Eintragungspflicht von Sturzpads, Hebelschützer und Windschild in Österreich

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  • Hallo liebe Community,

    ich habe mir eine MT-07 Bj. 2018 gebraucht vom Erstbesitzer gekauft. Dieser hat Sonderausstattung bereits von Yamaha ab Werk bei der Bestellung eingebaut gehabt sowie die folgenden Teile nachträglich eingebaut:

    • Evotech Crash Bobbins (2018+)
    • Evotech Rear Spindle Bobbins
    • Evotech Front Fork Spindle Bobbins
    • SPIEGLER CRANK LOCK Hebelschützer
    • DPM WARRIOR Windschild

    Der Verkäufer meinte, dass alle Teile nicht eintragungspflichtig sind. Als ich bei einer Yamaha Fachwerkstätte war, um wegen etwas komplett anderem nachzufragen, ist einem Angestellten der Umbau aufgefallen und hat gefragt, ob diese Teile beim TÜV durchgehen. Allgemein sollte das Windschild sowie die Sturzpads kein Problem darstellen, da sie einen zu geringen Einfluss auf die Betriebssicherheit darstellen. Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob diese Teile tatsächlich eintragungslos im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden dürfen und würde gerne wissen, ob jemand hier aus der Community Erfahrungen mit solchen Teilen gemacht hat. Noch besser natürlich wenn jemand Erfahrungen damit in Österreich gemacht hat. Die Hersteller der Teile habe ich bereits kontaktiert, jedoch keine zeitnahe Antwort bisher erhalten.

    Vielen Dank schon mal im Voraus und liebe Grüße!

  • In Deutschland gibt es für solche Teile, die einer Regulierung unterliegen, bei Kauf Dokumente dazu (ABE = allgemeine Betriebserlaubnis). Diese sind in gedruckter Form mitzuführen, eine Eintragungspflicht besteht nur, wenn mind. 2 Anbauten vorhanden sind, die ausschließlich am Serienmotorrad erlaubt sind. Steht in der ABE, dass nur das Original-Bauteil ersetzt wird, ist alles keine Problem. Dann kann man trotzdem eintragen lassen, muss aber nicht. Je nach Dicke der Dokumentationen ist eine Eintragung jedoch eine Erleichterung.

    Bei einer Scheibe (Windschild) muss in Deutschland eine ABE passend zum Motorrad vorhanden sein, das gilt auch für eine Yamaha-Scheibe, wenn diese nachträglich montiert wird und nicht Serie ist. Yamaha hatte zumindest bei Verkaufsstart der MT-07 nur eine Scheibe ohne ABE für Deutschland im Programm. Wenn es eine deutsche ABE gibt, dann steht die Nummer beginnend mit KBA (Kraftfahrzeugbundesamt) auf der Scheibe oder auf einem daran angebrachten Aufkleber. Auf einem Bremshebel ist die KBA-Nummer üblicherweise eingraviert. Diese deutsche ABE hat aber in Österreich bei dort zugelassenen Motorrädern keine Gültigkeit, sie müssen daher eingetragen werden. Welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen, weiß ich nicht.

    Für Österreich kannst du bei dem unten stehenden Link nachlesen, was grundsätzlich eingetragen werden muss. Ich würde mit dem Motorrad zum österreichischen TÜV fahren und die Änderungen anschauen lassen.

    Motorrad & Roller - TÜV AUSTRIA
    TÜV AUSTRIA ist erster Ansprechpartner und Prüfstelle für Umbauten bei Motorrädern und Rollern.
    www.tuv.at

    Gruß

    Klaus