H4 - legaler LED Ersatz

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  • Genau, das ist ein Scheinwerfer für die MT-09, der hat, wie die erste Generation der 07, die Blinker an den Seitenverkleidungen.

    Ab 2018 sind bei der 07 die Blinker am Kühler bzw. der dortigen Verkleidung.

    Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.
    Charles Baron de Montesquieu

    Was bisher geschah:

    - Tacho nach vorne mit Kit von LSL

    - GSG Sturzpads
    - Hebelleien von ABM (und zwar die SyntoEvo)
    - KZH von Evotech-rc.it (incl. Shin-yo Rückstrahler)
    - Kellermann micro Rhombus Dark
    - Magura Streetfighter FX auf LSL Klemmböcken
    - Lenkerendspiegelhaltekappen von Desmoworld + Highsider Ferrara Spiegel

    - Renthal Griffgummis
    - E3 Akrapovic

    - Wilbers vorn und hinten

    Einmal editiert, zuletzt von Wicked (5. Juni 2023 um 16:23)

  • Altes Thema, aber so wie ich das sehe sind die Ultinon nicht für die Euro3er (RM04X) zugelassen? image.png


    Weiß einer, wieso das so ist? Echt ärgerlich. Mich wundert, weshalb die RM17/18 ab 2016 gelistet ist. Die kam doch erst ab 2017, oder nicht?

    Die Linke zum Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von Sturmalex. (22. März 2024 um 12:25)

  • Ich hatte die Frage kürzlich so ähnlich direkt an Philips gestellt (die blöde Formatierung des Textes kommt von deren Support-System):
    grafik.png

    Also Philips sagt: geht.
    GTÜ Prüfer so: ähhh kA eher nicht

    Aber das war nicht mein Motorrad-Stammprüfer. Eigentlich ist die Frage ja nur, ob sich die ABG auf die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers oder aber auf das konkrete Fahrzeug bezieht. Ich vermute Ersteres, da die H4 LED Einsätze wohl legal in vielen Oldtimer-PKW eingebaut worden sind die sich einen Schweinwerfertyp teilen.

  • Danke für die Info Gonzo, hab noch mal 'ne Mail an den TÜV geschickt mit der Frage ob sich die ABG auf die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers oder aber auf das konkrete Fahrzeug bezieht (und die Antwort, die du von Philips bekommen hast). Mal gucken, ob die da mehr zu sagen können.

    Hab halt keine Lust, dass mir die Rennleitung das Moped still legt wegen so einer Formalie wie dem Fhzg-Typen oder im schlimmsten Fall die Versicherung sich quer stellt, falls es einen Unfall gibt.

    Die Linke zum Gruß

  • hab noch mal 'ne Mail an den TÜV geschickt mit der Frage ob sich die ABG auf die Genehmigungsnummer des Scheinwerfers oder aber auf das konkrete Fahrzeug bezieht (und die Antwort, die du von Philips bekommen hast)



    Super, das ist ja unterm Strich die eigentlich entscheidende Frage.
    Bin gespannt ob mal die konkrete Grundlage für "geht/geht nicht" dabei heraus kommt.