Selbstbelastung durch Videoaufnahmen

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  • Servus zusammen,
    Was ich mich schon länger frage ist, ob man sich durch ein Video in dem man, ich sage mal, nicht StgVo-konform unterwegs ist, selber belastet?
    Ich gehe mal von unkenntlich gemachten Kennzeichen und Gesichtern der Beteiligten aus ;)
    Ich möchte mich mehr darauf beziehen, ob einem was angehängt werden kann, über den Youtube-Account oder nen Videopost hier im Forum :D
    Soll nicht heissen, dass ich hier kriminelle Energien fördern will oder vorhabe Ghostrider-mäßig auf öffentlichen Straßen zu fahren. Ihr kennt ja sicher selber Strecken die aufgrund ihrer Beliebtheit auf 60Km/h etc. beschränkt sind oder mal das ein oder andere Ündrholmanöver bei durchgezogener Linie ;)
    Vielleicht hat ja jemand hier im Forum entsprechendes Fachwissen und kann diese Unsicherheit beseitigen. Ich würde nämlich auch gerne das ein oder andere Video erstellen und hier teilen, ohne mich selbst ans Messer zu liefern :ablachen

    Gruß Thomas

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
    Bodis Duobolico,LSL 2Slide Rastenanlage,LSL AX00,Highsider Victory+ABM Lenkerenden,Wilbers Federn,DWS Sitzbank,V-Trec Hebel,Flyscreen,Bugspoiler,Soziusabdeckung,Radabdeckung,Highsider PenHead Blinker,Protech KZH,Barracuda Kettenschutz,Carbonkettenfinne,Triumph-Motorschutz+Rahmenschutz+rote CNC-Öleinfüllschraube+Bobbins+Achsslider,Osram Cool Blue Intense,Scottoiler e-SystemV2,Rizoma Griffe

  • Also ich weiss von ein paar Fällen bei uns in der Schweiz da wurden Leute durch ihre Videos auf youtube bestraft. Waren dan aber immer extremes Rasen.... Also zb innerorts mit 180kmh unterwegs und dann noch in die Kamera gröhlen.

    Gab letztens auch einer der nach dem vorführen seines Jeeps sich auf Facebook freute das seine nicht eingetragenen Distanzscheiben nicht entdeckt wurden... Der wurde kurz darauf wider aufgefordert;)

    Aber vieleicht gibts bei Youtube richtlinen die dir weiter helfen.

    Schönen Tach wünsch ich :brauen

  • Die Gesetzeslage in der Schweiz kenn ich nicht. Aber irgendwie denk ich mir, dass einem ja nicht nachgewiesen werden kann, dass das meine Maschine ist die da gefahren wird :)
    Und nur wegen dem Upload kann ich mir auch nicht vorstellen, kann ja weiß Gott wo her sein das Material :D
    Weil wie gesagt, so ne kleine MT-Videoecke wär schon nett ;)

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
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  • Grundsätzlich kann man sich dadurch selbst belasten und foglich kann das dann auch in einem Ordungswidrigkeiten-/Strafverfahren gegen einen verwendet werden.

    Wichtig: Außer bei Parkverstößen gilt grundsätzlich die Fahrerhaftung, d.h. es muss nachgewiesen werden, wer mit dem besagten Fahrzeug gefahren ist. Filme ich mich selber, die Maschine ist identifizierbar, vll. noch die Kleidung oder gar ein Blick in die Kamera oder das Tape beginnt vor der eigenen Haustür - dann wirds schwierig wenn einem die Polizei (oder auch nur ein anderer User) blöd kommen möchte.

    Stellt aber jemand ausdrücklich Fahrten von Freunden oder Familienmitgliedern ein (:cool ) wirds schon schwieriger bis unmöglich. Wer weiß schon wann er wem die Maschine überlassen hat? Ggü. Familienmitgliedern/Verwandten besteht auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. ich muss nicht sagen wer gefahren sein könnte.
    Wenn im Haushalt/Freundeskreis mehrere einen Motorradführerschein haben und man auf dem Video mangels konkreter Anhaltspunkte (Blick in die Cam, Kleidung o.ä.) niemanden identifizieren kann, geht das ganze ins Leere.

    Achtung: Bei Verstößen im Punktebereich (schon ab 21 km/h zu viel, Ampelverstößen, Vorfahrt, Überholen usw.) kann bereits ab einem Punkt dem Halter ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wenn der wirkliche Täter = Fahrer innerhalb der (relativ kurzen) Verjährungsfrist) von 3 Monaten nicht ausfindig gemacht wird. Aber auch hier muss man ersteinmal auf den Halter kommen .... :smoker

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Ja wen man dich nicht erkennt bzw dein KZ , denk ich nicht das du durchs hochladen probleme bekommst... Gibt ja jede menge solche filmchen.
    Wie gsesagt bei den oben genannten fällen sah man die personen auch auf den filmchen... So viel dummheit muss ja auch bestraft werden :freak

  • Ich denke mal ihr habt recht. Und eine Identifizierung anhand der Kleidung ist auch nicht ausreichend, kann ja jeder haben ;)
    Also paar dicke Pixel übers KZ und die Eigene Schnauze nicht in die Kamera halten, dann sollte einem niemand was können :lesen
    Und vielleicht noch nen Youtube Account ohne eigenem Namen und verlinktem Googlekonto oder so :cool

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

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    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal ihr habt recht. Und eine Identifizierung anhand der Kleidung ist auch nicht ausreichend, kann ja jeder haben ;)
    Also paar dicke Pixel übers KZ und die Eigene Schnauze nicht in die Kamera halten, dann sollte einem niemand was können :lesen
    Und vielleicht noch nen Youtube Account ohne eigenem Namen und verlinktem Googlekonto oder so :cool

    genau. nenn dein Youtube konto einfach: xXx1996XxXMt07XxXStealthXxXtothemaxxX :lachen
    es ist unwahrscheinlich dass die polizei vor deiner türe steht, um dir von solch einem video zu erzählen. Wenn es allerdings sehr heftig wird, kann es schon sein dass du mal besuch bekommst.

    Fahr vorsichtig beim filmen ;)

  • Für die ganz Paranoiden gibts ja Internetcafes und co :freak
    Vorhin hat mich ein Sumo-Treiber mit GoPro an der Brust verfolgt, wobei ich mal hoffe dass der schön mein KZ zensiert, falls er was hochlädt :lachen
    Habs erst danach beim Wenden geschnallt, als er mit nem Stoppie an mir vorbei ist :rocker

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

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  • Ja ich bin in ne Seitenstrasse zum Wenden rein. Er hat auf der Strasse an mir vorbei nen Stoppie gemacht, dann das Heck in der Luft quer kommen lassen und quasi im Stoppie halb gewendet, sodass er nach dem Aufsetzen gleich fertig wenden konnte;)

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
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  • Ja ich bin in ne Seitenstrasse zum Wenden rein. Er hat auf der Strasse an mir vorbei nen Stoppie gemacht, dann das Heck in der Luft quer kommen lassen und quasi im Stoppie halb gewendet, sodass er nach dem Aufsetzen gleich fertig wenden konnte;)

    Läuft bei dem :ablachen Ach ja Sumofahrer :D Was wars für eine? Bestimmt kateem :heil

    Allzeit eine gute Fahrt und die Linke zum Gruß!

    Bitte eine Runde Mitleid, ich fahre noch 125er :)

  • Läuft bei dem :ablachen Ach ja Sumofahrer :D Was wars für eine? Bestimmt kateem :heil

    Ne, war ne umgebaute 450er Yamsel :freak mit schönen blauen Excel-Felgen :verliebt

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
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  • Grundsätzlich kann man sich dadurch selbst belasten und foglich kann das dann auch in einem Ordungswidrigkeiten-/Strafverfahren gegen einen verwendet werden.

    Sorry, Jens, Deine studierten Rechtskenntnisse in allen Ehren, aber das ist falsch (man kann sich ja auch nicht in allen Rechtsbereichen auskennen... ;) ) : private Aufnahmen sind als Beweismittel in einem der o. a. Verfahren unzulässig! Anders sieht es bei einem Verkehrsunfall aus, aber das ist hier ja kein Thema.
    Dabei ist es unerheblich, ob der Nachbar ein Video zur Polizei schickt, weil Thomas ihn jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit im Überholverbot überholt oder Thomas diese Aufnahmen selbst macht und in die Tube einstellt.
    Selbst die Aufnahmen der Polizei sind als Beweismittel untauglich.
    Bei vielen Verstößen würde zudem der sogenannte Sachbeweis fehlen. Damit gemeint ist der exakte Ort, Zeit, Datum sowie weitere relevante, objektive Feststellungen (z. B. exakte Geschwindigkeit, Abstände, etc.).

    Gab hier vor Jahren eine Aktion von den OrganspendernHD (http://www.bild.de/news/inland/un…86412.bild.html), in der die auf einer vierspurigen Straße vor Soest extrem schnell/Wheelies fuhren - angeblich mit über 200 km/h. Video wurde bei YT eingestellt, die Presse hat sich extrem echauffiert und der/die Fahrer ermittelt - passiert ist nüscht... .

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

    Einmal editiert, zuletzt von bike-didi (5. Februar 2015 um 20:09)

  • private Aufnahmen sind als Beweismittel in einem der o. a. Verfahren unzulässig!

    Dienen den Ermittlungsbehörden aber als Anfangsverdacht für evtl weitere investigative Maßnahmen.
    Außerdem könnte das Straßenverkehrsamt bei eindeutiger Identifizierung des Fahrers diesm die Fahreignung entziehen.
    Allerdings wirds soweit nie kommen weil die alle anderes zu tun haben als sich videos von motorradfahren anzugucken...

    Damit gemeint ist der exakte Ort, Zeit, Datum sowie weitere relevante, objektive Feststellungen (z. B. exakte Geschwindigkeit, Abstände, etc.).

    Die meisten Kameras speichern die Metadaten, ob die jetzt aber beim hochladen auf Youtube mit an board sind weß ich nicht.

  • Dienen den Ermittlungsbehörden aber als Anfangsverdacht für evtl weitere investigative Maßnahmen.
    Außerdem könnte das Straßenverkehrsamt bei eindeutiger Identifizierung des Fahrers diesm die Fahreignung entziehen.
    Allerdings wirds soweit nie kommen weil die alle anderes zu tun haben als sich videos von motorradfahren anzugucken...

    Die meisten Kameras speichern die Metadaten, ob die jetzt aber beim hochladen auf Youtube mit an board sind weß ich nicht.

    "Unzulässig" bedeutet, dass diese Aufnahmen nicht verwandt werden dürfen! Auch die Aufnahmen, die durch die Polizei selbst gefertigt werden, sind als Beweismittel nur bei besonders schweren Straftaten zulässig.
    Das Verbot der Verwertbarkeit durch Ermittlungsbehörden ist in den Bundesländern sogar per Erlass geregelt, für die entsprechenden Behörden also bindend! Das gilt dann analog natürlich auch für die Fahrerlaubnisbehörden!
    Also alles easy...

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Die meisten Kameras speichern die Metadaten, ob die jetzt aber beim hochladen auf Youtube mit an board sind weß ich nicht.


    Da die Videos von Youtube neu encodiert werden, eher nein. Außerdem, kann ich immernoch behaupten, dass die Uhr in der Kamera zu diesem Zeitpunkt falsch ging. Und wenn nicht, hätten wir zumindest die Zeit. Aber wo kommen die anderen Daten her? :0plan

  • Die gängigen Actioncams haben ja kein GPS :)
    Und auch wenns generell unzulässig ist, muss man ja nicht die Schnauze vor die Kamera halten oder diese unzensiert lassen. Nur um Ärger mal vorzubeugen:D
    Deutschland ist da harmlos, Österreich bin ich vorsichtiger...mit dem komischen Verbot und "bis zu 10.000€" Strafe. Weit weg von verhältnismäßig:(
    Allerdings kenne ich auch keinen Fall wo wer verknackt wurde.
    Sry wird schon wieder offtopic :D

    Gruss Thomas

    Der, der die nackte Britin reitet, welche auf flotte Dreier steht

    Gemacht:
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  • Meine Actioncam hat Gps. Metadaten kann man vorher aber löschen und der Gps Log ist eine eigene Datei.

    Wie Didi schrieb. Zeit, Ort und Tatbestand braucht es, dann muss es noch den Beschuldigten bewiesen werden als Behörde! Und das wäre nur mit einem Zeugen oder deinem Schuldbekenntnis möglich. Anders wird man nie und nimmer verurteilt auf Basis eines YT Videos.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken

    • Offizieller Beitrag

    wie ist das, wenn ich unterwegs kontrolliert werde und der polizist meine videos sehen will? darf er das? wenn nicht und er tuts trotzdem: das video könnte ja heruntergeladen sein und auf der karte gespeichert worden sein- sprich nicht von mir stammen, richtig? :verdutzt

  • Bei einem Unfall könnte es beschlagnahmt werden. Bei einer Kontrolle darf er das nicht, meines Wissens. Könnte ja auch was intimeres auf der Cam sein. :ablachen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Yamaha LED Blinker Carbon, Rizoma KZH kurz, LSL 79cm A02 Lenker, Evotech Kühlerschutzgitter, V-trec Hebel kurz Titan/Rot, Yamaha Sturzschutz am Motor Carbon, Progressive Federn von Wirth, Wilbers Federbein RAL, Tachoerhöhung von Hepco&Becker, Brembo Sinterbeläge, Termipuff in Carbon,

    greeeeeetz Scuta :toeff:winken