Moin, hab mir weiße begrenzungsleuchten in meine selbstgebastelten handschützer gebaut. Mit e nr und maximal 120 cm oberkante. Die handschützer funzen prima, gestern nach der nachtschicht 1* kein problem. 😏 hat von euch schon mal einer bei 80 tsd km ventile einstellen lassen? 🤔
Begrenzungsleuchten
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claus44 -
15. Januar 2026 um 23:07 -
Unerledigt
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Liebe Mitglieder: ich möchte an dieser Stelle auf ein neues Projekt von mir aufmerksam machen: www.japan-stromer.de bietet allen Fans der neuen Honda WN7 eine Plattform.
Dabei handelt es sich um das erste größere Elektromotorrad von Honda. Vielleicht finden das einige doch interessant und wollen dieser Technologie eine Chance geben.

Die gewohnte Forensoftware und mich gibt's mit dazu ;-)
Euer Admin Markus
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E Nr hin oder her, ist das (generell) erlaubt? Ich meine bei den GSen sind es Nebelleuchten, die den"Tannenbaumeffekt" ausmachen. Darf man einfach so (Stand-) Leuchten "überall" dran machen und beim fahren anlassen?
Die Idee ist gut und wenn man im Dunkeln fährt wird man besser gesehen ( besonders wenn man eine schwarze Stealth-T7 hat😄).
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ja, m.W. nach sind Begrenzgsleuchten seit (2 - 3 Jahren) zulässig, seit einiger Zeit sogar in gelb. Zu beachten st aber z.B. die Höhe in der sie angebracht werden.
der "Christbaum" bei den GSlern eigentlch nicht zulässig (wenn kein Nebel)... und meist sind die auch nicht oder falsch eingestellt und blenden sogar bei Tageslicht den Gegenverkehr
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… der "Christbaum" bei den GSlern eigentlch nicht zulässig (wenn kein Nebel)... und meist sind die auch nicht oder falsch eingestellt und blenden sogar bei Tageslicht den Gegenverkehr
Früher - als die Zusatzscheinwerfer aufkamen - habe ich darüber (auch) gelächelt.
Mittlerweile habe ich die sowohl an der Tracer als auch an der Tuareg montiert. Kann man übrigens auch so einstellen, dass sie nicht blenden aber man gesehen wird und auch (z.B. in unbeleuchteten Tunnel) trotzdem ganz gut sehen kann.
Der wichtigste Effekt aber ist: man wird gesehen!
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Seit dem die installiert sind habe ich schon des Öfteren bemerkt, dass Autos die schon angefahren waren doch wieder stoppten und mir die Vorfahrt nicht genommen haben!Dieser zusätzliche Sicherheitseffekt ist durch nichts zu ersetzen. Weder durch reflektierende Westen noch sonst irgendetwas.
In diesem Fall ist es mir ausnahmsweise dann auch egal, dass ich mich vermutlich nicht ganz auf legalem Zulassungsboden bewege. -
Wenn der Lampentyp laut aufgedruckter ECE Zertifizierung "A" ist, also eine offizielle Begrenzungsleuchte, sind nach vorne eine oder zwei Begrenzungsleuchten erlaubt.
Das Standlicht im Scheinwefer (was auch eine vordere Begrenzungsleuchte ist, "Standlicht" gibt es im Regelwerk nicht) muss also ggf. deaktiviert werden wenn man zwei Leuchten vorne anbringt.
Die Begrenzungsleuchten müssen mit der Instrumentenbeleuchtung an und aus gehen, sonst muss die Einschaltkontrolle über eine grüne Signalleuchte erfolgen.
Weiteres in ECE R53 Kapitel 6.6...
Nebelleuchten ist dann wieder was anderes, die werden halt von der Rennleitung meistens toleriert, auch wenn schönes Wetter ist, weils halt Sinn machtDer Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. -
Meine Begrenzungsleuchten liegen auch schon bereit, aber aktuell ist es mir zu kalt diese einzubauen. Jetzt bräuchte ich eine beheizte Garage *TRÄUM*

Ich verspreche mir auch davon, besser gesehen zu werden. We will see...