neue Freigaben

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  • Auch hier wieder der Hinweis, dass man keine Freigaben von Reifenherstellern/Motorradhändlern benötigt; lediglich die Dimensionen im Fahrzeugschein müssen eingehalten werden. :winken

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Wie ist das in Deutschland?

    In Österreich steht eine bzw. mehrere Reifendimensionen im Zulassungsschein. Diesen Schein muss man immer mitführen und man darf nur diese eingetragenen Dimensionen fahren. Außer man führt sein Fahrzeug bei der Landesregierung mit anderen Reifen vor und diese bestätigen den fachgerechten Einbau und Funktion. Dann wird diese Dimension im Zulassungsschein und Typenschein eingetragen und darf auch gefahren werden. Klingt einfacher als es ist...
    Aber Marken und Modell bezogen ist das ganze nicht.
    Also ich darf alle Marken in der Dimension 120/70R17 vorne und 180/50R17 hinten fahren...

  • hi ho

    na ja ganz so ist es nicht diese freigabenzettel sind ja auch unbedenklichkeitsbescheinigungen der hersteller , heist der reifenhersteller hat diesen reifen auf diesem moppet getestet. fahr mal zum tüf ohne den zettel dabei zu haben wärst nich der erste der wieder nach hause fährt...ebnso bei polizeikontrolle - berifft immer nur moppet´s wenn nicht die vom hersteller bei auslieferung aufgezogene bereifung verwendet wird.
    und mischbereifung wie jetzt bei den michelin ist ohne freigabe nicht zulässig. :winken

  • Wie ist das in Deutschland?
    [...]
    Also ich darf alle Marken in der Dimension 120/70R17 vorne und 180/50R17 hinten fahren...

    genauso :geht-klar

    Wie es jetzt konkret mit Mischbereifung aussieht kann ich dir leider nicht sagen - jedenfalls wurde das ganze schon mal in einem Reifentopic bzgl. der Freigaben allgemein (aus?)diskutiert. Entsprechende Gesetzesnachweise bzw. EU-RL sollten sich nach meiner Erinnerung dort auch finden lassen.

    Oder hat jemand von euch im Fahrzeugschein ("Zulassungsbescheinigung I") explizit den Reifenhersteller der Erstbereifung drinstehen? ;)
    So in etwa dürfte es doch bei jedem aussehen: http://www.motoso.de/images/v8/de/licence_new_tires_car.jpg Handelt sich zwar um Kfz-Fahrzeugschein, aber hier steht auch nichts von Hersteller o.ä. drin.
    Wenn das gar nicht in den Papieren steht, dann kann das auch von keinem überprüft werden bzw. gerade weil nichts konkretes drinsteht ala "BT 023 180 usw." kann jeder Reifen in der Dimension aufgezogen werden. Anders war das früher, auch bei meinem 125er Moped, dort stand explizit der Reifentyp/-name des Herstellers im Papier.

    Wie soll sich die Polizei/TÜV den querstellen, sofern es keine konkrete Angaben in den Papieren gibt?

    Was bringt mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung? Auch das wurde diskutiert - faktisch im Fall eines mangelhaften Reifens o.ä. nichts, da der Hersteller des Reifens grdsl. den Reifen so gestalten muss, dass er auf allen Motorrädern mit dieser Dimensionierung unfallfrei zu fahren ist.

    Fazit: Rechtslage Deutschland entspricht der in Österreich, da dies (mWn) auf EU-Recht beruht.

    MT-07 Race Blue mit ABS, kurzer KZH, LED-Blinker, USB-Buchse, Handyhalterung, GSG-Sturzpads, V-Trec-Hebel (kurz; schwarz mit Titanversteller), Verkleidung Kühlergril, Roadsitalia PROJSIX (Low dB-Killer), Sitzupgrad DWS (Fahrer+Sozia) :yeehaa
    geplant:
    Wirth Gabelfedern

  • Das die Marken- Bindung für Motorradreifen in der EU gekippt wurde, liegt an der Lobbyarbeit einiger Hersteller, die dadurch Wettbewerbsnachteile sahen.
    Meint: Motorradhersteller XY hat eine geheime Absprache mit Reifenherstellern A und B, dass nur ihre Reifen unbedenklich sind. Alle anderen Hersteller schauen in die Röhre.
    Deswegen ist es wurscht welche Reifen man aufzieht, solange die Dimension stimmt. Technisch gesehen ist es wahrscheinlich nicht schlecht sich an die Empfehlungen zu halten, da die Kombinationen getestet sind.
    So hat uns das der TÜV-Trainer beim ADAC Fahrertraining erklärt.
    Der sollte es eigentlich wissen. :D

    Gruß Dirk

    In Continental we trust :rocker

  • So wie Jens und Dirk es schreiben, ist es korrekt! Der Gesetzgeber sagt nämlich exakt das Gleiche:

    "Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Es werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

    1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
    3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden."

    Mischbereifung ist ebenfalls zulässig, fahre ich schon seit Jahren (z. B. meine Duke aktuell vorn mit Sportec M5 und hinten Pilot Power) - hat noch niemand beanstandet.

    Viele Grüße aus dem Sauerland

    Didi

    Mehr Spaß pro Kilometer statt mehr Kilometer pro Stunde!

  • Aktueller Erfahrungsbericht aus Bayern:

    RoadsItalia Erfahrung-und Diskussion (alle Versionen)

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