Beiträge von MCsquare

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    Ich habe beide gefahren, kann aber nicht so viel dazu sagen.
    Nachdem ich mich mit dem CRA2E auf feuchter Straße hingelegt habe, hat mir ein bisschen das Vertrauen gefehlt. Ich habe den Reifensatz dann noch ohne weitere Probleme fertiggefahren. Auf trockener Straße absolut top, aber irgendwie konnte ich mich nicht 100% mit dem Reifen anfreunden.
    Im Herbst kam dann der RT01 drauf. Bisher fühlt er sich echt gut an, aber wetterbedingt konnte ich ihn noch nicht wirklich ausfahren; könnte natürlich sein, dass er bei heißem Wetter und starker Belastung früher schmiert. Einziger Kritikpunkt bisher ist das akustische Verhalten.


    Vielleicht sind diese Sparmaßnahmen ja auch der MT-10 "zugestoßen" ... ?


    Davon würde ich auf jeden Fall ausgehen. Da der Motor der MT-10 ja voraussichtlich auf niedrigere Drehzahlen ausgelegt ist, sind manche "exotischen" Besonderheiten der R1 (wie z.B. Titanpleuel) nicht unbedingt nötig.
    Außerdem sollte die MT-10 - der Tradition der anderen MT-Modelle folgend - preislich mit der direkten Konkurrenz mithalten können oder sogar eher günstiger sein. Wenn Yamaha durch die Maßnahmen bei der R1S den Verkaufspreis um 1500$ senken kann, werden sie das bei der MT wohl auch machen müssen.
    Ein geiles Gerät wird die MT-10 trotzdem, auch wenn mich die Optik nicht wirklich anspricht (in der 60th anniversary edition würd ich sie aber nehmen...).

    Ja, natürlich. Das alte muss nachweislich entstempelt werden und es müssen auf das neue natürlich wieder Plaketten drauf.


    So wie ich das hier verstehe, geht das auch im Bürgerbüro, solange die Nummer gleich bleibt. Ich weiß aber nicht, ob da die Wartezeiten wesentlich kürzer sind.
    Bei Gelegenheit mache ich das vielleicht auch mal, ich hab zur Zeit auch zwei Sätze Bohrungen im Kennzeichen.

    Wie sieht es denn genau mit der Unterscheidung Standlicht-Tagfahrlicht-Positionsleuchten aus?


    Ich hoffe, ich kann zumindest teilweise zur Klärung beitragen:

    Zur Verwendung der Lichter:
    - Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (StVO §17 (2))
    - Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein [...] Krafträder ohne Beiwagen dürfen im Scheinwerfer eine Leuchte nach Art der Begrenzungsleuchten führen; Satz 5 ist nicht anzuwenden. (StVZO §51 (1))
    --> Motorräder brauchen also eigentlich kein Standlicht

    - Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. (StVO §17 (2a), wurde ja oben schon erwähnt)

    Zu den technischen Unterschieden:
    - Standlicht / Begrenzungsleuchte: Lichtstärke zwischen 4 cd und 140 cd; Fläche muss nur groß genug sein für Genehmigungszeichen (ECE-R 7, Abs. 6.1. und 3.3.)
    - Tagfahrlicht: Lichtstärke zwischen 400 cd und 1200 cd, leuchtende Fläche zwischen 25 cm² und 200 cm² (ECE-R 87, Abs. 7.1, 7.2.2 und 8.)
    --> Das Tagfahrlicht ist also wesentlich heller (und meistens auch größer) als das Standlicht, deshalb reicht das Standlicht allein nicht aus.

    Hallo zusammen,

    nachdem ich jetzt seit ein paar Wochen hier mitlese, stelle ich mich auch mal kurz vor.
    Ich bin Daniel, 28 Jahre, aus Stuttgart.
    Den Führerschein habe ich erst seit diesem Jahr. Eigentlich wollte ich mir als erstes Motorrad was billigeres gebrauchtes kaufen, aber die MT hat mich dann doch überzeugt. Mittlerweile habe ich ca. 2500km drauf und bin super zufrieden. Ein paar Sachen möchte ich demnächst noch dran machen (auf jeden Fall nen kurzen KZH, Spiegelverlängerungen um auch was zu sehen, vielleicht noch ne Scheibe...)