ich wäre da jetzt nicht so ängstlich was den Papierkram betrifft
aber die Gutachtennummer steht auf jeder Seite des Verwendungsbereiches
und in der ABE auch noch mal, von daher ist das nachvollziehbar oder?
r. 15-TAAS-0540/E5/SRA
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE Nr. 91516 nach §22 StVZO
Michel