Halterung Parkschein oder abschließbar Parkscheibe

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  • Hast du deinen auch in Berlin gemacht?

    Hier galt bis vor kurzem die Berliner Linie - https://presse.adac.de/regionalclubs/…iner-linie.html

    Die Abkehr davon ist noch nicht beim OA angekommen.

    Wie kommst du auf diese Idee? Ich habe geschrieben, dass PKWs, LKWs, Moppeds beim Parken auf dem Gehweg gleich behandelt werden, es ist verboten. So habe ich das 1984 gelernt. Bei der Berliner Linie gilt doch, dass es toleriert wurde. Verboten war es dort auch. Es hätte also auch entsprechend in der Fahrschule so geschult werden müssen.

    Gruß

    Klaus

  • Wie kommst du auf diese Idee?

    Es war eine rhetorische Frage. Deine Aussage, dass du dich fragst, ob man nach Erhalt des Führerscheins alles vergisst, lies mich wissen, dass du die realen Umstände hier nicht kennst.

    Ich für meinen Teil wünsche mir bei einer Fahrschule mehr als nur das schwarz und weiß aus dem Gesetzblatt.

    Bestehst du auch immer auf deine Vorfahrt an einer Kreuzung und guckst gar nicht nach links? Ist ja schließlich verboten das von rechts kommende Fahrzeug zu behindern!

  • Der Vergleich hinkt. Wer den Führerschein in Berlin gemacht hat und niemals an anderer Stelle fahren wollte, könnte das Parkverbot auf Gehwegen durchaus als irrelevant vergessen haben. Aber dann hätte man nie außerhalb von Berlin oder vor der Grenzöffnung jenseits der DDR fahren dürfen. An einer vorfahrtsberechtigten Straße gefährde ich mich selbst, wenn ich nicht schaue. Wenn ich einen Unfall verursache, weil ich mir das Recht nehme und rausfahre, der andere aber nicht mehr bremsen kann, dann wird jedes Gericht in meinem Sinne entscheiden. Will ich das haben? Eher nein, also werde ich egoistischerweise eher schauen.

    Wenn ich aber auf dem Gehweg parke und damit den freien Platz für Fußgänger, Fahrradfahrer mit Kind bis 10 Jahren auf eigenem Fahrrad etc. einschränke, gefährde ich andere - und nehme das nicht mal wahr, weil ich weg bin, wenn diese behindert werden. Das hat mit Bestehen auf Recht nichts zu tun. Formal gilt, dass der einmal gemachte Führerschein niemanden aus der Pflicht nimmt, sich regelmäßig über die Verkehrsordnung auf Stand zu bringen. In anderen Ländern ist eine regelmäßige Prüfung zur Forführung der Fahrtauglichkeit Pflicht. So weit will ich gar nicht gehen. Schätzen wir uns glücklich, dass diese Prüfpflicht bei uns nicht existiert. Aber damit täte jeder gut daran, mal regelmäßig die Änderungen anzuschauen oder sein vergessenes Wissen aufzufrischen (nicht nur mit einem gelegentlichen ADAC-Test). Und diejenigen, die leicht vergessen, müssten häufiger nachlesen. Das hat mit Bestehen auf dem Vorfahrtsrecht herzlich wenig zu tun. Wenn ich nach Frankreich fahre, schaue ich mir vorher die Dinge an, die im Unterschied zu Deutschland zu beachten sind, das ist MEINE Verpflichtung, wenn ich nicht ertappt werden will und mich dann hinterher vielleicht in einem Forum beklage, dass das Ticket so teuer war.

    Gruß

    Klaus

    Einmal editiert, zuletzt von KlausB (16. September 2022 um 06:31)

  • Nochmal:

    Deine Frage war ob man nach Erhalt des Führerscheins alles vergisst.

    Bis zur Einführung der eRoller, war es in Berlin kein Thema, ohne Behinderung von anderen Nutzenden auf dem Gehweg zu parken.

    Zumindest mir wurde aber AUCH (Obacht!) beigebracht, dass das die „Berliner Linie“ ist und diese nicht überall gilt - wenn es der Name nicht schon ein wenig hergibt.

    Außerdem war auch ich derjenige, der den Link vom ADAC beigesteuert hat, was zumindest teilweise zeigt, dass zumindest ein Berliner in der Lage ist, sich auf dem neusten Stand zu halten.


    Ich vergleiche nicht den Gefährdungsgrad in meinem hinkenden Beispiel, sondern dass gute Fahrlehrer beide Seiten - Theorie und Praxis - vermitteln können sollten.


    Außerdem: Wieso gehst du davon aus, dass man automatisch jemanden behindert, wenn man auf dem Gehweg parkt? Auf 5 Meter breiten Gehwegen bin ich durchaus in der Lage mein Krad so abzustellen, dass noch zwei Kinderwagen und zwei Rollstuhlfahrer nebeneinander entlangziehen können.

    Eventuell sind dir solche Gehwege aber auch nicht bekannt und dann verstehe ich deine Verwunderung.

  • HarleKing, du hattest das geschrieben:

    "Ich für meinen Teil wünsche mir bei einer Fahrschule mehr als nur das schwarz und weiß aus dem Gesetzblatt. 

    Bestehst du auch immer auf deine Vorfahrt an einer Kreuzung und guckst gar nicht nach links? Ist ja schließlich verboten das von rechts kommende Fahrzeug zu behindern!"

    Die Fahrschule bringt dir auch hier die Schwarz-Weiß-Betrachtung bei:

    • Das von rechts kommende Fahrzeug hat Vorfahrt.
    • Der von links kommende Fahrer muss durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er die Vorfahrt gewährt (steht so in der StVO).
    • Der von rechts kommende Fahrer muss das erkennen können (geht juristisch nur, wenn er verpflichtet ist zu schauen), denn seine oberste Verpflichtung ist, dass gemäß §1 "kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
    • Es ist daher sowohl verboten, dem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt zu nehmen wie dem Fahrer im vorfahrtsberechtigen Fahrzeug, ohne Schauen einfach in die Kreuzung zu fahren.

    Das ist die Schwarz-Weiß-Betrachtung, die eine Fahrschule dir beibringen dürfte. Insofern kann ich leider deinen Vergleich nicht nachvollziehen.

    Die Fahrschule bringt dir auch bei, dass du beim Wenden nicht auf den Gehweg fahren darfst, bei der Prüfung fällt man damit durch. Die Theorie ist klar. In der Praxis wird das sehr oft anders gehandhabt. Wünschst du dir daher, dass der Fahrlehrer dir das Wenden über den Gehweg beibringt?

    Gruß

    Klaus

  • Eigentlich wollte der TE doch wissen, wer Erfahrungen mit Parkscheinhalterungen für Motorräder hat.

    Statt dessen wird über die Rechtslage diskutiert.

    :rolleyes:

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

  • OK, um darauf zurückzukommen (aber das war schon ab der ersten Antwort nicht mehr wirklich das Thema): Ich würde zu einer durchsichtigen Kunststofftasche greifen (passt unter die Sitzbank), die mittels Kabelbinder, dünnem Draht mit Zahlenschloss, wie auch zur Verhinderung des Öffnes von Reißverschlüssen an Fluggepäck einsetzbar, am Spiegelarm oder einem Zug am Lenker befestigt wird. Wenn man auf Konferenzen war, hat man oft eine solche Tasche, in der das Namensetikett drin ist. Da kann man mit dem Locher ein Loch so durchstanzen, dass das Ticket nach dem Anhängen nicht einfach entnommen werden kann. Ticket einlegen, mit dem Kabelbinder oder dem Draht am Schloss sichtbar befestigen, dann noch schnell ein Foto mit dem Smartphone schießen, um den Nachweis zu haben, dass Motorrad und Parkzettel zu diesem Zeitpunkt am Mopped waren (falls jemand das Parkticket inkl. Kunststofftasche doch abreißt).

    Wenn man es noch billiger mag, dann nimmt man ein Stück Schnur und knotet die Tasche an. Ich denke nicht, dass es dann Personen gibt, die den Knoten lösen. Beim Wegfahren mag das dann flattern, falls man den Knoten nicht aufdröseln will. Abends kann man die Schnur dann durchschneiden.

    Entweder wird die Kunststofftasche einfach abgerupft (da hilft dann auch kein Schloss), oder alle sind ehrlich und es passiert nichts.

    Muss es für alles immer eine gekaufte Lösung sein?

    Gruß

    Klaus

  • Auf der Suche nach einer Lösung für die Parkscheibe am Motorrad bin ich mal auf diese Seite gestoßen https://kradblatt.de/parkscheibe-am-motorrad/ Der Beitrag ist von 2013, dient aber sicher immer noch als Inspiration.

    Bezüglich Parkschein prüft doch mal Handyparken, ob verfügbar. Da kann nichts geklaut werden. Vorteil ist, dass man auch nur bezahlt für den Zeitraum, für den das Handyparken aktiviert wird. Parkster ist z. B. ein Anbieter ohne Grundgebühr, bei einigen kommt die zu den Parkgebühren hinzu.

    Anwesenheit MT-07-Forentreffen 100%!

  • Es ist ein Unterschied, ob man eine Parkscheibe, eine Vignette, die Crit'Air-Plakette für Frankreich oder einen Parkuhrzettel befestigen möchte. Der Parkuhrzettel ist aus leicht durchweichbarem Papier, kann nicht vollflächig verklebt werden und ist nur für die Dauer des Parkens relevant. Bei den anderen ist eine dauerhafte Lösung erforderlich. Eine Lösung, den Parkuhrzettel am Motorrad so anzubringen, dass er nicht geklaut werden kann, dürfte generell zu aufwendig sein, daher meine vorgeschlagene Billiglösung. Vignetten kann man sicherlich aufkleben und über eine Kabelbinderhalterung befestigen (besser ist natürlich am Windschild, das schraubt normalerweise niemand ab). Den Kabelbinder kann aber ein anderer Biker auch durchknipsen und die Vignette bei sich nutzen. Die Crit'Air gilt für das Mopped, da muss der Fahrzeugschein als Kopie hingeschickt werden. Bevor ich eine Parkscheibe am Mopped verwende, parke ich lieber an einer anderen Stelle und laufe ein paar Meter - oder riskiere ein Knöllchen.

    Gruß

    Klaus