Zum Thema Bestandsschutz: wer vor 1997 geheiratet hat könnte demnach seinen Ehepartner nicht vergewaltigen weil im Vergewaltigungsparagrafen erst 1997 das Wort "außerehelich" gestrichen worden ist. Ne, nicht überall gibt es Bestandsschutz. Der Bestandsschutz der letzten Änderung, die den A2 betrifft ist meines Wissens nach auch unrechtmäßig. Kann mich aber auch irren. EU-Recht ist jetzt nicht so meins.
Ui jetzt wird es abenteuerlich, von der Argumentation. Wer vor 1997 geheiratet hat und seine Frau trotzdem zwang, konnte zwar nicht wegen Vergewaltigung verurteilt werden, verurteilt wurde er aber trotzdem. Außerdem hatte diese Formulierung einen ganz anderen Hintergrund, als den Vergewaltiger in der Ehe schützen. Dieser Paragraph sollte die nicht verheiratete Frau vor sexuellen Übergriffen schützen, weil man davon ausging, dass die Ehefrau von ihrem Mann geschützt wird.
Ich habe sehr wohl mit meinem alten Führerschein Bestandsschutz, da ich Pkw und kleine Lkw bis 7,5to fahren darf, das dürfen heutige B nicht mehr. Dass diese Fahreverbotszonen eine Aufweichung des Bestandsschutzes durch die Hintertür ohne gesetzliche Ermächtigung sind, ist auch unter Juristen unumstritten.
da aber auch Fahrer von sog. Stinkern Wähler sind, wird die Politik sehr wohl daran tun maßvoll regulierend einzugreifen.