...aber hier gehts nicht um Fakten...
Genau darum geht es. Und zwar um die Fakten, die der Staatsanwalt sowie Gutachter auf den Tisch des Hauses, sprich, des Gerichtes legen, und welche der Richter glauben oder nicht glauben, bewerten und am Ende daraus ein Urteil basteln wird. Fakt ist zum Beispiel, das ein Mensch durch das Handeln des Angeklagten zu Tode gekommen ist. Wie das zu bewerten ist, ist Gegenstand des Verfahrens. Der Anwalt des Angeklagten ist Verteidiger. Er versucht, die Argumente des Staatsanwaltes und ggfls. auch von Gutachten zu entkräften. Das die Dinge aber ziemlich schlecht stehen, ist offensichtlich. Der Angeklagte bringt auch keine Kontoauszüge ins Gericht. Die Beweissicherung hat er nicht in der Hand. Es könnte ja mehrere Konten geben und etwas verschwiegen werden. Der Staatsanwalt bzw. die Polizei recherchieren welche Bankverbindungen es gibt, laufen mit dem Ziel der Beweissicherung zur Bank bzw. fragen mal bei Google nach was da an Bankverbindungen hinterlegt ist, und lassen sich die Daten geben. Der hatte ja auch Amazon-Partnerlinks auf seinem Youtube-Kanal über welche er Geld eingesammelt hat, wenn darüber jemand was bestellt hat. Auch dort gibt es eine hinterlegte Bankverbindung. Das und wieviel Geld eingenommen wurde, wurde im bereits oben verlinkten Fernsehbericht angesprochen >> http://www.radiobremen.de/nachrichten/ge…adraser100.html . Ob die Höhe korrekt ist, wird die Beweiserhebung dann ergeben.