Beiträge von RolandN

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    :denkDie Rotopax hab ich schon gesucht und nirgens gefunden. Aber der Preis.... nicht von schlechten Eltern. :regen Da müsste aber heuer das Christkindl brav zu mir sein.

    An die "Sigg" Flasche hab ich schon gedacht und preislich wären die sicherlich auch nicht so dramatisch, aber wie befestigt man sowas am günstigsten. Mir ist noch keine "Flaschenhalterung" unter gekommen, die spontan meinen Ansprüchen genügen würde. Fuelfriend wäre sicherlich eine gute Alternative zu Rotopax, aber wie und wo befestigen?

    Hallo zusammen,

    nachdem mir die 16 Liter Tankinhalt auf Tour doch etwas knapp erscheinen, möchte ich zumindest etwas Spritreserve mitnehmen. Hat sich da von euch schon mal jemand gedanken gemacht, wie man z.B. am Motorrad einen 1 - 3 Liter großen Reservekanister mitnehmen kann? Halterung am Koffer scheidet mangels Koffer bei mir aus und in den Softbag möchte ich natürlich auch kein Benzin drin haben.

    Danke und VG

    Roland

    Danke!

    Ist zwar für einige noch Neuland, dass seit gut 15 Jahren solcher Art von Seil- oder Bodenzügen verbaut wird, aber manchmal tut der Hinweis gut, dass sie eben am besten funktionieren und am längsten halten, wenn sie denn trocken verwendet werden.

    Gerne Geschenke, aber nicht seit 15 Jahren, eher seit 30 Jahren:rocker. Meine 94er TT 600 S hatte so Züge schon drin. Außer offenbar bei genau einer Ténéré 700, da haben sie vom Werk aus gespart :megalachen

    Grad mal so zu Info. Lt. dem Schrauber meines Vertrauens (Meister seines Fachs) bauen quasi alle namhaften Hersteller wartungsfreie Seilzüge ein (wenn sie noch welche verwenden). Fett oder Öl hat hier nichts zu suchen, da sich da sonst nur Staub und Dreck sammelt und so zum noch schnelleren Verschleiß des jeweiligen Seilzug führt.

    Zum Thema Bayern und Motorradfahren. Es ist nirgends explizit verboten! Das wird nur durch die Medien, vielen Schlaubergern und Hilfsscherrifs so gedeutet.

    Korrekt ist, dass man nicht zum Spass Motorradfahren darf. Man braucht einen triftigen Grund für das verlassen der eigenen Wohnung. Das betrifft aber nicht nur das Motorradfahren, auch Spritzfahrten mit dem Auto, Quad, Segelboot, Sportflugzeug usw. sind nicht erlaubt.

    Wer es nicht glaubt. Hier der Link zu der bayerischen Grundlage:

    https://www.bayern.de/service/corona…orona-pandemie/

    Zurück zum Thema. In Bayern (ja Jens, die Bayern wieder) wird das ja sehr streng gehandhabt mit dem Mopped fahren. Aber Besorgungsfahrten darf man machen.

    Leider ist mein Auto seit Montag früh in der Werkstatt.

    Und leider ist uns heute das Brot ausgegangen.

    Und nachdem ich einen edlen Magen habe, hab ich auch einen speziellen Bäcker. Da wollte ich hin und siehe da: Umleitung. Ja, GROSSE Umleitung. Und, verdammt, Sprit ist leer, und weit und breit keine geeignete Tanke. Am Ende waren das 70 Kilometer zum Brot holen. 😆.

    Ich hätte mich bepisst wenn sie mich aufgehalten hätten mit zwei Packtaschen voller Backwaren 🤣🤣

    Ist leider falsch. Das Eigentum geht erst mit Übergabe des Kaufgegenstandes über.

    Also Papiere und bezahlt reicht nicht. Damit hast Du zwar grundsätzlich einen Herausgabeanspruch gegen den Händler, wenn der aber insolvent ist....

    Bei uns ist es auch schwierig mit der Zulassungsstelle. Hier gibt es aber die Möglichkeit einen Zulassungsdienst zu beauftragen. Kostet zwar 30 Euro, aber immerhin geht es so.

    Alle anderen Fragen würde ich mit der Versicherung klären. Und vor allem auf schriftlichen Zusicherungen bestehen. Sonst weiß nachher keiner was davon.

    Du hast bedingt wohl recht, da §929 BGB vorsieht, dass der Eigentümer die Sache auch übergibt. In dem Fall, dass der Händler wohl im Besitz der Fahrzeugpapiere ist kann ein gutgläubiger Erwerb zugrunde gelegt werden, §932 BGB ist also in diesem Fall nicht anzuwenden. Interessanterweise hat aber der Erwerber mit dem Eigentümer vereinbart, dass das Motorrad bei ihm stehen bleibt, bis er die Maschine zulassen kann. Sie haben also ein Besitzkonstitut nach §930 BGB gemacht. Also kann nach § 47 InsO die Aussonderung seines Motorrades verlangen.

    Jetzt aber zurück auf Anfang: Er hat ja erst die Hälfte vom Kaufpreis bezahlt. Also ist davon auszugehen, dass er das Eigentum noch gar nicht erwerben konnte. In der Regel steht in den AGB`s nämlich: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Das steht immer deshalb drin, weil ein Händler sonst nie ein Fahrzeug weiter veräußern könnte, falls ein Käufer zwar angezahlt aber den vollständigen Kaufpreis nie bezahlt hat.

    Der Kawa-Käufer reiht sich im Falle einer Insolvenz die die Reihe der Gläubiger ein. In diesem Fall kann man dem Kawa-Käufer nur raten, den Kaufpreis vollständig zu bezahlen und (zwecks beweiskraft schriftlich) mit dem Händler ein Besitzkonstitut zu vereinbaren.

    Das löst aber noch nicht das Versicherungsproblem. Da ein Tip: Eher teure Versicherungen wie z.B. Allianz, Axa usw. haben durchaus eine "Sofortdeckung" mit dabei und geben Ihre "Extras" auch gerne preis, wenn man nachfragt. Billig-Tarife aus dem www haben das eher nicht. Dazu braucht es aber zwei Eigenschaften: 1. man muss Eigentümer der Sache sein und 2. die Versicherung muss über ihr Glück auch was wissen.

    Falls jetzt die Frage aufkommt bezüglich "ich hab die Karre finanziert": Da gibt es auch viel halbwissen, aber in den Verträgen ist zu 99,9 % eine Versicherungslast-Umkehr vereinbart. Sonst müsste ja jede Bank/Leasing das Fahrzeug selber versichern. Ja, es gibt da auch Ausnahmen, die haben in der Praxis aber keine wesentliche Relevanz und da wo es auftritt, weis die Bank/Leasing das sehr genau.

    Das hängt von den AGB des Kawa Händler ab. Aber zu 99 % geht das Eigentum erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises über. Zu dem Zeitpunkt geht dann in der Regel auch die Haftung auf den (neuen) Eigentümer über. Bis dahin haftet der Händler. Dessen Versicherung haftet aber für den Schaden des Händlers, nicht für den Schaden Deines Freundes, d. H. Insolvenz ist da tatsächlich ein Problem. Ruhe Versicherung wird Dir irgend ein Versicherungsfuzzi zwar verkaufen, da wäre ich aber ganz vorsichtig und würde das von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen.

    1200 Kilometer, dass geht nur auf der Autobahn und würde mir so keinen Spass machen. Meine längste Strecke an einem Tag waren rd. 750 Kilometer, großteils Landstraße.

    Fahr lieber einen Tag früher los. 600 km an einem Tag sind grad für einen Fahranfänger mehr als genug. In Slowenien und Kroatien sind Tagestouren mit 300 bis 400 km genug. Man kommt dort auf den Landstrassen wesentlich langsamer voran.

    In diesem Zusammenhang verstehe ich es als Umhüllen. Ich denke das wird ein Folieren beinhalten oder ein Bagster für den Tank.

    Die Möglichkeit einer kompletten Folierung wie bei den Taxen (Bundeshauptstadt) z. B. , finde ich sehr interessant.

    Hättest du da schon Anschauungsbespiele.

    Gruß der Chris

    Du willst eine Taxi-farbige Tracer? :denkOder sind die in Berlin nicht "RAL1015 - Hellelfenbein"?

    Kann Dir zwar nicht sagen wie lange die Kabel sind, aber sie sind sehr lange.... Hab sie an der 660z und ich wusste gar nicht wohin mit dem Kabel-graffel. Mit den Oxford Adventure machst jedenfalls nix falsch. :daumen-hoch

    @hombacher Hast heute einen Sarkasmus Clown verschluckt :megalachenYou Made my day :rocker:rocker

    Tenere1960 auch auf die Gefahr hin, dass Du wieder auf Bayern schimpfst: Fahr mit dem Luftdruck, der vom Werk her vorgegeben ist. Du kommst nicht in die Verlegenheit, dass Du mit Luftdruck um die 1 Bar fahren musst. Und wenn Du sowas machen willst, dann lass Mousse einbauen. Für sowas gibt es die Dinger. Sowas baut man aber auch nicht in einen Scorpion STR ein, für sowas zieht man dann richtige Grobstoller auf.