Das klingt nicht wirklich gut!
Wichtig ist, dass der Händler den Tausch dokumentiert und an Yamaha Deutschland weiterleitet, damit die es wiederum an das KBA weiterleiten. Sollte dieses Feedback nicht erfolgen, weil Dein Händler gar nicht über den genauen Ablauf der Aktion informiert ist (und so klingt das, was Du schreibst), dann kriegst Du in ein paar Monaten wieder Post vom KBA, weil die glauben, der Tausch wäre bei Dir noch nicht erfolgt. Dann drohen sie allerdings mit Stilllegung des Fahrzeugs!
"Mein" Händler hat mir die Quittung vom neuen Rückstrahler mitgegeben, so kann ich zumindest gegenüber dem KBA beweissen, das die Aktion bei mir durchgeführt wurde, falls es der Händler verpennt weiter zu melden.
Das Schreiben von Yamaha an mich wurde einbehalten. Ich hoffe mal, dass der Rest funktioniert!