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  • Hallo ihr lieben,

    Ich habe folgendes Problem und irgendwie kann mir niemand weiterhelfen, zunächst habe ich die suche im Forum gequält aber keine passende Antwort gefunden. Folgendes Problem habe ich.

    Ich bin stolzer Besitzer einer XSR700

    Natürlich habe ich auch mittlerweile alles was mich am Motorrad störte geändert, mitunter auch die unheimlich riesigen Blinker (vor Facelift) da habe ich schöne bei Louis gefunden. Nun da der TÜV Näher rückt hab ich nochmal alles durchgeschaut damit der Besuch nicht im Fiasko endet. Dabei bin ich auf den Mindestabstand gestoßen. Die neuen Blinker sind ca. So groß wie 1cent stück und daher ist der Abstand auch bedeutend kleiner als zuvor, ich habe gemessen und es sind ca.300mm Abstand zwischen den Blinkern. Allerdings gibt es offenbar mehrere Angaben was den Abstand der Blinker vorne betrifft. Einmal 240mm und 340mm. Aber welches gilt denn nun? Eine Nachfrage (Anruf)beim TÜV endete mit einem Kontaktformular wo ich nach einer Woche noch immer keine Antwort erhalten habe.

    Hat einer von euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

    Euch ein schönes Wochenende und vielen Dank im voraus!

  • 30 Sekunden gegoogelt.

    Ist das Motorrad nach EG-Recht zugelassen (fast alle Fahrzeuge ab Baujahr 1998), gelten folgende Maße: Abstand der hinteren Blinker zuein-ander mindestens 180 mm, Abstand der vorderen Blinker mindestens 240 mm. Höhe von der Fahrbahn vorn und hinten 350 bis 1200 mm.19.03.2013

    Es ist aber vorn noch der Abstand zum Scheinwerfer zu beachten.

  • Ja das könnte ich auch ergoogeln. Wenn man dann aber 2seiten weiter geht gibt es etliche Angaben von 340mm, dennoch vielen Dank! Da mein Motorrad weit nach 98 zugelassen ist zählen 240mm und der Abstand Lichtaustritt bis zum Blinker muss 100mm sein korrekt?

  • §54 (2) StVZO:

    an Krafträdern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

    Ich muss dir ehrlich gestehen, entweder stehe ich total auf dem Schlauch oder ich verstehe es einfach nicht .:0plan



  • Ist nicht so schwer, es geht hier um den Abstand aus der Mitte (Längsachse) des Fahrzeugs zum Rand der Lichtaustrittsfläche (da wo im Blinker das tatsächliche Licht herkommt) UND vorne zum Abstand Glasrand Scheinwerfer. Logik dahinter ist, dass der Scheinwerfer ziemlich hell ist und der Blinker trotzdem gesehen werden können sollte.

    120mm hinten sind 12cm, das Mal zwei und du hast 24cm (240mm) Abstand Blinker hinten. Und zwar von da wo das Licht austritt. Nicht bis Ende Blinker.

  • es ist immer kompliziert, aber die Abstände aus der STVZO werden hier nicht angewandt.

    Es gelten die ECE R 53 und ECE R50 für die Beleuchtung.

    Die ECE R53 sagt 240 mm Abstand zwischen den Blinkern vorne, hinten 180 mm.


    Der Abstand der Blinker zum Hauptscheinwerfer ergibt sich aus der ECE R50.

    Damit das aber nicht zu einfach wird :lachen hängt der Abstand aber noch von der Lichtstärke der Blinker ab.


    Kategorien 11, 11a, 11b und 11c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs


    Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom
    Scheinwerfer für Abblendlicht;


    Kategorie 11a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom
    Scheinwerfer für Abblendlicht;


    Kategorie 11b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom
    Scheinwerfer für Abblendlicht;


    Kategorie 11c: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom
    Scheinwerfer für Abblendlicht;

    Jetzt mußt du schauen was auf deinen Blinkern drauf steht, 11, 11a, 11b oder 11c und dann hast du den erforderlichen Mindestabstand.

    Michel

    K-Maxx Lenker
    Rizoma Kennzeichenhalter und -beleuchtung, Blinker, Lenkerendengewichte, Fussrasten
    Gilles Tooling Brems- und Kupplungshebel
    SC-Project Auspuff
    Bruudt Soziusfussrastenabdeckung
    K&N Luftfilter
    Wheelsticker Felgenaufkleber
    Wilbers Federbein +25 mm und Gabelfedern
    LSL Tachoverlegung

    R6 Kurzhubgasgriff

    Puig Griffgummi

    Kedo Gabelfaltenbälge

    Stealth Kettenrad 45 Zähne, Ritzel 15 Zähne

    Melvin Stahlflexbremsleitungen

  • Das ist das trockene und verschachtelte EU-Recht.

    Das schwierige daran ist, dass Fahrzeugklasse "L" in viele Untergruppen unterteilt ist. Die MT07 gehört zu L3e-A3, dafür ist für lichttechnische Einrichtungen wie Michel richtig feststellt UNECE-Regelung Nr. 53 maßgeblich.

    Kleinkrafträder L1 müssen UNECE-Regelung Nr. 74 beachten, da sind die Maße etwas unterschiedlich.

    Um sauber rechtlich herleiten zu können was jetzt gilt, muss man über einige EU-Regelungen Bescheid wissen.

    Insofern also mein Respekt und Dank an Michel, dass er sich die Mühe gemacht und sein Fachwissen zur Verfügung gestellt hat. In Foren ist es leider oft so, das Google-Autodidakten irgendwas beim ADAC (leider nicht immer richtig) oder bei Interessenverbänden finden und das dann für richtig befinden (weil sonst würd's ja nicht im Internet stehen)

    Das hat der Michel jetzt mal richtig gestellt.