Eigentlich läuft die "kontaktlose Zustellung" laut dhl so: der Bote klingelt, du machst auf, er sagt "darf ich für Sie abzeichnen, dass Sie das Paket bekommen haben?", du sagst ja.
Die gängige Praxis klingeln, hinlegen und weglaufen führt halt zur gleichen Dokumentation, und dann zu Aussage vs. Aussage wenn es keine Zeugen gibt.
Ich habe Verständnis für die Boten, die haben meist unfassbaren Zeitdruck.
Das Problem sind die Paketfirmen.
Bzw. eigentlich wir, wenn wir jeden Scheiß bei A. bestellen, so dass die ein enorme Verhandlungsmacht gegenüber den Paketfirmen bekommen und deren Preise beliebig drücken können.
Und ich bin Pedant: wo steht denn nun, dass für gewerbliche Versender der von mir genannte Paragraph aus dem Vertragsrecht nicht gilt? Ich lass mich gerne überzeugen, aber bitte mal ne Rechtsquelle, alles andere ist für mich erstmal Hörensagen.
Edit: hab's gefunden: §477 Abs.2 BGB; wenn es ein Verbrauchsgüterkauf ist (Verbraucher kauft von Unternehmer), dann wird §447 nur angewendet, wenn der Käufer das Transportunternehmen ausgewählt hat.
Das klingt sinnvoll.
Für den Verkauf als Privatmann als Privat kann ich also entspannt sein, sobald das Paket bei der Post ist. Das ist schon ganz angenehm.