Ich ärgere mich, bringt aber nix...

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  • Seltsam, normalerweise müsste doch dann eine Erbfolge eingetragen werden, also zumindest eine Erbengemeinschaft. Der Eintrag, dass der Eigentümer verstorben ist, regelt doch nicht die Besitzverhältnisse. Und diese werden im Grundbuch dokumentiert.

    Gruß

    Klaus

  • Durch den offiziellen Erbfall durch Erbschein wird nur der Grundbucheintrag unrichtig, das Eigentum ist jedoch auf den/die Erben übergegangen. Wenn der Antrag auf Berichtigung beim zuständigen Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren eingereicht wird, ist die Korrektur kostenlos.

    Das Grundbuchamt wird jedoch über den Tod des Eigentümers und die Erbfolge benachrichtigt.

    Das steht so, etwas ausführlicher, im Anhang des Erbscheines. Da habe ich mir mit der Grundbuchkorrektur halt etwas Zeit gelassen, niemand hat da sofortiges Handeln gefordert.
    Es hatte ja auch, bis ich endlich mal einen Erbschein hatte, 4 Monate bis kurz vor Weihnachten 2021 gedauert. Da wäre die Korrektur des Grundbucheintrags eh nicht zum Jahreswechsel umsetzbar gewesen.

  • OK, dann ist das bei dir klar. Wenn im Grundbuch der neue Eigentümer (noch) nicht drin steht (auch wenn die Eigentumsübertragung beim Notar abgezeichnet wurde), dann haben unsere Verwaltungen keine Chance, die Grundsteuererklärung beim richtigen Besitzer einzufordern.

    Bei Methusalem gab es keinen Erbschein, es war eine notariell bestätigte Eigentumsübertragung, das muss dann eingetragen werden. Allerdings sollte das innehralb von 2 Monaten ab Unterschrift vollzogen sein.

    Ein Erbschein wird nicht unbedingt benötigt, er kostet erst einmal Geld. Meine Schwiegermutter ist im Juli verstorben, die Erbschaftsangelegenheiten werden über ein Schreiben vom Amtsgericht für die beiden Erben ohne Erbschein geregelt. Das Geld haben wir uns gespart.

    Gruß

    Klaus

  • Allerdings sollte das innehralb von 2 Monaten ab Unterschrift vollzogen sein.

    du meinst „Jahre“, richtig? :freak

    Zumindest hat es bei mir so lang gedauert, bis ich uekundenfassung vom Kaufvertrag und Grundbuchauszug im Briefkasten hatte.

  • du meinst „Jahre“, richtig? :freak

    Zumindest hat es bei mir so lang gedauert, bis ich uekundenfassung vom Kaufvertrag und Grundbuchauszug im Briefkasten hatte.

    Also ich würde den Notar in Verzug nehmen. Dieser ist in der Bringpflicht, das zeitnah abzuarbeiten. Das bedeutet, dass der Kaufvertrag nach der Verlesung beim Notar und den Unterschriften jedem als Dokument zugeht. Im Hintergrund wird dann, sofern der Kaufbetrag nachweislich geflossen ist, ein Notariatsangestellter für die Veränderungen im Grundbuch aktiv. Wenn das 2 Jahre dauert, dann hat man sich selbst nicht gekümmert. Der Notar muss die Eigentumsübertragung beantragen und die Grundbucheintragung zeitnah machen lassen, dafür bekommt er schließlich gemäß Gebührenordnung Geld. Und je nach Verlauf sollte der Einheitswertbescheid spätestens innerhalb von 6 Monaten ab Unterschrift beim Notar beim neuen Eigentümer eingehen. Wenn das alles nicht geklappt hat, würde ich nach 6 Monaten sofort ein entsprechendes Schreiben an den Notar schicken. Schließlich habe auch ich als Eigentümer eine Verpflichtung, den Ablauf zu kontrollieren.

    Gruß

    Klaus

  • Schließlich habe auch ich als Eigentümer eine Verpflichtung, den Ablauf zu kontrollieren.

    den man als Laie aber zunächst kennen muss, um irgendwas zu kontrollieren. Ich wüsste jetzt nichtmal was ein Einheitswertbescheid ist. Nie gebraucht. für mich hatte die Verzögerung keinerlei Nachteile. Ich hatte schon nicht mehr dran gedacht, dass da noch was kommt. Alle Pflichten und Lasten gingen vertragsgemäß mit Kaufpreiszahlubg auf mich über.

    • Offizieller Beitrag

    Ich war im Urlaub und äußere mich daher erst jetzt:

    Wie die deutsche Verwaltung es macht, sie machen es irgendjemandem nicht recht.

    Die Grundsteuerreform muss durchgeführt werden weil geklagt wurde, dass die Grundsteuer nach veralteten Kriterien berechnet wurde und daher nicht gerecht ist. Nun wird reformiert und alle beschweren sich weil sie mal 3 Stunden ein Formular ausfüllen müssen... Das kann ich nicht verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Einzelveranlagung machen wir.

    Das würde ich nicht machen:

    Nach §32a Absatz 6 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes könnt ihr in 2021 und 2022 noch Zusammenveranlagung machen.

    Das ist eigentlich immer günstiger.

    Was ist mit den Pensionseinkünften Ihres Ex Mannes.

    Die sind natürlich anzugeben in der Steuererklärung 2021.

  • Ich habe mich jetzt wieder ein paar Stunden mit dem Ausfüllen beschäftigt, vorerst aufgegeben und als Übersprungshandlung für 10€ per Post einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt. Wie wohl Tausende andere auch. Es geht nur Post oder Fax, immer noch. Allerdings geht Fax beim Amtsgericht Ludwigslust SEIT ÜBER EINEM SCH€ISS JAHR NICHT. Was man aber erst merkt nachdem man mehrere Faxe geschickt hat, die auch mit rechtskräftigem Sendebeleg durchgehen, man sich wundert dass keinerlei Reaktion erfolgt und irgendwann auf der Homepage mal nach ganz unten scrollt. Naja, kleiner Nebenkriegsschauplatz.
    Grundbuch habe ich zwar erst im August berichtigen lassen, es kam aber außer einer knappen Bestätigung nichts Verwertbares zurück. Mal gucken wir viele Wochen das nun dauert. Jetzt erst mal eine IBU 400.

    Mehrere Flurstücke unterschiedlicher Art unter identischem Aktenzeichen, exakt gem. den Schreiben zu deren Einheitswert, geht irgendwie nicht, mittlerweile nach einem Versuch mit der Seite für Doofe (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de, Tip aus dem Elsterforum von anderen Betroffenen) weiß ich nicht mal mehr ob ich Erbengemeinschaft, Bruchteilseigentümer, Miteigentümer oder Divers:innes bin. Falls Erbengemeinschaft, dann zurück zu Elster, weil die Seite für Doofe das auch nicht kann, sagt sie selber. Die ersichtlichen Definitionen beißen sich ab irgendeinem Punkt im Ausfüllprozess.

    Dann verläuft durch ein Flurstück auch noch eine Bodenrichtwertgrenze. Da kann ich mir neben 0 auch noch ein paar weitere Werte pro m² herbeifabulieren, je nachdem welches Geoportal oder Hilfetextlein ich heran ziehe. Und dann bin ich noch am Anfang der Prozedur :freak
    Da wird bundesweit die Fehlerquote doch gigantisch sein.

    Über kurz oder lang wird das Verwaltungsgebilde hier ein komplettes Tabula Rasa durch eine übergeordnete Organisation erfahren müssen. Vielleicht auf EU Ebene für Mitgliedsstaaten, die ein gewisses Mindestniveau nicht aus eigener Kraft erreichen können. Ein neuer VW-Golf bekommt ja auch eine EG-Typgenehmigung.
    Was für ein Synergiepotenzial für Bürger und Volkswirtschaft!

  • Mehrere Flurstücke unterschiedlicher Art unter identischem Aktenzeichen, exakt gem. den Schreiben zu deren Einheitswert, geht irgendwie nicht, mittlerweile nach einem Versuch mit der Seite für Doofe (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de, Tip aus dem Elsterforum von anderen Betroffenen) weiß ich nicht mal mehr ob ich Erbengemeinschaft, Bruchteilseigentümer, Miteigentümer oder Divers:innes bin. Falls Erbengemeinschaft, dann zurück zu Elster, weil die Seite für Doofe das auch nicht kann, sagt sie selber. Die ersichtlichen Definitionen beißen sich ab irgendeinem Punkt im Ausfüllprozess.

    Dann verläuft durch ein Flurstück auch noch eine Bodenrichtwertgrenze. Da kann ich mir neben 0 auch noch ein paar weitere Werte pro m² herbeifabulieren, je nachdem welches Geoportal oder Hilfetextlein ich heran ziehe. Und dann bin ich noch am Anfang der Prozedur :freak

    Das kann ich nur bedingt nachvollziehen. Ich habe für einen Nachbarn einfach alle Grundstücke unter einem Aktenzeichen aufgeführt. Nirgends steht geschrieben, dass man das nicht darf. Man muss die Erklärung abgeben. Soll das Finanzamt das doch auseinandersortieren. Bei Erbengemeinschaft, bei der nichts besonderes eingetragen ist, gehört einem der entsprechende Anteil, also z. B. einer von 4, damit 1 im Zähler und 4 im Nenner. Alles mit Elster eingegeben und abschgeschickt.

    Bei der Bodenrichtwertsgrenze kann ich nicht helfen. Wenn das mitten durchs Grundstück geht, würde ich einfach den niedrigeren Wert nehmen.

    Die Grundstücke werden alle untereinander hinzugefügt (aber nicht im Hauptvordruck). Für jedes werden dann die Daten eingetragen. Vielleicht schaust du auf Elster mal in eine der dort bereit gestellten PDFs, die ich dafür gelesen habe. Man kann eine beliebige Anzahl von Grundstücken hinzufügen. Allerdings kann man im Hauptvordruck nur Flur, Nummer etc. von einem Grundstück angeben (bei einem landwirtschaftlichen Grundstück hat man keine Adresse). Ich habe diese Angabe von einem Grundstück genommen, dann aber später alle anderen Grundstücke inkl. der Eigentumsverhältnisse gelistet.

    Gruß

    Klaus

  • Die Grundstücke werden alle untereinander hinzugefügt (aber nicht im Hauptvordruck). Für jedes werden dann die Daten eingetragen. Vielleicht schaust du auf Elster mal in eine der dort bereit gestellten PDFs, die ich dafür gelesen habe. Man kann eine beliebige Anzahl von Grundstücken hinzufügen. Allerdings kann man im Hauptvordruck nur Flur, Nummer etc. von einem Grundstück angeben (bei einem landwirtschaftlichen Grundstück hat man keine Adresse). Ich habe diese Angabe von einem Grundstück genommen, dann aber später alle anderen Grundstücke inkl. der Eigentumsverhältnisse gelistet.

    Ja, da im Hauptvordruck GW1 kann ich alle Flurstücke eintragen.
    Aber als Art der wirtschaftlichen Einheit kann ich im Schritt zuvor für alle Flurstücke nur bebautes oder unbebautes Grundstück wählen (neben "keine Angaben"und "Betrieb der Land u. Forstwirtschaft").

    Aber das eine Flurstück ist unbebaut, das andere bebaut und um alles ist ein Zaun drum rum. Wobei "bebaut" ja auch wieder so eine Sache ist, da dem Gebäude momentan Küche und Bad bis auf eine einsame 70er Jahre Kloschüssel komplett fehlen, so dass es juristisch eher nicht als bezugsfertig einstufbar ist. Das wiederum heißt nicht benutzbar und nicht benutzbar = unbebaut, lt. Elster Hilfe. Somit unbebaut, trotz Bebauung?

    Leider kann man als Laie auch die späteren Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen nicht abschätzen. Gibts da am Schluss noch eine Prognose aus der man erkennt wie die Variablen einfließen? Nachher verzehnfacht sich die aktuelle Grundsteuer, nur weil da ein paar Tausend m² und ne Bauernhütte von 1800 aus Versehen als was Falsches deklariert sind. Und dann geht das Gerenne wieder los.

    Ich hoffe einfach das Geraffel vor 2025 verkauft zu kriegen, dann mag sich der Nächste mit der Wortklauberei auseinander setzen und Korrektur-Haupt-nach-Feststellen.

  • am Besten würden sich Alle weigern, den Scheiss abzuschicken.

    Stimmt, aber noch besser wären Fantasiewerte für die meisten Angaben. Also z.B. bei unterschiedlichen Bodenrichtwerten für ein und das gleiche Grundstück irgendeinen Wert eingeben, mit dem Elster zufrieden ist. Wenn es da Fragen gibt, kommt die Behörde auf einen zu, schätze ich.

    Da würde ich einfach Hol- statt Bringschuld ansetzen, so sehr ich Elster für die Steuererklärung schätze so doof ist diese Erhebung gemacht worden. Ich habe einige Minuten damit verbracht, aber insgesamt nur wenig ärgerlich, wenn auch ein bisschen.

    Achim

  • Aber das eine Flurstück ist unbebaut, das andere bebaut und um alles ist ein Zaun drum rum. Wobei "bebaut" ja auch wieder so eine Sache ist, da dem Gebäude momentan Küche und Bad bis auf eine einsame 70er Jahre Kloschüssel komplett fehlen, so dass es juristisch eher nicht als bezugsfertig einstufbar ist. Das wiederum heißt nicht benutzbar und nicht benutzbar = unbebaut, lt. Elster Hilfe. Somit unbebaut, trotz Bebauung?

    Ich würde eine Erklärung für bebaubare ("erschlossene") oder bebaute Grundstücke machen und eine für Land- und Forstwirtschaft. Bei letzterer werden die Grundstücke nicht im Hauptvordruck gelistet. Da wird nur für das Grundstück im Hauptvordruck die Lage (Adresse, falls existent, oder die Angaben zur Flur) angegeben. Wenn du Probleme mit dem bebauten Grundstück hast, würde ich einen Termin mit dem Finanzamt ausmachen. Wenn Bad und Küche fehlen, ist das Haus formal nicht bezugsfertig. Wenn es dafür aber einen Einheitswert wie für ein vollständig ausgestattetes Haus gibt (und das Haus dann auch bei der Versicherung so abgesichert ist), dann zählt es als Wohngebäude, also vermutlich EFH. Du könntest ja auch umbauen, temporär ging dir das Geld aus und daher ist noch alles unvollständig, aber das ist hierbei nicht relevant.

    Ob du später mehr zahlst oder weniger als heute, ist schwierig zu beantworten. Wenn Gemeinden wie heute auch einen Hebesatz festlegen, dann hängt davon die Steuer ab. Es gibt Informationen im Netz, wie die Grundsteuer je Bundesland berechnet wird. Bei uns in Hessen gibt es aber weiterhin einen Hebesatz der Gemeinden, der noch nicht festgelegt ist.

    Gruß

    Klaus

  • Da habe ich was losgetreten.....

    Macht aber nix, diskutieren ist immer gut.

    Einer unterstellt mir dass ich mich ärgern will. Ich streite das nicht ab, es ist doch schon am Titel zu erkennen.

    Immer mehr Beiträge lassen erkennen dass sich auch andere ärgern. Das beruhigt mich.

    Ich bin auch keineswegs zu blöd die Formulare auszufüllen, es war wirklich in einer Viertelstunde erledigt. Ob ich alles richtig ausgefüllt habe wird sich zeigen, ich schicke es dem Finanzamt und harre der Dinge die da kommen.

    Der Kern meines Ärgerns bezieht sich hauptsächlich auf das Formular selbst. Ich komme nicht dahinter was in den Hirnen vorgeht die etwas dermaßen umständlich und weltfremd gestalten können. Allein das Auswählen einer Kennzahl aus der hervorgeht ob man ein Männlein, ein Weiblein oder sonst was ist. Kann man das nicht in Klartext hinschreiben ? Vielleicht habe ich auch etwas durcheinender gebracht. Wer erfindet so etwas ? Korrekterweise wird sogar definiert was ein Grundstück, ein Gebäude oder Wohngebäude oder irgendwas ist. Jetzt habe ich es grün auf weiß dass ich in einem Wohngebäude lebe, als ob ich das bisher nicht gewusst hätte.

    Der Bürokratismus treibt immer seltsamere Blüten. Das ist es was mich letzten Endes am meisten ärgert.

    Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare.....

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    Gruß aus Oberbayern :bier

    Franz

  • OK, ich habe mich auch kurz geärgert, aber am Ende bringt es nichts. Nicht einmal die ausführenden Staatsdiener in den Ämtern sind mit dem Vorgehen glücklich. Insofern ist doch alles gut, wenn du eine Erklärung abgegeben hast. Ist das etwas nicht richtig, müssen die Beamten sich an dich wenden. Und wenn der Bescheid kommt, dann kann man widersprechen. So habe ich das für mich entschieden und komme dann auch mit den Formularen klar.

    Gruß

    Klaus