Motorrad ab Werk drosseln oder im nachhinein? MT-07 2023

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  • Mein Yamaha Händler behauptet, wenn ich mir die Drossel direkt ab Werk hole, und später ausbauen möchte ich nicht an die vollen 54Kw komme.

    Wenn ich aber eine Drossel bei Ihm (dem Händler) einbauen lasse würde ich nach Ausbau auf die vollen 54Kw kommen.

    Will der Händler nur extra Geld verdienen oder hat er Recht?

    Und welche Drossel würde Yamaha ab Werk überhaupt einbauen?

    Ich habe nicht so viel Ahnung von und wie Drosseln funktionieren deswegen wäre ich um Ratschläge sehr dankbar.

    :geschockt :weia

  • Mein Bauchgefühl sagt mir das die von Yamaha Original gedrosselte wesentlich aufwändiger rückzurüsten ist.

    Da müssen beide Trichter erneuert werden, weil die gedrosselte Variante im Querschnitt kleiner ist als die ungedrosselte und es muss eine andere Software aufgespielt werden.

    Wäre es meine, würde ich sie offen kaufen und das Drosselkit von Alphatechnik verwenden.


    MT-07-Ansaugtrichter.jpg

  • Hi Eli,

    ich hab mit letztes Jahr ne 07 ungedrosselte gekauft.

    Auch mein Händler (MCD Darmstadt) meinte, dass das nachträglich besser ist als Original ab Werk.

    Hatte gefragt weil mein Sohnemann das Teil ab Herbst diesen Jahres vermutlich auch fahren mag, wenn er seinen A2 Schein dann hat.

    Händler hat zwar nix wegen der Leistung gesagt (oder ich hab es so bewusst nicht wahrgenommen), meinte aber dass das Entdrosseln der Original wesentlich aufwändiger ist und nachträglich ein und wieder ausbauen keinen finanziellen Unterschied gegenüber zu Original ausbauen macht (zumindest wenn man es machen lässt). Und ungedrosselt hätte halt den Vorteil, dass ich bis es nötig wird die volle Leistung genießen kann…

    War dann das Argument für die ungedrosselte 😂

    Wenn man sich in den Zeichnungen die Unterschiede der beiden Versionen anschaut ist das auch irgendwie nachvollziehbar…

    • Offizieller Beitrag

    Also ich würde auch die RM33 kaufen und die Drosselung beim Händler mit raushandeln.

    Ein weiterer Punkt wäre, das die RM34 (die 48PS Version) auch als RM34 im Fahrzeugschein steht. Zumindest ist es bei einem Bekannten von mir so.

    Vermutlich müsste sie nach der Entdrosselung noch im Fahrzeugschein umgeschrieben werden.

    Thirk

    Bei der RM33 wird in der Software lediglich die Drosselung aktiviert, das sie nicht höher dreht und entsprechend abriegelt.

    Ich behaupte, das ist bei der RM34 genauso.

  • Bei der RM33 wird in der Software lediglich die Drosselung aktiviert, das sie nicht höher dreht und entsprechend abriegelt.

    Ich behaupte, das ist bei der RM34 genauso.

    Ich weiß nicht was du mir sagen möchtest, deshalb von mir ein "nö".

    Die werksseitig gedrosselte hat eine andere Software auf dem Steuergerät und 2 Trichter mit deutlich reduziertem Querschnitt.

    Die Alphatechnik (als Beispiel) hat ein MCR (Steuergerät das zwischengeschaltet wird) und 2 Drosselblenden.

    Was beide gemeinsam haben, es kommen für den A2 gesetzeskonforme 35KW/48PS raus. Die Leistung wird bei der Reduzierung der vorher offenen Variante in die Papiere eingetragen, dazu ist eine vorherige Vorstellung beim TÜV nötig.

    Wird rückgerüstet auf "offene Leistung" ist bei beiden Varianten eine Vorstellung beim TÜV nötig. Anschließend gibt es bei der Zulassungsstelle neue Papiere.

  • Ich weiß nicht was du mir sagen möchtest, deshalb von mir ein "nö".

    Die werksseitig gedrosselte hat eine andere Software auf dem Steuergerät und 2 Trichter mit deutlich reduziertem Querschnitt.

    Die Alphatechnik (als Beispiel) hat ein MCR (Steuergerät das zwischengeschaltet wird) und 2 Drosselblenden.

    Was beide gemeinsam haben, es kommen für den A2 gesetzeskonforme 35KW/48PS raus. Die Leistung wird bei der Reduzierung der vorher offenen Variante in die Papiere eingetragen, dazu ist eine vorherige Vorstellung beim TÜV nötig.

    Wird rückgerüstet auf "offene Leistung" ist bei beiden Varianten eine Vorstellung beim TÜV nötig. Anschließend gibt es bei der Zulassungsstelle neue Papiere.

    Ich bin auch gerade dabei meine MT-07 zu Entdrosseln hab mir die zwei Trichter bestellt und nur einer ist aber vom Durchmesser her größer der andere hat genau den gleichen Durchmesser wie der verbaut ist, auf den Fotos bei Yamaha Ersatzteile sieht man aber das beide einen größeren Durchmesser haben oder bleibt einer gleich und einer größer??? :0plan :0plan :0plan

    Entweder bin ich zu blöd oder das stimmt so weil ich für die offene Variante die Trichter bestellt habe Artikelnummer usw passt über ein :kaffeemuede

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht was du mir sagen möchtest, deshalb von mir ein "nö".

    Die werksseitig gedrosselte hat eine andere Software auf dem Steuergerät und 2 Trichter mit deutlich reduziertem Querschnitt.

    Die Alphatechnik (als Beispiel) hat ein MCR (Steuergerät das zwischengeschaltet wird) und 2 Drosselblenden.

    Was beide gemeinsam haben, es kommen für den A2 gesetzeskonforme 35KW/48PS raus. Die Leistung wird bei der Reduzierung der vorher offenen Variante in die Papiere eingetragen, dazu ist eine vorherige Vorstellung beim TÜV nötig.

    Wird rückgerüstet auf "offene Leistung" ist bei beiden Varianten eine Vorstellung beim TÜV nötig. Anschließend gibt es bei der Zulassungsstelle neue Papiere.

    Ich will dir damit sagen, wenn man eine offene drosselt, das Problem mit den kleinen Ansaugstutzen etc. nicht hat.

    Lediglich die Drossel muss raus und natürlich muss auch der TÜV sein Wilhelm darunter setzen.

  • Mal ne blöde Frage… wenn das Moped beim Händler nachträglich gedrosselt wird und dort auch gleich der TÜV (kommt immer Freitags) drüber guckt… ist die Drossel zwar abgenommen aber steht ja noch net im Schein. Zulassungsstelle hat Freitags ja früh zu (zumindest bei uns), dat wird dann wohl nix mit Freitag Papiere noch ändern.

    Darf man da übers Wochenende mit dem Töffel fahren oder erst wenn die Drossel im Schein steht?

    Bin am überlegen das gleich bei der Inspektion mit machen zu lassen, damit Sohnemann die dann ein paar Wochen später ab seinem 18. gleich mit fahren kann…

    Weiß das zufällig jemand?

    • Offizieller Beitrag

    Also ich persönlich hätte damit keine Bauchschmerzen damit übers Wochenende zu fahren.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es ja nicht.

    Wenn Du angehalten wirst, kannst Du Pech haben, das der Cop damit ein Problem hat.

    Könnte dann ein paar Taler kosten.

    Alternativ lässt er dich ziehen.

    Kommt halt auch bissl drauf an, was in deinem Schreiben vom TÜV steht.

  • So herum ist es sicherlich weniger problematisch, als wenn die Drossel herausgenommenund noch nicht eingetragen würde. Wie oben geschrieben fährt man ja wenigstens nicht ohne Fahrerlaubnis, wenn die Leistung weniger ist.

    Ja sicher - aber die MAschine hat durch die Veränderung keine Zulassung und keinen Versicherungsschutz. Also nicht ganz ohne, so ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kfz-Steuergesetz - kein Knöllchen sondern Straftat. Da wird der Herr Wachtmeister nicht so einfach wohlwollend drüber wegschauen können.

  • Ich würde von Fahren abraten. Bei diesem Umbau ist die ursprünglche Betriebserlaubnis erloschen, daher geht kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei. Passiert etwas, kann man sich mit der Versicherung rumstreiten. Diese könnte aus formalen Gründen die Haftungsübernahme ablehnen. Es mag zwar aufgrund der Leistungsreduzierung weniger "schlimm" als bei einer Erhöhung sein, aber juristisch dürfte das trotzdem problematisch sein.

    Gruß

    Klaus

  • Die werksseitige Drossel wird wohl im Fahrbetrieb besser funktionieren als das was man nachträglich reinbaut. Eben weil Yamaha nicht irgendwas fummelt, dass nur noch 48 PS drin sind sondern dass diese 48 PS auch den maximalen Fahrspass bringen. Drosselblenden im Ansaugtrakt sind halt strömungstechnisch im Vergleich zu engeren Ansaugstutzen nur zweite Wahl. Vor und hinter der Drosselblene hats dann jede Menge Verwirbelungen, das ist eben nun mal Mist.

    Ich würde zum Fahren mit A1 die Werksvariante vorziehen.

    Und die Werksdrossel sollte auch mit Yamaha-Teilen komplett ausbaubar sein. Wenn man denn alles macht, was notwendig ist.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • Und die Werksdrossel sollte auch mit Yamaha-Teilen komplett ausbaubar sein.

    Ausbaubar ja, aber es muss auch noch das andere Mapping aufgespielt werde. An anderer Stelle wurde das ja schon mal behandelt: die Werkstätten wollen da wohl bis zu €500,-

    Ich habe hier eine XSR mit Werksdrossel auf 48PS und bin seit 2020 damit unterwegs (auch weil mein Sohn damit fahren konnte).

    Mittlerweile hat er den A-Schein, aber ich überlege trotzdem, ob ich die XSR auf mache. Ich habe zwar keinen direkten Vergleich zwischen gedrosselt und offen, aber auf der Landstraße macht die Gedrosselte genug Spaß.

    Auf längeren Touren mit Gepäck und auf der Autobahn würden 25PS mehr schon helfen – ab 170km/h wird's zäh und das will man nicht dauerhaft fahren.

    Der Sohn war aber im letzten Jahr damit in Norwegen und es ging auch (von Bayern in den Norden erstmal Autobahn).

  • Muss man eigentlich die Papiere bei der eigenen Landkreis-Zulassungsstelle ändern lassen oder geht das auch im Nachbarkreis?

    Werkstatt ist halt in DA, da könnte man vielleicht gucken ob das an dem Tag noch klappen würde… Moped hat aber ERB Zulassung

  • Du kannst die Papiere nur im Zulassungsbezirk ändern lassen. Woanders gehts halt nicht.

    Wenn erhebliche Gründe vorliegen, könnte das ggf. im Rahmen von Amtshilfe erfolgen, aber da muss man dann schon ordentlich argumentieren.

    Vor 30 Jahren hab ich mal ein einem Laden mit Aussendienstlern gearbeitet, die nur alle paar Monate mal in der Zentrale aufgetaucht sind. Einem wurde das Siegel vom Zulassungsbezirk vom Kennzeichen geklaut, der brauchte ein neues Siegel, das wurde dann aus dem Rheinland nach Bayern geschickt und dort aufgeklebt, war aber durchaus mit viel Organisation verbunden.

    Wahrscheinlich bist Du schneller und nervenschonender unterwegs, wenn Du das in der heimischen Zulassungsstelle machen lässt.

    Kaum macht man's richtig, schon funktionierts

  • danke für die vielen Hinweise👍

    Ich sehe so wirklich einstimmig ist das nicht, genauso hin und her gerissen fühl ich mich auch…🤔

    vermutlich gibt es auch keine wirklich hieb und stichfeste Info irgendwo im Netz.

    Nur dass Drosselung ist der Zulassungsbehörde nach FZV § 13 (1) unverzüglich mitzuteilen ist damit die Papiere berichtigt werden können.

    Definition unverzüglich ist natürlich keine enthalten…


    Vielleicht hab ich ja Glück und das entsprechende Wochenende ist Kack-Wetter, würde ja bei der Entscheidung „fahr ich oder doch net“ entschieden helfen😂