Da ist kreative Herangehensweise gefragt.
Das Problem liegt ja eigentlich nur im Flurstück 3.
Ich würde versuchen, das in toto zu erwerben und dem Nutzer des Flurstückes 4 ein Wegerecht von der rückwärtigen Straße einräumen.
Dieses Wegerecht kann notariell im Grundbuch festgeschrieben werden.
Ich persönlich würde den Weg des Schiedsverfahrens beim zuständigen Schiedsmann bevorzugen, da dieser Vertrag dann nur zwischen Dir und dem Eigentümer/Pächter gilt und nicht für immer jedem Folgeeigentümer einen Dorn im Auge darstellt.
Außerdem ist diese Lösung die weitaus günstigere Variante.
Dem zukünftigen Käufer kannst Du dann zur Auflage machen, auch ein Schiedsverfahren bezüglich der Überwegung anzustrengen.
Damit wären alle Seiten fein raus.
Für nähere Infos PN an mich
Eine weitere Möglichkeit wäre die Flurbereinigung/Fluränderung.
Da bin ich zwar raus, weiß aber, dass das mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden ist...