ABE Heft der Drossel Notwendig?

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  • Hallo,

    Ich hab mir eine gedrosselte Mt 07 gekauft. Die Maschine wurde vom Vorbesitzer gedrosslet auf A2 von einer Drossel der Firma Alphatechnik. Die Drossel ist auch im Fahrzeugschein eingetragen doch leider hat er das ABE Heft verloren.

    Der TÜV der Maschine ist abgelaufen braucht der TÜV das ABE Heft? Ein neues Kostet 90 EURO hat mir der Support von Alphatechnik mitgeteilt.

    Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Skaff :megalachen

  • Nein, wegen der Eintragung in die Papiere brauchst du das ABE-Heft nicht.

    Allerdings kann es bei der Entdrosselung vonnöten sein.

    Manch Prüfer verlangt das, um nachvollziehen zu können, was gemacht wurde.

    Lässt du aber in der Werkstatt entdrosseln und die anschließende TÜV-Abnahme auch von denen machen, wird es auch da keine Probleme geben. ;)

  • Nein, wegen der Eintragung in die Papiere brauchst du das ABE-Heft nicht.

    Allerdings kann es bei der Entdrosselung vonnöten sein.

    Manch Prüfer verlangt das, um nachvollziehen zu können, was gemacht wurde.

    Lässt du aber in der Werkstatt entdrosseln und die anschließende TÜV-Abnahme auch von denen machen, wird es auch da keine Probleme geben. ;)

    Wie kommst du denn darauf?

    Gerade für die Eintragung ist das gelbe Heftchen unverzichtbar, darin ist sogar die FIN des Motorrads vermerkt und somit kann es auch nur für dieses eine und kein anderes verwendet werden. Das ist ein 12-seitiges TÜV-Gutachten ohne das kein Prüfer die Drosselung eintragen wird. Worauf sollte sich sonst die Eintragung stützen?

    Bei der Umrüstung auf offene Leistung kann darauf verzichtet werden. Es wird ja keiner dem TÜV Menschen vorflunkern das nun wieder offene Leistung da ist, wenn die Drossel noch verbaut ist. Obwohl, der TÜV hat damals empfohlen doch die ausgebauten Teile mitzubringen...

    Für den TE.

    ich glaube die HU wird ohne gehen, späteres Entdrosseln vermutlich auch. Da schon eingetragen, würde ich auf das Heftchen einfach mal verzichten und die 90€ anderweitig verwenden. Nachkaufen kannst du das immer noch.

  • Wie kommst du denn darauf?

    Gerade für die Eintragung ist das gelbe Heftchen unverzichtbar, darin ist sogar die FIN des Motorrads vermerkt und somit kann es auch nur für dieses eine und kein anderes verwendet werden. Das ist ein 12-seitiges TÜV-Gutachten ohne das kein Prüfer die Drosselung eintragen wird. Worauf sollte sich sonst die Eintragung stützen?...

    So isses.

    Und da ja schon alles eingetragen ist, ist alles gut!

    genau so komme ich darauf. ;)

  • So isses.

    Und da ja schon alles eingetragen ist, ist alles gut!

    genau so komme ich darauf. ;)

    Ah ja, so wird ein Schuh daraus.

    Hättest du geschrieben:

    Zitat

    Nein, wegen der Eintragung in die Papiere brauchst du das ABE-Heft nicht mehr, da ja schon eingetragen.

    hätte ich es verstanden.