Wheelie mit Anzeige belohnt

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  • Nein bestimmt nicht. Eingriff in die Privatsphäre und so, das geht schon mal gar nicht, auch in Österreich schwer vorzustellen, EU und so .

    Solange du dich auf öffentlicher Strasse bewegst, darfst du jeden fotografieren. Vielleicht nicht hinter ihm her laufen und ihn 24 Stunden überwachen, aber stell dir vor das wäre wirklich verboten. Dann dürftest du ja auf der Strasse als Tourist keine Bilder mehr machen. Das wäre doch albern ...

    Einen Wheelie zu machen ist doch genauso 'verboten' wie die Räder durchdrehen zu lassen. Du bekommst den Hinweis es nicht zu machen, vielleicht ein paar Euro Strafe und 'sie merken sich dein Gesicht'. Das ist alles mehr albern, als ein wirkliches Problem. Antworte ihnen nett und fahr in deiner Strasse besser nur noch auf zwei Rädern! ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Florian (25. Juli 2015 um 00:52)

  • Achtung. Aufnahmen fertigen und veröffentlichen sind zwei unterschiedliche Sachen. Sachen haben keine Persönlichkeitsrechte aber der Fahrer drauf schon. Kennzeichen und Gesicht sollten nicht erkennbar sein. Letzteres trifft mit Helm eher selten zu.

  • Er kann dich ja auch einfach so anzeigen ohne beweiß. Wenn er also nicht konkret ein beiweiß hat steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.

  • Ich sagte "sollte". Das o. g. ist mir bekannt. Wie im Text genannt ist das auch kein Pauschalurteil sondern es kommt auf den Kontext an. Man kann auch drüber streiten inwiefern ein Gesicht als erkennbar gilt wenn nur noch die Augen aus dem Helm raus schauen. Wenn man beides einfach immer total unkenntlich macht, bekommt man selbst nie Probleme. Unabhängig vom Recht und Gesetz möchte wohl nicht jeder hier beim illegalen Straßenrennen auf YouTube mit Kennzeichen zu sehen sein. Am Besten noch mit Datum und Örtlichkeit damit Tatzeit und Tatort gleich feststehen.

  • Man kann auch drüber streiten inwiefern ein Gesicht als erkennbar gilt wenn nur noch die Augen aus dem Helm raus schauen.

    Wer gefahren ist bzw. wer es zumindest nicht war, sagt in solchen Fällen dann ein Gutachter - sofern bestimmte markante Punkte erkennbar sind (kommt schließlich noch auf die Qualität des Fotos an).

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • SOO ENDLICH...

    Ja also bekam vor ein paar Tagen eine nette Vorladung, dass ich doch auf die Bezirkshauptmannschaft kommen solle eine Aussage machen. Auf dem Zettel lag auch noch die genaue Anzeige bei. Vorgeworfen wurde mir folgendes: Fahren auf dem Hinterrad auf einer Länge von ca. 40m, Nichtbeherrschung des Fahrzeugs. Dachte ich mir ja scheiße, beiß mal in den sauren Apfel und erzähl es deinem Opa (war sehr lange selber Polizist). Nach einer halbstündigen Belehrung wie gefährlich das ist und wie dumm ich bin sind wir zusammen zur BH. Wir wurden von einer netten Dame in Empfang genommen ich saß mich hin und sie nur: " So zuerst mal wer ist mit dem Motorrad gefahren?" Ich antwortete natürlich so wie es auch der Wahrheit entspricht... Ich? .... Sie daraufhin nur: " Und jetzt die Wahrheit 40m auf dem Hinterrad du hast den Führerschein erst seit April, da ist es nicht möglich einen Wheelie solange zu halten." Ich fühlte mich so geehrt (mein Opa und sie fanden das nicht so lustig) und dann redeten wir noch ein wenig, sie gab mir ne Standpauke und ich kam mit 50€ Gesamtstrafe (40€ Strafe; 10€ Verfahrenskosten) davon. Sie hätte mir einiges mehr draufpacken können aber da man ihren Sohn auch schon mehrfach angezeigt hatte aus demselben Grund, war sie so mild und gab mir die Mindeststrafe.

    Achja die Person die mich angezeigt hatte war der Nachbar und das ohne Foto und ja ich hätte angeben können das ich es nicht war oder das es ein Versehen war aber das hat mir dann doch gefallen das indirekte Lob. So war ich dann doch Geständig und die 50€ waren es mir Wert :P Auswirkungen auf den Probeschein hat es keine und somit bin ich zufrieden. Habe daraus gelernt und mache Wheelies nur noch auf extrem Abgelegen Straßen ohne Verkehr und Menschen bzw. auf Abgesperrtem Gelände :D

    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Oder es einfach lassen. Habe vor einer Woche einen Kumpel verloren, der auf der Straße nen Wheelie gezogen hat, Kontrolle verloren, weil Dreck auf der Straße und gegen einen Baum gekracht ist. Sofort tot.
    Und er war jmd der mit Fahren am Limit jahrelang Erfahrung hatte.

  • Mein Beileid, das ist ja schrecklich! :geschockt
    Es einfach lassen ist auch mein Motto. Auf der einen Seite ist es toll, wenn man die Maschine so beherrscht, aber mehr als zum Angeben taugt das leider auch nichts. Und dafür riskiere ich persönlich keinen Unfall.

  • Egal wie "sicher" man wheelen kann, es gibt genug Faktoren die zu einem Unfall führen können. Ich würde das Risiko ebenfalls nicht eingehen. Auch wenn du ab jetzt auf abgelegten Strecken wheelen willst, besteht die Gefahr, dass du deine schöne neue Maschine schrottest und dich dann schwarz ärgerst.

    Eigenbau:

    • #Spiegeladapter #Navigationshalterung #USB-Steckdosenhalterung #orig. Auspuff hochglanzpoliert / Auspuffblende pulverbeschichtet schwarz/matt #Kühlerschutzgitter

    Gekauft:

    • #GSG Sturzpads #Philips X-tremeVision +130% #Osram Cool Blue Intense #V-Trec BKH kurz schwarz/titan #Kellermann micro Rhombus Dark #kurzer KZH