Lauflicht LED Blinker

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  • Hallo zusammen,

    ich war heut beim TÜV-Nord, der Prüfer moniert meinen Blinker, Grund: DF4 .41 - Fahrtrichtungsanzeiger: vorne und hinten LED Laufband nicht zulässig, deswegen habe ich kein Plakat bekommen.

    Diesen Blinker von Louis habe ich ein gebaut, die Blinker haben ja E-Prüfzeichen, wenn ich das Internet durchforste, heißt es nicht nicht gleich Eintragsfrei :0plan

    Ich bin jetzt verwirrt, kann jemand seine Erfahrung was dazu sagen :winken

    VG

    Vu

  • E-Zeichen, bedeutet daß die Bauteile eine Zulassung innerhalb des europäischen
    Raums erhalten haben. Anhand der Zahl bzw. Ziffer kann man auch das Land der
    Zulassung erkennen:

    • E1 Deutschland
    • E2 Frankreich
    • E3 Italien
    • E4 Niederlande
    • E5 Schweden
    • E6 Belgien
    • E7 Ungarn
    • E8 Tschechien
    • E9 Spanien
    • E10 ehemaliges Jugoslavien
    • E11 Grossbritannien
    • E12 Österreich
    • E13 Luxemburg
    • E14 Schweiz

    Ich würde den Prüfer mal fragen, was er eigentlich beruflich macht.

    Ich hab schon mehr vergessen, als Du jeh erlebt hast!

  • Ich war erst nach der Arbeit bei meine Werkstatt und da war der Prüfer schon längst weg.

    Laut der Werkstatt wollte der Prüfer nicht diskutieren und meint zu ihm, "LED Laufband Blinker sind nur beim Auto zulässig und nicht am Motorrad". :geschockt

    Er ist angeblich im Motorrad Club Mitglied :denk:daumen-runter

    Ich habe nur den Bericht und dies Aussage der Werkstatt, wenn ich Dokumente habe soll zum Nachuntersuchung bringen, aber es gibt keine außer die Montageanleitung vom Louis :verdutzt

  • Code 4.4.1 gibt ein "Laufband generell nicht zulässig" doch gar nicht her, oder?
    Also, nicht dass ich besser als ein hochgeschulter TÜV Nord Prüfer wüsste wie man das interpretiert oder was die für einen Spielraum haben....

  • Hallo,

    genau die gleichen Blinker hat mein Sohn an seiner Duke.

    War im Mai beim TÜV, absolut null Probleme. Einfach mal bei der Prüfstelle, wo der Experte arbeitet, unverbindlich nachfragen,was das Problem ist.

  • E-Zeichen, bedeutet daß die Bauteile eine Zulassung innerhalb des europäischen
    Raums erhalten haben. Anhand der Zahl bzw. Ziffer kann man auch das Land der
    Zulassung erkennen:

    • E1 Deutschland
    • E2 Frankreich
    • E3 Italien
    • E4 Niederlande
    • E5 Schweden
    • E6 Belgien
    • E7 Ungarn
    • E8 Tschechien
    • E9 Spanien
    • E10 ehemaliges Jugoslavien
    • E11 Grossbritannien
    • E12 Österreich
    • E13 Luxemburg
    • E14 Schweiz

    Ich würde den Prüfer mal fragen, was er eigentlich beruflich macht.

    11 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger vorn

    12 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger hinten

    eventuell liegt da der fehler.

    MuraMasa

    Leg ihm mal das Dokument hier vor https://cdn2.louis.de/content/catalo…r-D_15_INET.pdf

    oder, mein tipp. Bring die dinger sofort zu Louis zurück! Die gehen sau Schnell kaputt. Mich hat der ganze spaß mal 180€ gekostet... Einmal ALLE blinker neu. Haben ca. 6 monate gehalten...

  • Das komische an der Sache ist, ich habe die Blinker auch schon vor 3-4 Jahren eingebaut und war halt vor 2 Jahren auch schon beim TÜV und da hat der Prüfer auch nicht gemeckert.

    @openrieten Das habe ich auch im Netz gefunden, dann müssen auf den Blinker auch das draufstehen "50R", aber wenn es so ist muss der Prüfer es schreiben. Vlt hat der die E-Prüfzeichen nicht gefunden und keine Lust :lachen

    Gonzo ich habe mal nach dem Prüfcode gegoogle, da steht völlig was anderes drinnen, vlt hat er eine Band vom Anno 1900 :daumen-runter

    Werde morgen mal die TÜV Stelle des Herren anrufen.

  • Hallo,

    genau die gleichen Blinker hat mein Sohn an seiner Duke.

    War im Mai beim TÜV, absolut null Probleme. Einfach mal bei der Prüfstelle, wo der Experte arbeitet, unverbindlich nachfragen,was das Problem ist.

    Das Problem des Prüfers wird sein, dass er seine Durchfallquote noch nicht erfüllt hat. Dieses Problem hatte ich auch schon mal mit dem VÜK; keine Plakette aufgrund angeblich defektes Lenkkopflager!!! Habe dieses seinerzeit öffentlich gemacht und stehe ich auf der Fahndungsliste des Prüfers.

    Nach näherer Betrachtung der Blinker auf der Louisseite finde ich auch keine 11/12 Kennzeichnung

    Yamaha LED Blinker

    Yamaha Kühlerschutz

    Yamaha kurzer Kennzeichenhalter

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    Scottoiler elektrisch

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    Hohes Yamaha Windschild

    Yamaha Spoiler am Windschild

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  • Das Problem des Prüfers wird sein, dass er seine Durchfallquote noch nicht erfüllt hat. Dieses Problem hatte ich auch schon mal mit dem VÜK; keine Plakette aufgrund angeblich defektes Lenkkopflager!!! Habe dieses seinerzeit öffentlich gemacht und stehe ich auf der Fahndungsliste des Prüfers.

    Nach näherer Betrachtung der Blinker auf der Louisseite finde ich auch keine 11/12 Kennzeichnung

    Wenn ich das nicht vergesse, schaue ich auch mal zuhause nach. Ich hab ja die selben Blinker, zwar kaputt aber eventuell hab ich die noch liegen und kann mal nach der Nummer gucken. Auf den Bildern auf der Louis Homepage sind die 11/12 leider nicht zu erkennen.

  • Verstehe Dein Problem nicht, die haben eine E13 und somit eine Zulassung in Luxemburg.
    Da kann sich der Prüfer nicht drüber hinwegsetzen.

    Ich hab schon mehr vergessen, als Du jeh erlebt hast!

  • Die haben dem Aufdruck nach 2 Artikelnummern des Herstellers und je nach Montageort zwei Type Approvals aus Luxemburg, oder?

    EC-RM001LED als Front direction Indicator: E13*06R00*06R01*24801*00

    und

    EC-RM002LED als Rear direction Indicator: E13*06R00*06R01*24802*00

    Laut Dokumenten geprüft nach ECE-R6 (Regelung gilt für Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge der Klassen L, M, N, O und T ).
    L- Fahrzeuge sind Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeug

    Sieht doch eigentlich alles gut aus, was mag denn da nicht richtig sein?


    Vielleicht kommt man weiter, wenn man diesem Artikel folgt:

    Motorradblinker - CUSTOMBIKE
    Diesmal widmen wir uns nur kurz dem Thema Fahrtrichtungsanzeiger, wie Blinker offiziell bezeichnet werden. Die Regelungen für Motorradblinker sind konkret im…
    custombike.de
    Zitat

    Eine E-Prüfnummer ist bei Motorradblinkern Pflicht

    Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen in festgelegter Frequenz gelb blinken. Hinten müssen sie an einem festen Teil montiert sein und vorne dürfen sie an einem beweglichen Teil mitschwingen. Eine E-Prüfnummer ist Pflicht, wobei jedem Land seine eigene Nummer zugeordnet ist, z. B. E1 für Deutschland. Die zwei vorderen Fahrtrichtungsanzeiger benötigen Kategorie 1 gemäß UN-ECE Regelung 6 oder Kategorie 11 gemäß der UN-ECE Regelung 50. Die hinteren müssen mit Kategorie 2 gemäß UN-ECE R6 oder Kategorie 12 gemäß UN-ECE R 50 beschriftet sein.

    Hat hier wer eine Rechtsabteilung mit Leerlauf nach der Mittagspause?

    Die im Zertifikat eingetragenen Kategorien (jeweils Seite 7) entsprechen den Angaben gem. UN-ECE R6, 1 und 2a ( die Kategorien sind in der R6 im Anhang 1 definiert).

    pasted-from-clipboard.png

    pasted-from-clipboard.png

    Was kann den Mann nur stören? Bestimmt etwas ganz Einfaches, ist vielleicht irgendwas an der Zusammensetzung des Aufdrucks auf dem Blinkerglas nicht korrekt?

    4 Mal editiert, zuletzt von Gonzo (13. Juli 2022 um 13:13)

    • Offizieller Beitrag

    Evtl. der Abstand über dem Boden bzw. der zwei Blinker in der horizontalen? Oder der Abstrahlwinkel? Evtl. eine nachträglich angebrachte Tönung o.ä.?

    :freak"Angaben ohne Gewähr!":freak

    Änderungen MT07:

    Kellermann Rhombus Extreme

    MotoGadget mo.view race Spiegel

    Philips XtremeVision

    schwarze ABM-Hebel

    Schwarzer Raximo Street Lenker + Griffe

    Wilbers Federbein 640 + progressive Gabelfedern

    kurzer Yamaha-KZH

    4x schwarze Gilles-Fußrasten

    SC Project Euro 4 mit Kat + DB-Killer

    Neue Sitzbänke schwarz/weiß

    Carbonteile: Fersenschutz, Kühlerabdeckung,...

    Kühlerschutzgitter

    SP-Connect Handyhalterung

    (Puig-Windschild, SW-Motech Tankrucksäcke, SW-Motech Hecktaschen)

    :abhauen

  • Erstmal Danke für die tolle Hilfe. :bier

    Ich war vorhin bei der Niederlassung TÜV-Nord und habe den Prüfer vor Ort gefragt, ob die zulässig sind und habe ihm das Dokument, das Gonzo verlinkt hat, gegeben…er hat kurz in sein Buch geschaut und mit sein Kollege telefoniert und meint, „Die sind zu gelassen“. :rocker

    Er wollte mir die Nachprüfung machen, dann haben wir was anderes herausgefunden. Das Relais ist Defekt, die Blinker blinken / laufen zu schnell und auch nur zur Hälfte. Neue eingebaut und laufen sie wieder normal. morgen nochmal hin und prüfen lassen :klatschen

    Ich sagt mal so, der andere Prüfer hätte es auf sein Bericht anders formulieren können :0plan

  • Erstmal Danke für die tolle Hilfe. :bier

    Ich war vorhin bei der Niederlassung TÜV-Nord und habe den Prüfer vor Ort gefragt, ob die zulässig sind und habe ihm das Dokument, das Gonzo verlinkt hat, gegeben…er hat kurz in sein Buch geschaut und mit sein Kollege telefoniert und meint, „Die sind zu gelassen“. :rocker

    Er wollte mir die Nachprüfung machen, dann haben wir was anderes herausgefunden. Das Relais ist Defekt, die Blinker blinken / laufen zu schnell und auch nur zur Hälfte. Neue eingebaut und laufen sie wieder normal. morgen nochmal hin und prüfen lassen :klatschen

    Ich sagt mal so, der andere Prüfer hätte es auf sein Bericht anders formulieren können :0plan

    Licht am Ende des Tunnels 😂

  • Und deine Werkstatt wusste von alledem nichts? Hat auch das kaputte nicht bemerkt?

    Und erst warst du beim TÜV Nord, dann warst du in der Werkstatt, wo der Prüfer schon längst weg war? Was denn nun?