Einschränkungen durch das PStTG auf den Kleinanzeigenbereich?

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  • Das kann ich nachvollziehen, es sollte aber gerade die Plattformen treffen, die gewerbsmäßigen Handel zulassen und dafür auch noch eine Vergütung erhalten. Im Gesetz steht:

    Das Bundeszentralamt für Steuern stellt auf Antrag eines Plattformbetreibers fest, dass es sich bei ihm um einen freigestellten Plattformbetreiber handelt, wenn der Plattformbetreiber den Nachweis erbracht hat, dass die von ihm betriebene Plattform nicht von meldepflichtigen Anbietern genutzt werden kann. Die Feststellung kann nur für jeweils einen Meldezeitraum getroffen werden.

    Also wenn sichergestellt werden kann, dass hier im Forum über den Kleinanzeigenbereich meldepflichtige Anbieter keine Waren oder Dienstleistungen veräußern, kann man das mit Aufwand machen. Ich kann verstehen, wenn das niemand machen möchte. Ein ständige Kontrolle wäre dazu erforderlich mit Ausschluss entsprechender Mitglieder.

    Generell würde ich hinsichtlich der Auslegung bei unentgeltlich betriebenen Foren noch ein wenig warten, wie sich das entwickelt. Denn es steht direkt am Anfang des Gesetzes:

    Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf 

    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

    Ein Forum ist keine Plattform, die dafür eingerichtet wurde, dass Anbieter für andere Nutzer relevante Tätigkeiten anbieten und dafür eine Vergütung bekommen. Sicherlich werden dazu die Gerichte noch bemüht werden müssen, bis dahin ist alles Auslegungssache. Wenn in den Forensatzungen enthalten ist, dass keine gewerblichen Tätigkeiten erlaubt sind, lediglich das gelegentliche Anbieten von Waren im Privatverkauf, dann ist meine Interpretation, dass das gehen sollte.

    Gruß

    Klaus

  • Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

    Ein Forum ist keine Plattform, die dafür eingerichtet wurde, dass Anbieter für andere Nutzer relevante Tätigkeiten anbieten und dafür eine Vergütung bekommen. Sicherlich werden dazu die Gerichte noch bemüht werden müssen, bis dahin ist alles Auslegungssache. Wenn in den Forensatzungen enthalten ist, dass keine gewerblichen Tätigkeiten erlaubt sind, lediglich das gelegentliche Anbieten von Waren im Privatverkauf, dann ist meine Interpretation, dass das gehen sollte.

    Da würde ich widersprechen.

    1. das Forum ermöglicht es Nutzern in Kontakt zu treten und miteinander zu verhandeln.

    2. diese Verhandlung kann Leistung und Vergütung betreffen.

    Das Forum ist nicht primär dafür eingerichtet, aber es ist dazu geeignet. Damit dürfte der Wunde Punkt getroffen sein.

    Ob die Forenregeln reichen sei auch mal dahingestellt, denn in deinem anderen Zitat steht, dass der Betreiber nachweisen muss, dass das Forum nicht für gewerbliche Angebote genutzt werden KANN.

    Das liesse sich vielleicht gewährleisten, wenn der Marktplatz vollständig über Freigaben (nicht rückwirkende Sperren) durch die Moderation funktionierte. Nur sperren (wieviele haben es bis dahin schon gelesen) aufgrund von Meldungen dürfte mMn nicht ausreichen.

  • Wenn man das so eng auslegen würde, dann könnte man ein Forum überhaupt nicht weiter betreiben. Denn damit kann ein Nutzer einen anderen über das Forum direkt kontaktieren und direkt darüber ein Rechtsgeschäft eingehen. Das ist - so meine Meinung - nicht gemeint. Es dreht sich um meldepflichtige Anbieter, die also eine Steuernummer für Handeln oder Dienstleistungsgeschäfte haben und die über eine Plattform anbieten. Bei einem Kleinanzeigenmarkt können das gewerbliche Anbieter machen, aber letztlich kann man auch im Forum Dinge zum Verkauf direkt anbieten.

    Da ich aber kein Jurist bin, würde ich abwarten, wie das gespielt wird. Als die DSGVO scharf geschaltet wurde, gab es überall auch Aufregung. Mittlerweile hat sich das an vielen Punkten wieder beruhigt.

    Gruß

    Klaus

  • Im Caferacerforum ist der Bereich Kleinanzeigen wieder aktiviert.

    Hier der Beitrag eines anderen Forenbetreibers.

    ZITAT aus dem Caferacerforum:

    Mopedschrauber hat geschrieben:
    Da ich ja selbst mehrer Motorradforen betreibe habe ich mich per Mail an das Bundeszentralamt für Steuern gewandt.


    Die haben, man höre und staune, sich heute persönlich bei mir gemeldet und mit mir über das Thema gesprochen.


    Als Ergebnis habe ich alle Marktplätze in meinen Motorradforen wieder uneingeschränkt geöffnet.


    Schriftlich gibt es nichts, da die natürlich keine unentgletliche Rechtsberatung machen dürfen.


    Es gibt aber drei Punkte die für mich relevant waren.


    a) Wie im §3 Abs. 2 und §6 Abs. 1 erklärt sind nur juristische Personsn Rechtsträger. Also AG, GmbH, Vereine, etc. natürliche Personen können kein Rechtsträger sein. Damit bin ich bei meinen Plattformen raus.


    b) Wie auch hier immer wieder diskutiert, muss die Plattform ein direktes Rechtsgeschäft z.B. über einen "Kaufen" Button ermöglichen. Dass bietet keine meiner Plattformen, bin ich auch raus.


    Wer sich als Betreiber dennoch unsicher ist hat mehrere Möglichkeiten:


    a) Es kommen demnächst FAQs des BZS (man kann auf deren Homepage einen Newsletter ordern um die nicht zu verpassen) darin sind solche Fragen auch nochmal erläutert.


    b) Nach $10 des PStTG kann man eine (kostenpflichtige) Auskunft beantragen


    c) man lädt sich den Regierungsentwurf zu Gesetz herunter:


    https://www.bundestag.de/dokumente/text ... cht-920050


    Und sucht dort nach schwarzem Brett, da ist eindeutig erläutert, dass schwarze Bretter und darum handelt es sich ja in der Regel bei unseren Marktplätzen explizit nicht unter diese Regelung fallen. Damit bin ich damit auch raus.


    Also wie oft, viel Lärm um nichts.

    • Offizieller Beitrag

    Also ehrlich gesagt konnte ich es mir auch nur so vorstellen. Bei E-Bay Kleinanzeigen habe ich am Wochenende meine GoPro verkauft und ich habe da auch keine Persönlichen Daten zur Feststellung meiner Identität hinterlegt (Steuer-ID oder ähnliches). Die sind ja eigentlich die größten Player in Deutschland was Kleinanzeigen angeht. Und wenn die das nicht umsetzen mussten bisher...

    Trotzdem finde ich es von allen Beteiligten richtig gehandelt. erstmal den Teil des Forums dicht zu machen, bis Klarheit herrscht.

    Yamaha MT-07 RM17

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