Ist leider falsch. Das Eigentum geht erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes über.
Also Papiere und bezahlt reicht nicht. Damit hast Du zwar grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den Händler, wenn der aber insolvent ist....
Bei uns ist es auch schwierig mit der Zulassungsstelle. Hier gibt es aber die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Kostet zwar 30 Euro, aber immerhin geht es so.
Alle anderen Fragen würde ich mit der Versicherung klären. Und vor allem auf schriftlichen Zusicherungen bestehen. Sonst weiß nachher keiner was davon.
Du hast bedingt wohl recht, da §929 BGB vorsieht, dass der Eigentümer die Sache auch übergibt. In dem Fall, dass der Händler wohl im Besitz der Fahrzeugpapiere ist kann ein gutgläubiger Erwerb zugrunde gelegt werden, §932 BGB ist also in diesem Fall nicht anzuwenden. Interessanterweise hat aber der Erwerber mit dem Eigentümer vereinbart, dass das Motorrad bei ihm stehen bleibt, bis er die Maschine zulassen kann. Sie haben also ein Besitzkonstitut nach §930 BGB gemacht. Also kann nach § 47 InsO die Aussonderung seines Motorrades verlangen.
Jetzt aber zurück auf Anfang: Er hat ja erst die Hälfte vom Kaufpreis bezahlt. Also ist davon auszugehen, dass er das Eigentum noch gar nicht erwerben konnte. In der Regel steht in den AGB`s nämlich: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Das steht immer deshalb drin, weil ein Händler sonst nie ein Fahrzeug weiter veräußern könnte, falls ein Käufer zwar angezahlt aber den vollständigen Kaufpreis nie bezahlt hat.
Der Kawa-Käufer reiht sich im Falle einer Insolvenz die die Reihe der Gläubiger ein. In diesem Fall kann man dem Kawa-Käufer nur raten, den Kaufpreis vollständig zu bezahlen und (zwecks beweiskraft schriftlich) mit dem Händler ein Besitzkonstitut zu vereinbaren.
Das löst aber noch nicht das Versicherungsproblem. Da ein Tip: Eher teure Versicherungen wie z.B. Allianz, Axa usw. haben durchaus eine "Sofortdeckung" mit dabei und geben Ihre "Extras" auch gerne preis, wenn man nachfragt. Billig-Tarife aus dem www haben das eher nicht. Dazu braucht es aber zwei Eigenschaften: 1. man muss Eigentümer der Sache sein und 2. die Versicherung muss über ihr Glück auch was wissen.
Falls jetzt die Frage aufkommt bezüglich "ich hab die Karre finanziert": Da gibt es auch viel halbwissen, aber in den Verträgen ist zu 99,9 % eine Versicherungslast-Umkehr vereinbart. Sonst müsste ja jede Bank/Leasing das Fahrzeug selber versichern. Ja, es gibt da auch Ausnahmen, die haben in der Praxis aber keine wesentliche Relevanz und da wo es auftritt, weis die Bank/Leasing das sehr genau.