Higsider Speigel mit Blinker ....brauch ich da die Orginalen noch ?

Du siehst das Forum als Gast - als registriertes Mitglied stehen dir alle Forenbereiche zur Verfügung. Wir freuen uns auf dich!

  • Für die SW-Motech Kobra Handguards gibt es auch nachrüstbare integrierte Blinker. Da müssen die serienmäßigen vorderen Blinker lt. Anbauanleitung sogar entfernt werden.

    Grundlage meines Erachtens: DIe ECE Regelung, in der alles steht was zur Beleuchtung am Motorrad beachten muss.
    Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3

    Ab Kapitel 6 geht es um Fahrtrichtungsanzeiger, und da steht:

    pasted-from-clipboard.png

    Zwei Blinker insgesamt pro Seite sind vorgeschrieben. Je zwei vorne (L + R) und 2 hinten ( L + R) .
    Nicht 3 (1x hinten, 2x vorne), auch nicht 4 oder gar 8.

  • Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt. :0plan:denk

    MT07 RM33 Tech Black :herz

  • Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt. :0plan:denk

    Wie geschrieben bezieht sich die Vorschrift auf Kategorie L3. Das sind hauptsächlich zwei und dreirädrige KFZ. Keine Busse, keine Bullis

  • Polizei-Bullis, Krankenwagen oder 10 achsige Sattelschlepper mit Hubschrauberlandeplatz sind einfach keine zivilen Motorräder. Oder hat hier irgendeiner am Motorrad schon mal den Rückfahrscheinwerfer, Nebelschlussleuchte oder dritte Bremsleuchte bei der HU vorführen müssen? Für normale neue Motorrädern gilt die ECE-R 53, beim nach StVZO zugelassenen Alteisen die entsprechenden StVZO Paragraphen oder Schlimmeres mit Bestandsschutz bei dem auch Hand raus halten reicht. Wobei der Mischmasch aus ECE und StVZO immer mal wieder zu Verwirrungen führt bei der Laieninterpretation, vielleicht kann das jemand für Normalsterbliche begreiflich aufklären :)


    TÜV Nord
    hat mal zusammengefasst:

    Zitat

    Der Gesetzgeber verlangt, dass alle lichttechnischen Einrichtungen jederzeit funktionieren. Lichttechnische Einrichtungen sind Scheinwerfer, Leuchten, Rückstrahler und andere Reflektoren.

    Für deren Anbau gelten sowohl nationale Vorschriften der StVZO §§ 49a - 54 und 60, als auch harmonisierte Vorschriften der EU bzw. Regelungen der ECE („Economic Commission for Europe"):
    -76/756/EWG für Kraftfahrzeuge und Anhänger
    -78/933/EWG für lof Zugmaschinen
    -93/92/EWG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
    -ECE-R 48 für Kraftfahrzeuge und Anhänger
    -ECE-R 53 für Krafträder.


    Da kann jeder öffentlich zugänglich rein gucken was erlaubt oder gefordert ist. Steht alles einfach so da zu Standlicht, Positionslicht, Fahrtrichtungsanzeiger & Co.

    Einmal editiert, zuletzt von Gonzo (19. Juni 2022 um 19:33)

  • Dieser Auffassung nach sind die zusätzlichen Blinker auf den Bullis der Ordnungsbehörden und an den Bussen dann wohl nicht erlaubt.

    Wie geschrieben bezieht sich die Vorschrift auf Kategorie L3. Das sind hauptsächlich zwei und dreirädrige KFZ. Keine Busse, keine Bullis

    Das steht im

    §54 StVZo

    an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,

    an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • ???

    In Gonzos Beitrag, auf den sich Phantomias bezog, ging es um eine europäische Regelung bezüglich Kleinfahrteugen, nicht um eine veraltete STVZO.

  • In Gonzos Beitrag, auf den sich Phantomias bezog, ging es um eine europäische Regelung bezüglich Kleinfahrteugen, nicht um eine veraltete STVZO.

    Genau, und Phantomias hat dann die Busse und Bullis da reininterpretiert was natürlich falsch ist.

    Ich habe dann nur eine veraltete Rechtsquelle für das korrekte Vorhandensein hochgesetzter Blinker genannt.

    Ich hätte die ECE R48 zitieren können, nur wären dann wiederum Fragen aufgekommen, deswegen die StVZo weil da explizit was von Schülerverkehr drin steht.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen