Neukauf MT 07 Bj. 2022

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  • Servus

    Ich will mir die Neue MT 07 kaufen (Gebrauchte werden ja wie Gold gehandelt) .

    NP ist zur Zeit 7474 € + Drossel 350 € sagt der Händler .

    Ist das der "richtige" Preis

    Gibt es noch die 50 € Führerschein-zulage ? Gabs zumindest letztes Jahr .

    Wer hat noch Tipps oder Ratschläge für mich ....Ist meine 1. Neue Maschine ...

    Danke

  • Hallo Karl,

    herzlich willkommen hier.

    • Preis der MT-07 kann man auf der Yamaha Homepage sehen, hier.
    • Promos, wie z.B. den Führerscheinzuschuss (500€, nicht 50€) ebenfalls, hier (gibt es nur gerade nix). Aber hindert dich ja nicht beim Händler dennoch mal nachzufragen.
    • Bei der Drossel müsste man wissen welche verbaut wird, wobei gerne die von Alphatechnik verwendet werden, weil die funktionieren. Die liegt bei 195€ + Einbau, hier.

    Welche Tipps soll man dir bei einem neuen Moped geben. Fahr erst mal, lies hier mit, der Rest kommt von alleine.

  • Man kann die auch selbst einbauen. Da würde ich aber empfehlen schon mal am Moped geschraubt zu haben. Die Drosselung besteht aus einer MCU (elektronisches Bauteil) und 2 Drosselblenden, die in die Ansaugtrichter reinkommen.

    Außerdem darfst du den logistischen Aufwand nicht vergessen. Du musst die ungedrosselte MT zunächst mal nach Hause schaffen, dort die Drossel verbauen und brauchst dann wieder jemanden mit einem A-Schein der die zwar gedrosselte MT aber lt. Papieren noch offene zum TÜV fährt. Dann Zulassungsstelle neue Papiere. Oder war sie vielleicht noch gar nicht angemeldet rote Nummer...

    Mir wäre das den Aufwand nicht wert.

  • Einbau das würd ich mir schon zutrauen , aber das mit den Papieren dann ....NÖ soll er gleich einbauen

    Sehr vernünftig. Du kannst die Drossel in 2 Jahren ja selbst ausbauen. Da ist dann auch der logistische Aufwand nicht sehr groß, weil du dann offen fahren darfst.

  • Habe mir frisch meine 22er mit Drossel gekauft für 7400€. Der Händler kann Bikes beziehen die gleich eine Drossel vom Werk an haben, dann musst du diese nicht extra bezahlen...

  • Im Gegensatz zu einer nachgerüsteten Drosselung z.B. von Alphatechnik kannst du die Originale aber nicht selbst entdrosseln.

    Meines Wissens müssen die beiden Ansaugtrichter gewechselt werden, weil die 48 PS Variante einen viel kleineren Querschnitt hat. OK, das bringt man noch selbst hin. Aber es muss auch eine andere Software eingespielt werden, spätestens das muss man in der Werkstatt machen lassen.

    Unter diesem Gesichtspunkt dürfte das preislich eng zusammenliegen. Dazu kommt dann evtl. noch die Verfügbarkeit, ich denke die 48 PS Varianten werden eher seltener sein.

    • Offizieller Beitrag

    Bezüglich Drossel rate ich auch von der Werksseitigen ab. Bei nem Kollegen (MT07 2019) hat der Ausbau 700 € gekostet, bei mir ca 200 glaube ich. Seine war halt vom Werk aus gedrosselt.

    Selber einbauen sehe ich auch kritisch, da der Prüfer beim TÜV ja einen Nachweis braucht dass die Drossel ordnungsgemäß eingebaut ist. Eine Rechnung der Werkstatt ist da deutlich glaubwürdiger als ein "Eigenbau".

    Die Fahrt zum TÜV könnte aber erlaubt sein, Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle sind ja auch ohne Plakette/Kennzeichen erlaubt. Da bin ich mir zwar jetzt nicht 1000% sicher, aber ich glaube zum TÜV darfst du fahren da ja die Maschine gedrosselt ist. Solltest aber die Kennzeichen dabei/dran haben und einen Nachweis über den Termin, sonst glaubt das keiner bei einer Kontrolle. Die Fahrt vom Händler zur Werkstatt/nach Hause ist nicht erlaubt.

    Zum Auspuff: schau mal hier im Forum, da gibt es einige Threads. Mit Akrapovic ist man auf jeden Fall immer auf der sichersten Seite.

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

    Änderungen MT07:

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    4x schwarze Gilles-Fußrasten

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    Carbonteile: Fersenschutz, Kühlerabdeckung,...

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    Einmal editiert, zuletzt von Aron52 (15. März 2022 um 09:51)

  • Die Fahrt zum TÜV könnte aber erlaubt sein, Fahrten zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle sind ja auch ohne Plakette/Kennzeichen erlaubt. Da bin ich mir zwar jetzt nicht 1000% sicher, aber ich glaube zum TÜV darfst du fahren da ja die Maschine gedrosselt ist.

    Autsch Aron. Fahren ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt, egal wohin.

    Und solange die Drosselung nicht Ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen ist, darfst du auch mit dem A1 nicht damit fahren, denn erst ab Eintragung hat sie offiziell 48 PS

    • Offizieller Beitrag

    Autsch Aron. Fahren ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt, egal wohin.

    Und solange die Drosselung nicht Ordnungsgemäß in den Papieren eingetragen ist, darfst du auch mit dem A1 nicht damit fahren, denn erst ab Eintragung hat sie offiziell 48 PS

    Autsch Thirk:

    Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen (haake-versicherung.de)

    Fahren ohne Zulassung: Was erlaubt ist - AUTO BILD

    Fahren ohne Kennzeichen: Wann ist es erlaubt? (wunschkennzeichen-reservierung.de)

    Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichen erlaubt? | VERIVOX

    ohne Plakette/Kennzeichen

    Wenn das Kennzeichen z.B. noch keine Löcher hat und somit nicht befestigt werden kann, reicht es aus es mitzuführen. Genauso wenn man es verloren hatte und abgebrochen ist oder aus anderen Gründen nicht an die vorgesehene Stelle anbringen kann. Man muss aber immer einen Nachweis über den Versicherungsschutz dabei haben.

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  • Aron52

    nein, nein und nochmal nein!

    Ich schreibe "Fahren ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt, egal wohin" und du korrigierst mich indem du zig Links schickst in denen das genauso wie von mir geschrieben drinsteht? Einzig das fahren mit ungestempelten Kennzeichen ist in Ausnahmen erlaubt, aber darum ging es nicht.

    Und nein, nur mitführen auf dem Rücksitzt oder im Fußraum reicht nicht. Es muss sichtbar nach Vorgabe angebracht sein.
    Ich darf dir einen deiner Links verlinken, https://www.wunschkennzeichen-reservierung.de/ratgeber/fahre…eichen#section2

    Lies dir das selbst mal durch. Da stehen dann so Dinge wie "Grundsätzlich gilt: Sie dürfen Kfz, Motorräder und Lkw niemals ohne Kennzeichen fahren". Das steht übrigens in allen von dir verlinkten Seiten.

    Ansonsten, Quelle bitte?

    • Offizieller Beitrag

    Thirk ich weiß zwar nicht warum du da jetzt aus einer Mücke einen Elefanten machst, aber ich habe das "ohne Kennzeichen" bereits in meinem Artikel rausgestrichen.

    Das war zwar so gemeint, dass man ohne gültiges/gestempeltes Kennzeichen fahren darf, daher auch "Plakette/Kennzeichen", aber das ist wohl anders rübergekommen als gemeint, daher habe ich es nun durchgestrichen.

    Und doch, es ging um ungestempelte Kennzeichen.

    Was machst du denn wenn dir während der Fahrt alle Kennzeichenschrauben rausfallen, das Kennzeichen abfällt und du keine Schrauben mehr hast um es zu befestigen, bleibst du dann stehen und lässt dir schrauben bringen?

    Oder packst dus in den Rucksack / Aufs Armaturenbrett / Auf die Hutablage und fährst so erstmal weiter?

    Dass man das nicht vorsätzlich machen darf ist völlig klar.

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  • Hallo Aron52

    ich mache keine Mücke zum Elefanten. Es war halt nur nicht richtig und das darf ich ja wohl in einem normalen Ton sagen bzw. in diesem Fall schreiben. Ich dachte deine Verlinkungen sollten dazu dienen dein geschriebenes Wort zu untermauern. Sollte es jedoch sein das du erkannt hast, dass es doch nicht so ist und du das mit deinen Links zum Ausdruck bringen wolltest, habe ich das vielleicht so nicht erkannt.

    Also belassen wir es dabei, in den Verlinkungen ist alles was man dazu wissen muss beschrieben. Und das fahren ohne Kennzeichen nicht erlaubt ist, ist auch gut so. Stell dir vor es fährt dich einer vom Moped und sucht das weite. Ein Kennzeichen ist zur Identifizierung enorm wichtig.

    Und um deine Frage zu beantworten. Wenn alle meine Kennzeichenschrauben rausfallen würden (was nicht passieren wird) oder das Kennzeichen in der Mitte durchvibrieren würde (was ebenfalls nicht passieren wird), wäre es höchst unwahrscheinlich das ich das Kennzeichen noch im Rucksack verstauen könnte, weil das dann wohl viele Kilometer weit weg irgendwo im Straßengraben liegen wird.

    Und natürlich würde ich weiterfahren (direkt heim), wo kein Kläger, da kein Richter. Auch würde ich mich dumm stellen, würde ich aufgehalten werden. Aber, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, dass sollte klar sein.

  • Mir wurden 1989 in Bochum beide Autokennzeichen geklaut.

    Die Polizei hat mir erlaubt, 2 Pappschilder mit meiner Kennz. Nr. zu beschriften, vorne und hinten an den Scheiben anzubringen und Freitag Nachmittags nach Hause zu fahren. Samstag dann in der Zulassungsstelle neue bekommen.

    Einen Schrieb von der Polizei hatte ich netterweise mitbekommen.

  • Ich wurde ca. 1980 mit dem frisierten Mofa (lief knapp 80) mit daumendicken Löchern im Luftfiltergehäuse, ohne Pfeiferl im Auspuff, ohne Kennzeichen aufgehalten. Der Polizist ermahnte mich, dass ich das in Ordnung bringen und lies mich weiterfahren.

    Es gibt wirklich nette Polizisten und die waren ja auch alle mal Mofarocker. Und früher waren auch andere Zeiten :brauen

  • Ob eine MT-07 von Werk aus eine Drossel hat, oder nicht, erkennt man an der Typenbezeichnung im Fahrzeugschein.

    Die vom Werk aus gedrosselte trägt die Typenbezeichnung MTN-690A.

    Die vom Werk aus offene hat nur MTN-690 drin stehen. 😉

    MT07 RM33 Tech Black :herz