Hab mir die Highsider Spiegel mit den LED Blinkern gegönt ...muss ich da die Orginalen noch drauf lassen ? Bin mir nicht sicher
Higsider Speigel mit Blinker ....brauch ich da die Orginalen noch ?
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Musst du sie dran lassen? Nein.
Darfst du sie dran lassen? Nicht ganz sicher aber meiner Meinung nach ebenfalls nein.
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willst Du mit 4 Blinkern und Spiegeln fahren?
Meistens fährt man mit 4 Blinkern und Spiegeln
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Für die SW-Motech Kobra Handguards gibt es auch nachrüstbare integrierte Blinker. Da müssen die serienmäßigen vorderen Blinker lt. Anbauanleitung sogar entfernt werden.
Grundlage meines Erachtens: DIe ECE Regelung, in der alles steht was zur Beleuchtung am Motorrad beachten muss.
Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3Ab Kapitel 6 geht es um Fahrtrichtungsanzeiger, und da steht:
Bitte melde dich an, um diesen Anhang zu sehen.Zwei Blinker insgesamt pro Seite sind vorgeschrieben. Je zwei vorne (L + R) und 2 hinten ( L + R) .
Nicht 3 (1x hinten, 2x vorne), auch nicht 4 oder gar 8. -
Meistens fährt man mit 4 Blinkern und Spiegeln
Es kann aber auch so enden....
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Für die SW-Motech Kobra Handguards gibt es auch nachrüstbare integrierte Blinker. Da müssen die serienmäßigen vorderen Blinker lt. Anbauanleitung sogar entfernt werden.
Grundlage meines Erachtens: DIe ECE Regelung, in der alles steht was zur Beleuchtung am Motorrad beachten muss.
Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3Ab Kapitel 6 geht es um Fahrtrichtungsanzeiger, und da steht:
Bitte melde dich an, um diesen Anhang zu sehen.Zwei Blinker insgesamt pro Seite sind vorgeschrieben. Je zwei vorne (L + R) und 2 hinten ( L + R) .
Nicht 3 (1x hinten, 2x vorne), auch nicht 4 oder gar 8.Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt.
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Spannendes Thema:
Einsatzfahrzeuge künftig mit weniger Blaulicht: scharfe Kritik an neuen VorschriftenBislang durften sich beliebig viele blaue Warnleuchten an Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr und Rettungsdienst befinden, doch damit ist jetzt Schluss: Das…www.rnd.de -
Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt.
Wie geschrieben bezieht sich die Vorschrift auf Kategorie L3. Das sind hauptsächlich zwei und dreirädrige KFZ. Keine Busse, keine Bullis
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Polizei-Bullis, Krankenwagen oder 10 achsige Sattelschlepper mit Hubschrauberlandeplatz sind einfach keine zivilen Motorräder. Oder hat hier irgendeiner am Motorrad schon mal den Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte oder dritte Bremsleuchte bei der HU vorführen müssen? Für normale neue Motorrädern gilt die ECE-R 53, beim nach StVZO zugelassenen Alteisen die entsprechenden StVZO Paragraphen oder Schlimmeres mit Bestandsschutz bei dem auch Hand raus halten reicht. Wobei der Mischmasch aus ECE und StVZO immer mal wieder zu Verwirrungen führt bei der Laieninterpretation, vielleicht kann das jemand für Normalsterbliche begreiflich aufklären
TÜV Nord hat mal zusammengefasst:ZitatDer Gesetzgeber verlangt, dass alle lichttechnischen Einrichtungen jederzeit funktionieren. Lichttechnische Einrichtungen sind Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.
Für deren Anbau gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE („Economic Commission for Europe"):
-76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
-78/933/EWG für lof Zugmaschinen
-93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
-ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
-ECE-R 53 für Krafträder.
Da kann jeder öffentlich zugänglich rein gucken was erlaubt oder gefordert ist. Steht alles einfach so da zu Standlicht, Positionslicht, Fahrtrichtungsanzeiger & Co. -
Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt.
Wie geschrieben bezieht sich die Vorschrift auf Kategorie L3. Das sind hauptsächlich zwei und dreirädrige KFZ. Keine Busse, keine Bullis
Das steht im
§54 StVZo
an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen
Michel
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???
In Gonzos Beitrag, auf den sich Phantomias bezog, ging es um eine europäische Regelung bezüglich Kleinfahrteugen, nicht um eine veraltete STVZO.
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In Gonzos Beitrag, auf den sich Phantomias bezog, ging es um eine europäische Regelung bezüglich Kleinfahrteugen, nicht um eine veraltete STVZO.
Genau, und Phantomias hat dann die Busse und Bullis da reininterpretiert was natürlich falsch ist.
Ich habe dann nur eine veraltete Rechtsquelle für das korrekte Vorhandensein hochgesetzter Blinker genannt.
Ich hätte die ECE R48 zitieren können, nur wären dann wiederum Fragen aufgekommen, deswegen die StVZo weil da explizit was von Schülerverkehr drin steht.
Michel