aber keine endgültige Antwort gefunden. Dabei habe ich auch mitbekommen wie kritisch viele Forumsmitglieder diese Umrüstung sehen. Ich gebe zu dass ich die Umrüstung aus rein ästhetischen Gründen, jedoch im Rahmen der Legalität und Rücksicht auf das Umfeld, vornehmen möchte.

    Ich wohne in Österreich und habe nur sehr vage Informationen zum Thema gefunden:

    " Motorrad – genehmigungsfreie Änderungen

    Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler mit EG-Genehmigung (E-Prüfzeichen)"

    Typisierung / Eintragung von Motorradumbauten in Österreich
    1000PS klärt auf, was man beim Tuning unbedingt beachten muss!
    www.1000ps.at

    Ich möchte gerne einen LED oder Xenon Licht ähnlichen Look erreichen und habe auch hier im Forum diese zwei Halogenleuchten gefunden, die ich doch einbauen dürfen sollte, weil der Scheinwerfer für Halogenleuchtmittel geprüft wurde. Allerdings ja nur auf genau die Standardvariante oder?

    -Philips Blue Vision Ultra

    -Osram COOL BLUE INTENSE H4

    Darf ich diese ungeachtet ihrer Haltbarkeit oder sonstigen Qualität einbauen?

    Über andere Vorschläge freue ich mich natürlich auch!

    Vielen Dank im Voraus!

  • Bloargh 2. November 2021 um 15:50

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,

    also ich habe bei mir auch erst die Birnen getauscht. Ich habe die:

    Osram NIGHT RACER 110 H4 und

    Osram Cool Blue Intense

    Solange du nur die Birnen wechselst und nicht irgendwas auf LED umbaust müsste das auch legal sein. Ich weis allerdings nicht wie das bei euch in Österreich ist 🙈

    Ich bin aufjedenfall zufrieden mit den Birnen 😊

    Lg

  • Wenn nur Halogenbirne gegen Halogenbirne gewechselt wird, ist das kein Problem. Damit lassen sich schon erheblich bessere Lichtausbeuten bei identischem Reflektor erzielen. Allerdings geht die höhere Lichtausbeute zu Lasten der Brenndauer. Wenn du einen neuen Scheinwerfer einbauen möchtest, dann muss der im jeweiligen Land zugelassen sein. Wenn es dafür eine Homologierung gibt (also eine EU-Zulassung), muss die Nummer auf dem Scheinwerferglas stehen, dann gibt es auch keine Probleme. Schweinwerferglas und Scheinwerfer sind untrennbar verbunden, man kann also die Gläser nicht separat wechseln (zumindest nicht einfach). Es gibt komplette LED-Scheinwerfer zum Umrüsten. Ich denke, dass das auch für Österreich so gilt (bei eine EU-Homologierung). Für die MT-07 älterer Bauart bekommt man zwar einen LED-Scheinwerfer, allerdings hat dieser genau diese Homologierung nicht. Es gibt aus China auch Nachbauten für Halogenbirnen ohne Zulassung zum halben Preis eines Yamaha-Ersatzscheinwerfers. für solch einen Scheinwerfer müsste man eine Einzelabnahme mit Eintragung machen, das wird sicherlich kompliziert. Wechselt man die Halogenbirne gegen eine bereits erhältliche LED-"Birne" aus dem Automobilsektor aus, ist man damit illegal unterwegs. Bei diesem LED-Leuchtmittel gibt es eine typbezogene Zulassung, das darf auch nur in wenigen Automodellen legal verwendet werden. Ob das beanstandet wird, ist eine ganz andere Frage. Nur weil das bei einer TÜV- oder Dekra-Prüfung vielleicht durchrutscht, ist das noch lange nicht zugelassen. Jeder entscheidet dann selbst, wie das Risiko aussieht, wenn man damit fährt. Wenn man einen Scheinwerfer aus China einbaut, der optisch genaus so wie das Original aussieht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der TÜV die Beschriftung auf dem Scheinwerferglas prüft, relativ gering. Wenn dann die Leuchtweite richtig eingestellt ist, wird wohl kaum intensiv auf das Glas geschaut.

    Gruß

    Klaus

  • KlausB nochmals für mich als Laie: wenn ich an meine XT350 mit Glasscheinwerfer(!) eine neue Scheinwerfermaske dranbauen will und die hat ein e-Kennzeichen, dann ist die generell zugelassen? Es gibt die Teile mit LED sogar schon für ca. 60,-

    Mir geht es darum, das (schwere und bruchanfällige) Glas zu ersetzen, nicht um besseres Licht.

    Oder auf was muß ich achten?

    Freiheit für die Straßen, weg mit dem Teer!

  • Deine Frage ist aber echt umständlich geschrieben.

    Da geht es los mit Lampenumbau, Umrüstung, Legalität, LED Look und am Ende meinst du doch nur das auswechseln einer H4 in eine andere H4, was natürlich vollkommen unproblematisch und zulässig ist, solange es eine zugelassene H4 mit der Spezifikation 12V/ 55W/60W ist.

    Bei Osram gibt es übrigens einen Lampenfinder. Wähle da dein Fahrzeug aus und du wirst feststellen das Osram für die MT-07 folgende Lampen auswirft.

    NIGHT BREAKER 200

    NIGHT BREAKER LASER

    NIGHT BREAKER SILVER

    und zu guter Letzt die von dir bevorzugte COOL BLUE INTENSE

    Alle diese Lampen darfst du und kannst du legal fahren.

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, will mich da jetzt auch nicht einlesen, gebe aber folgendes zu bedenken.

    Die XT350 dürfte baujahrbedingt noch nach StVZO zugelassen sein, keine EG Zulassung. Deshalb könnten da andere Regeln gelten und die E-Kennzeichnung evtl. nicht ziehen.

  • Stimmt, etwas umständlich formuliert, ich wollte nur verhindern, dass jemand über mich herzieht weil ich eine etwas unnötige Änderung vornehmen will.

    Vielen Dank aber für alle Antworten!!

    Gibt es Ersatz für die Parkleuchten in ähnlicher Farbe wie die der cool Blue intense?