Beiträge von XSRene

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    §54 (2) StVZO:

    an Krafträdern

    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

    Ich muss dir ehrlich gestehen, entweder stehe ich total auf dem Schlauch oder ich verstehe es einfach nicht .:0plan



    Ja das könnte ich auch ergoogeln. Wenn man dann aber 2seiten weiter geht gibt es etliche Angaben von 340mm, dennoch vielen Dank! Da mein Motorrad weit nach 98 zugelassen ist zählen 240mm und der Abstand Lichtaustritt bis zum Blinker muss 100mm sein korrekt?

    Hallo ihr lieben,

    Ich habe folgendes Problem und irgendwie kann mir niemand weiterhelfen, zunächst habe ich die suche im Forum gequält aber keine passende Antwort gefunden. Folgendes Problem habe ich.

    Ich bin stolzer Besitzer einer XSR700

    Natürlich habe ich auch mittlerweile alles was mich am Motorrad störte geändert, mitunter auch die unheimlich riesigen Blinker (vor Facelift) da habe ich schöne bei Louis gefunden. Nun da der TÜV Näher rückt hab ich nochmal alles durchgeschaut damit der Besuch nicht im Fiasko endet. Dabei bin ich auf den Mindestabstand gestoßen. Die neuen Blinker sind ca. So groß wie 1cent stück und daher ist der Abstand auch bedeutend kleiner als zuvor, ich habe gemessen und es sind ca.300mm Abstand zwischen den Blinkern. Allerdings gibt es offenbar mehrere Angaben was den Abstand der Blinker vorne betrifft. Einmal 240mm und 340mm. Aber welches gilt denn nun? Eine Nachfrage (Anruf)beim TÜV endete mit einem Kontaktformular wo ich nach einer Woche noch immer keine Antwort erhalten habe.

    Hat einer von euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht?

    Euch ein schönes Wochenende und vielen Dank im voraus!