Beiträge von nikognito
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Bochum! Gruß von 'nem Essener
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der gefällt mir, die Größe passt, schau ich mir mal genauer an.
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Hallo nikognito,
solltest du ein neueres Fahrzeug ohne Reserverad besitzen dann liegt da in der Reserveradmulde u.U bereits schon ein Kompressor der zum Luftdruckprüfen und richtigstellen bestens geeignet ist.
In meinem Auto hab ich einem mit Manometer.
Grüße Walze
Danke für den Hinweis, ist mir bekannt.
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Danke euch für die Anregung.
So ein Implotex o.ä. Kompressor mit großem Tank hätte ich gern aber die sind für mich überdimensioniert.
Ich werde mir mal die kleineren Anschauen und gucken was für mich passt. Die scheinen ja doch zu halten.
franz wie lang hält die Pumpe bereits, das wäre nämlich die körperfreundliche Alternative. Meine Standpumpe ist leider vorn am Ventilanschluss undicht. Der Kunststoff war irgendwie schnell "zerbröselt".
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Hallo zusammen,
hier gibts sicher Mitglieder mit einer gut ausgestatteten Garage.
Ich bin auf der suche nach einer Luftpumpe o. kleinen Kompressor.
Kompressor, im Idealfall mit 12V / 230V.
Hauptsächlich möchte ich damit Reifen mit Luft befüllen. Es soll kein "wegwerf" Teil sein.
Die Vorgeschlagenen im großen Versandhaus sehen mMn. größtenteils nach "wegwerf" aus, darum der Thread.
Es muss nicht unbedingt ins Motorradreisegepäck passen, ins Auto schon
Was habt ihr da so im Einsatz?
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Die machen es einfach in 1.5s
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Da gabs ein ähnliches Problem und eine ähnliche Lösung:
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mMn ist es komplett geregelt.
https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html
Zitat(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Ich stell mir lieber ein versierten 71jährigen auf einer Tracer vor als Terene1960 auf einer Tenere / BIG 800.
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Richtig rebellisch hier.
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"Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht mit anderen Leuchten ineinandergebaut sein, außer mit der gelben Begrenzungsleuchte"
Das ist insofern interessant, da es viele Hersteller gibt, die Blinker mit integriertem, weißem Positionslicht verkaufen (Kellermann, Rizoma etc.). Sind die Teile demnach alle nicht erlaubt?
Folgendes taucht auch in der ECE auf:
6.6.7. Sonstige Vorschriften
Ist die Begrenzungsleuchte mit dem vorderen Fahrtrichtungsanzeiger ineinandergebaut, muss sie so geschaltet sein, dass die Begrenzungsleuchte ausgeschaltet wird, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger für die jeweilige Seite blinkt.
Anscheinend gibts einige Formulierungen und man darf sich was aussuchen
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Ich habe mich gewundert, warum am originalen Halter nicht auch das richtige Gegenstück vorhanden ist, hat sich ja aufgelöst. Um dennoch etwas beitzutragen:
Amazon Shop der anscheinend Adapterkabel auf Lager hat.
Ohne Amazon
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Kannst du bei Gelegenheit ein Foto vom ganzen KZH machen?!
Danke
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Für mich ist es ein deutlicher Unterschied, die Geräusche sind tiefer, bassiger.
Lautstärke: An der E3 kann ich noch den Killer entfernen. Ohne Killer ist mir das Ding zu laut.
Grundsätzlich gibt es eine Besonderheit, die Geräusche gehen rechts zur Seite weg, dementsprechend wird alles direkt reflektiert wenn du an Felswänden, Häusern etc vorbeifährst. Kann nerven weil, laut.
Das ganze führt auch zu einem nach Abgase stinkenden rechten Bein.
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Ich habe den SX1 unter der MT.
Wo kommst du denn her? Im Profil finde ich leider nichts.
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Annex 5 sind Dämpfer mit Fasermaterial reguliert.
Da steht dann unter anderem, dass auch ohne die Fasern noch §6 eingehalten werden muss.
Das ist ja interessant, danke für die Auszüge.
Hat das je funktioniert? Früher? Damals?
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Außerdem verlangt die Zulassungsvorschrift, dass ein Schalldämpfer der irgendwelche Fasern enthält, auch ohne diese Fasern die Lärmvorschriften einhalten muss.
Ist das so?
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Das modifizieren zugelassener Auspufffanlagen war doch schon immer illegal?! Die Zulassungsgenehmigung ist dadurch erloschen, dadurch ist dann die Weiterfahrt untersagt.
Bei Euro3 darfst du / kannst du den Dbeater entfernen, allerdings hindern dich Lärmvorschriften an der Weiterfahrt.
Bei Euro4 ist das Entfernen auch nicht explizit verboten, im Gesetzestext wird nur vorgeschrieben mit welchen Mitteln es baulich verhindert werden soll.
Die Auspuffanlage ist dann einfach kaputt, irreparabel kaputt, das schließt auch das Wiedereinsetzen eines neuen Dbeaters ein.Interessant ist, dass denen ein Schweißpunkt reicht. Noch.
In Zukunft wirds wohlmöglich garkeine entfernbaren Teile mehr geben.