Servus,
habe mir gerade eine MT07 gekauft und wollte das Design und die Uhrzeit am neuen TFT Display umstellen, doch ich komme einfach nicht ins Menü. Hab mir diverse Videos angeschaut und alle drücken 2-4s auf das Menürädchen, funktioniert bei mir aber schlichtweg nicht. Außerdem wird die Umgebungstemperatur nicht angezeigt. Hat/Hatte jemand das gleiche Problem oder eine Idee woran das liegen könnte oder noch besser eine Lösung?
Komme nicht ins Displaymenü meiner MT07 2023
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Samuel -
17. August 2024 um 16:44 -
Geschlossen -
Unerledigt
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Garantiefall, somit zur Vertragswerkstatt fahren.
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Die kann auch als Zweitbesitzer in Anspruch genommen werden? Hab sie nämlich gebraucht gekauft...
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Ja, sofern alle Wartungen fristgerecht und wie vorgeschrieben durchgeführt wurden.
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- Offizieller Beitrag
Schau mal in die Garantiebedingungen.
Oft ist die Garantie nur auf den Erstbesitzer beschränkt.
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Gesetzliche Gewährleistung sind 24 Monate bei Motorradneukauf.
Evtl. also die bessere Anspruchsgrundlage als die freiwillige Garantie.
Wie alt ist denn deine MT ?
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Oft ist die Garantie nur auf den Erstbesitzer beschränkt.
Glaube ich nicht und höre/lese das zum ersten mal.
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Du hast ein Modell aus 2023. Normalerweise greift da die Werksgarantie von Yamaha über 2 Jahre. Wenn diese bei Verkauf in den 2 Jahren erlöschen würde, hätten viele Händler beim Verkauf solcher jungen, gebrauchten Motorräder ein Problem. Die Bestimmungen der Werksgarantie müssen bei den Unterlagen sein, die du hoffentlich bei Kauf erhalten hast. Entweder du liest darin selbst nach oder du telefonierst mit einer Vertragswerkstatt, zu der du zwecks Garantieleistungen fahren würdest. Wenn die Wartungen gemäß Vorschrift in einer Fachwerkstatt gemacht wurden (Stempel im Heft), sollte eine nicht mehr funktionierende Bedienung in den ersten 2 Jahren ein Garantiefall sein.
Gruß
Klaus
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Glaube ich nicht und höre/lese das zum ersten mal.
Das stimmt auch nicht. Selbst die erweiterte Garantie (5 Jahre) ist Motorradgebunden. Nicht Besitzer.
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Glaube ich nicht und höre/lese das zum ersten mal.
war früher bei Rollce Royce mal so...
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...... Wenn die Wartungen gemäß Vorschrift in einer Fachwerkstatt gemacht wurden (Stempel im Heft), sollte eine nicht mehr funktionierende Bedienung in den ersten 2 Jahren ein Garantiefall sein. .....
Meiner Werkstatt zur Folge hat Yamaha wohl im Laufe des Jahres 2022 angefangen die Nachweise für Durchsichten nur noch in digitaler Form darzustellen und demzufolge die Motorräder ohne Serviceheft auszuliefern. Jetzt wo ich das schreibe glaube ich für die Ténéré auch kein Serviceheft bekommen zu haben
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- Offizieller Beitrag
Glaube ich nicht und höre/lese das zum ersten mal.
Glauben ist nicht wissen.
Bei mir steht in den Garantiebedingungen, das die Garantie für den Erstbesitzer gilt.Eventuell könnte man hier eher auf die Gewährleistung setzen.
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Hier der Passus für die Werksgarantie. (BJ2023)
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Na also, da steht doch, dass die Garantie durch einen Wechsel des Eigentümers nicht beeinträchtigt wird, sondern dass die verbleibende Garantiezeit auf nachfolgende Eigentümer übertragen wird.
Also ab in die Werkstatt bei Problemen, die durch eine Garantieleistung gelöst werden können.
Gruß
Klaus
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Glauben ist nicht wissen.
Bei mir steht in den Garantiebedingungen, das die Garantie für den Erstbesitzer gilt.Eventuell könnte man hier eher auf die Gewährleistung setzen.
Das würde ich ganz gerne schriftlich sehen, mir wird hier zum ersten mal suggeriert, daß Garantiebestimmungen personenspezifisch sind.
Edit: Wir reden hier ausschließlich über Yamaha-Werksgarantie nichts anderes wohlgemerkt.
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Before man sich hier Köpfe einschlägt ja nein vielleicht, würde ich Händler in der Nähe anrufen evtl 2 oder 3 und mich schlau machen. Dafür müssen nur paar Tasten am Telefon gedrückt werden schafft doch jedes Kind oder
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Before man sich hier Köpfe einschlägt ja nein vielleicht, würde ich Händler in der Nähe anrufen evtl 2 oder 3 und mich schlau machen. Dafür müssen nur paar Tasten am Telefon gedrückt werden schafft doch jedes Kind oder
Deshalb auch meine erste Antwort im Thread.
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Dann ist es jetzt wohl am Threadersteller, sich hier wieder zum Ergebnis seiner Anfrage zu äußern.
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Korrekt 😃
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Glauben ist nicht wissen.
Bei mir steht in den Garantiebedingungen, das die Garantie für den Erstbesitzer gilt.Eventuell könnte man hier eher auf die Gewährleistung setzen.
Ich finde Du bist uns hier noch einen Beweis bzw, eine Antwort schuldig.
Zeig uns bitte den genannten Passus und zwar in Bildform! -